Sinn, Zweck und Effektivität von Aufbewahrungs-Kontrollen

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Nach meinen Wissen wurde das mit dem Betreten von privaten Räumen nur aufgenommen um z. B. nebenberufliche Waffenhändler kontrollieren zu können. Und keiner der Gesetzgeber ging davon aus, dass unangemeldete Kontrollen ständig durchgeführt werden sollen. (Leider finde ich das Interview mit einem (vermutlich Union oder FDP) nicht mehr.

Das was heute gängig ist, war bei der Gesetzgebung eigentlich undenkbar. Inzwischen werden anscheinend ständig Leute in den Ordnungsämtern nur für die Kontrolle von Waffenbesitzern gesucht oder ist das nur bei mir so?

Vermutlich haben die ersten Kontrollen wirklich einiges zu Tage gebracht. Andererseits hat man z. B. in der Chemie-Industrie festgestellt, dass durch ein Umschwenken von Kontrolle mit harten Strafen auf einen kooperative Dialog und Beratung durch Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden mittel- und langfristig viel mehr erreicht erreicht wird.

Wobei ich hier eher den Eindruck habe, dass sich die Gesetzgebung über Sinn, Unsinn und Effizienz (gar nicht mal Effektivität) gar keine Gedanken machen möchte.

Vielleicht erinnere ich mich auch falsch. Aber hatte sich nicht mal ein Politiker so geäußert, dass er einfach mehr Anzeigen der Ordnungsbehörden haben will mit dem Nebensatz, dass die Ordnungsbehörden ja nicht jeden Rechtsstreit gewinnen müssen.

Das ist ja wirklich das ekelhafte, "schnell kommt man in Teufels Küche" heißt es in diesem Unterforum. Als ordentlicher Bürger haftet mit seinem Namen, der Reputation und einigem an Vermögenswerten. Ein einzelner Blindgänger im Amt kann das recht schnell ohne eigene Haftung zunichte machen.

Die Probleme die sich daraus ergeben, kann ein noch-nicht Betroffener meist nicht nachvollziehen.

Habt Ihr Informationen inwieweit solche (unangemeldeten) Kontrollen tatsächlich etwas aufgedeckt oder verhindert hat?
 
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Schwierig.
Retrospektiv vielleicht, wenn bei den „Richtigen“ eine Kontrolle gewesen wäre, die das Thema Aufbewahrung nicht ernst genommen haben.

Davon abgesehen gilt aber (für jeden denkbaren Bereich):
There is no glory in prevention.
 
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Ich habe bei meiner Kontrolle 2016 noch ein bisschen mit dem Beamten geplaudert und Zweifel geäußert, dass er eine Vielzahl von Verstößen feststellt. Er grinste und meinte, sie kämen gar nicht hinterher alles zu ahnden. Da werden immer noch Waffen an der Wand als Zierde aufbewahrt oder geladen hinter der Tür. Ich kenne persönlich einen Fall, bei dem die WBK entzogen wurde, weil der Jäger die nasse Waffe frei sichtbar außerhalb des Tresors trocknen wollte, die Munition daneben legte und dann in ein Restaurant ging. Die Einbrecher hatten leichtes Spiel.

Ich heiße beileibe nicht die Hysterie bei Kontrolle, Schlüssel Verwahrung etc. gut, aber solche krassen Fälle schaden uns allen. Wer sogar zu blöd ist, die elementarsten Sicherheitsregeln zu beachten, verdient es nicht besser. Leider müssen wir uns mindestens so sehr an die eigene Nase fassen, wie wir auf den Gesetzgeber schimpfen.
 
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Ich habe bei meiner Kontrolle 2016 noch ein bisschen mit dem Beamten geplaudert
Als ich vor einigen Jahren mit meinem SB geplaudert habe, hat er mir gesagt, daß die Leute, die er aktuell mal gesehen hätte, vermutlich überhaupt nicht kontrolliert werden. "Die wüßten schon, was zu tun ist."
Kontrolliert würde zuerst mal Uraltbesitz, außerdem hätte er einen Focus auf halbautomatischen Langwaffen und kontrollieren würde er eh nur im Sommer.
Ich habe zu alledem nicht weiter nachgefragt.
 
