(huj) "Der GV-Beschluss zur Chippflicht und zum Tätowierverbot ab 1. 4. 2010 ist aufgrund der VDH-Schreiben und der Auskunft des VDH-Hauptgeschäftsführers unter dem Eindruck zustande gekommen, dass der DTK wegen drohender Anzeigen gegen Züchter und Zuchtwarte fürsorglich handeln musste. Als Grundlage hierfür wurden Anweisungen der zuständigen Ministerien einiger Bundesländer und das Bundestierschutzgesetz angeführt, das das Tätowieren von Hunden, die älter als zwei Wochen sind, nur unter Betäubung gestattet." Mit diesen Worten verteidigt der geschäftsführende DTK-Vorstand einen "Schnellschuss", zum 1. April das Chippen einzuführen.
Anlässlich der Hauptversammlung des JGHV im März 2010 in Fulda, habe sich während der Sitzungen der Zuchtvereine des JGHV gezeigt, dass diese überwiegend am Tätowieren festhalten, aber zusätzlich chippen werden oder schon chippen. Sie erführen in ihrem Vorhaben Unterstützung durch den VDH, der z. B. zur Zeit mit dem Bundesland Bayern verhandele, um eine Ausnahmeregelung zum Tätowieren unter Betäubung für Jagdhunde herbeizuführen, mit dem Argument, Jagdhunde gingen bei Einsätzen während der praktischen Jagdausübung nicht selten verloren und könnten anhand der Tätowierung schneller durch Jedermann identifiziert und dem Besitzer zurückgeführt werden.
"Anhand dieser neuen Erkenntnisse und auf Wunsch von Züchtern korrigiert der GV zeitnah seinen Beschluss wie folgt: Auf Wunsch des Züchters kann der Wurf alternativ
a) nur gechippt werden
b) nur tätowiert werden unter Beachtung des Bundestierschutzgesetzes und landesrechtlicher Bestimmungen
c) oder tätowiert (s. b) und zusätzlich gechippt werden."
Tätowier-Verbot am 1.4.2010 in den Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, NRW und einem Bezirk in Berlin.
Petra