- Registriert
- 30 Dez 2004
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Hallo,
kann mir jemand einen Tipp für das richtige Vorgehen bei folgender Situation geben: Ich habe einen volljährigen Sohn, der bei uns im Haus wohnt und als Jagdscheininhaber den zweiten Schlüssel zu den Gewehrschränken hat. In den Gewehrschränken stehen überwiegend Waffen, die mir gehören, einige sind auch auf seine WBK eingetragen. Meist entnimmt er sich aber aus Gewohnheit Waffen, die in meine WBK eingetragen sind.
Wie muss ich da jetzt vorgehen? Muss ich jedes Mal einen Leihvertrag mit ihm abschließen?
Hinweis: Es ist keine Kurzwaffe dabei, es dreht sich nur um Langwaffen.
Danke für Eure Hilfe.
kann mir jemand einen Tipp für das richtige Vorgehen bei folgender Situation geben: Ich habe einen volljährigen Sohn, der bei uns im Haus wohnt und als Jagdscheininhaber den zweiten Schlüssel zu den Gewehrschränken hat. In den Gewehrschränken stehen überwiegend Waffen, die mir gehören, einige sind auch auf seine WBK eingetragen. Meist entnimmt er sich aber aus Gewohnheit Waffen, die in meine WBK eingetragen sind.
Wie muss ich da jetzt vorgehen? Muss ich jedes Mal einen Leihvertrag mit ihm abschließen?
Hinweis: Es ist keine Kurzwaffe dabei, es dreht sich nur um Langwaffen.
Danke für Eure Hilfe.