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Das ist glaub ich vorbei. Man arbeitet sich wohl mehr oder weniger alphabetisch durch. So ist mein Eindruck hier.
Des mit den Altbesitzern ist schon länger durch. Das war Anfang der 2010er Jahre. Die Zahlen der von diesen Personen abgegebenen bzw. eingezogenen Waffen sind schon lange rückläufig. Wenn man überlegt. Altbesitzer, die haben ihre Waffen legal vor 1971 gekauft. Ab 18. Also vor 52 Jahren. Sprich, wir reden hier von 70+. Das löst sich einfach biologisch. Wurden es durch die Hunzerei schon weniger, ggf. durch Kontrollen, sind irgendwann nicht mehr viele übrig.
Gab ja auch letztens irgendwo eine Stellungnahme, dass den Politiker das so nicht gefällt. Oft werden bei widerrufer WBK die Waffen an Berechtigte überlassen. Selbes bei Erbwaffen. Ziel war eigentlich die Waffen den Hochöfen zu zu führen. Die Zahlen der Waffen die vernichtet werden sind zu niedrig. Dazu ist das Groh freier SSW Kram...
 
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Hallo,
hatte eben meine Kontrolle.

Mitte Dezember und Mitte dieser Woche war ich immer jeweils auf Arbeit. Dann wurde ein Termin für heute gemacht.

Soweit sehr nett und freundlich.

Hatte kurz einen Schreck als er kritisierte das ich Munition im Waffenschrank habe.
Ist ein 1er Schrank. Munition jeweils in den Magazinen oben im Fachboden über den Langwaffen.
Meines Wissens ist das bei 1er Schränken erlaubt.
Was sagt ihr?

Danke
Grüße Markus
 
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Aufgeschrieben haben sie gar nichts. Nur alle Waffen Nummern verglichen und Fotos von den Schränken jeweils innen und außen gemacht.

Komisch war das er sämtliche Langwaffen Munition auf eingetragene Waffen verglichen hat.
Ich kenne da nur die Vorgabe und Verbote bei Kurzwaffen.
 
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Mir ist egal, ob und wann jemand kontrollieren kommt, da erwarte ich keine Probleme. Dass inzwischen dafür eine Gebühr erhoben wird, finde ich dagegen nicht nachvollziehbar. Vor allem, wenn ein Termin im Vorfeld vereinbart wird, was soll denn da bei einer Kontrolle herauskommen?
Das läuft meinem Verständnis nach dem Zweck zuwider und kostet nur Geld.
 
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Inzwischen werden anscheinend ständig Leute in den Ordnungsämtern nur für die Kontrolle von Waffenbesitzern gesucht ...

... mehr Anzeigen der Ordnungsbehörden haben will mit dem Nebensatz, dass die Ordnungsbehörden ja nicht jeden Rechtsstreit gewinnen müssen.

Zuständig für die Durchführung waffenrechtlicher Kontrollen sind grundsätzlich die Mitarbeiter der zuständigen Waffenbehörde. Mitarbeitern sonstiger Behörden, etwa des allgemeinen Ordnungsdienstes, sowie Polizeibeamten (soweit sie nicht wie in einigen Ländern selbst als Waffenbehörde fungieren) steht grundsätzlich keine eigene Kontrollbefugnis zu.

Mein Munitionsschrank hängt neben dem Waffentresor an der Wand. Geöffnet habe ich ihn bei der Kontrolle nicht, weil nur die sichere Lagerung überprüft wird. Das geht von außen.

Meine SB der Waffenbehörde sprach von einer hohen Anzahl eingezogener Jagdscheine / WBK, da gegen die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen wurde. Andere Vergehen machen nur einen geringen Anteil aus.
 
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Des mit der Munition bei Langwaffen ist ein neuer Splin. Was auch immer das soll... Hab ich jetzt schon bei mehreren gehört.
Was passiert denn, wenn ich LW-Munition noch besitze, wofür ich keine LW mehr habe, weil verkauft?
Ich könnte die entladen ( bin Wiederlader mit Berechtigung zum delaborieren ), aber muß ich das? Es könnte ja sein, das ich mir wieder eine Waffe in einem dieser Kaliber kaufe.
D.T.
 

Wheelgunner_45ACP

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Munition für Langwaffen zu kontrollieren ist bei Jägern Schwachsinn. Denn der Jagdschein ist generische Erwerbs- und Besitzgrundlage für LW- Munition. Unabhängig davon, ob sich eine entsprechende LW in dem Kaliber im Besitz befindet
 
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