Durchgehschützen machen "größtmögliche Strecke", obwohl sie Schusswaffen nach UVV/VSG-Jagd nur unterladen im Treiben führen dürfen?
Die wenigen Ausnahmefälle, in denen die Büchse/FLG zur NOTWEHR oder auf gestellte (kranke) Sauen verwendet werden darf, können ja wohl kaum zu größtmöglicher Strecke führen?!
Bitte nicht aus dem Kontext reißen. Es ging hier ausschließlich darum, sich stellendes SW zum bleiben zu überreden. Deswegen ist auch die Vorgehensweise im ganzen zu betrachten und nicht voreilig anderen Unfähigkeit zu unterstellen.
Nochmals für die Praktiker mit ihren Paragraphen: man nehme ein Revier mit sich stellenden und wehrhaften SW. Dazu Hunde die gezielt in die Einstände geschickt werden. Stellt sich nun ein Stück den Hund gehen die HF den Bail an , rufen die Hunde zurück ( ja, so etwas gibt es) und erlegen das Stück sobald es wieder annimmt. Hält der Hund das Stück kann es auch mit dem Messer abgefangen werden. Die Stücke die freiwillig den Einstand verlassen bleiben durch Hund und Hundeführer unbehelligt, nicht jedoch von den Standschützen.
Es ging bei dem Begriff größtmögliche Strecke ganz einfach darum, unter den Individuen, die Hunde und HF angehen größtmögliche Strecke zu machen, nicht darum alleine Strecke zu machen.
Dieses Konzept funktioniert natürlich nur dann wenn die Beteiligten sich im Umgang mit ihrer Waffe auskennen. Ich kann dir aber versichern: es wurden ausschließlich Flinten mit FLG sowie Messer und saufeder benutzt. Die Flinten wurden gebrochen mitgeführt und nur zum antragen des Fangschusses geladen.
Bevor der nächste kommt: die eingesetzten Hunde waren brauchbar im Sinne des Gesetzes, die HF hatten einen Jagdschein und die Flinten sind im Waffenschein eingetragen.