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Wir betrachten hier doch den Einzelfall und dabei nicht nur ein Merkmal, sondern mindestens drei:Das muss man im Einzelfall betrachten und kann es NICHT an einem Merkmal alleine fest machen.
- Zündhütchen
- Hülsenboden
- Kraft der Verschlussbetätigung
IMHO lässt die Gesamtbetrachtung nicht zwingend auf Überdruck schließen. Ich würde wenn möglich die Munition aus einer anderen Waffe verschießen (lassen).
Wenn die sich da aber ebenso verhält, dann würde ich die tatsächlich beim Beschussamt einliefern.
Wie alt ist denn die Munition und wie wurde die gelagert?