Hallo!
Darf man als "Pächter" eines kleinen Pirschbezirks der Bayerischen Staatsforsten selbst andere Jäger einladen, und für sein "Revier" Begehungsscheine ausstellen? Ist dies vergleichbar mit einem Gemeinschaftsjagdrevier?
Oder geht hier nichts ohne Zustimmung des zuständigen Forstamts?
Danke
Darf man als "Pächter" eines kleinen Pirschbezirks der Bayerischen Staatsforsten selbst andere Jäger einladen, und für sein "Revier" Begehungsscheine ausstellen? Ist dies vergleichbar mit einem Gemeinschaftsjagdrevier?
Oder geht hier nichts ohne Zustimmung des zuständigen Forstamts?
Danke