Versteigerung bei eGun

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Hallo und guten Tag,

ich habe bei eGun eine Jagdwaffe versteigert. Leider meldet sich der Meistbieter/Erwerber nicht. Auf meine an ihn gerichtete E-Mails habe ich keine Antwort erhalten.
Was kann bzw. sollte ich jetzt tun (keine Rechtsschutzversicherung, um einen Anwalt in Anspruch zu nehmen). Muß ich mich damit abfinden, dass die Versteigerun geplatzt ist?

Vielen Dank für Eure klugen Hinweise.

Rathenow 47
 
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Hallo Rathenov,
es gibt nach einigen Tagen die Möglichkeit, Egun einzuschalten mit der Option "Käufer meldet sich nicht"

http://www.egun.de/market/help.php?topic=Käufer/Verkäufer%20meldet%20sich%20nicht#ankh

Der Käufer wird dann von Egun gemahnt und muss mit einer Sperrung rechnen, wenn er seinen Verpflichtungen nach § 433 BGB nicht nachkommt.
Außerdem kannst Du den Artikel mit Unterstützung von Egun auch an den Zweitbieter verkaufen oder den Verkauf kostenneutral stornieren.
Gruß
basti3
 
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Hallo Basti,

danke für die Antwort. Es scheint nun doch so zu sein, dass ich zufrieden sein kann, wenn ich den Verkauf über eGun kostenfrei stornieren kann. Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.

Rathenow47
 
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Moin

auf jeden Fall zuerst eine Frist zur Zahlung setzen. Am besten ab heute +14 Tage, das wäre der 26.11.2010. Datum reinschreiben. Erst dann darfst Du den bestehenden Kaufvertrag kündigen. Nicht einfach so jemand anderem anbieten, auch DU hast einen gültigen KV. Nicht das der 1. Käufer nachher angetrabt kommt und die Plempe auch will. Wenn Du keine Frist zur Zahlung in die Auktion geschrieben hast, gelten IMHO 30 Tage zum Zahlen.
 
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24 Sep 2010
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Hallo und guten Abend,

ich werde die bei eGun genannte Frist einhalten, vorher noch einmal mahnen bzw. erinnern und dann die Waffe neu anbieten.

Danke für die guten Hinweise


Rathenow47
 
A

anonym

Guest
-Kuder- schrieb:
Und diesmal vorsichtiger beim Hochtreiben sein?

Unterstellst du ihm nicht gerade eine Straftat?
Und machst du dich damit nicht der Verleumdung strafbar?

[...]
Diese Preistreiberei ist aus juristischer Sicht ein Betrugsdelikt. Die Strafe kann in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren sowie bei schweren Fällen bis zu zehn Jahren betragen. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Kunde tatsächlich durch die Preistreiberei betrogen wurde oder nicht. Bereits der Versuch ist strafbar.[...]
http://computer.t-online.de/ebay-betrug ... 8514/index
 
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Verurteilungen wg pushen gab es bisher nur in USA und jetzt auch in GB

in D ist es MW keine Betrugstat.
 
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Also ganz so einfach ist das nicht. Wenn man eben schnell den Subsumptionsautomaten anwirft, haut das schon hin mit Betrug. Jedenfalls im Dezernat für Internetkriminalität der Staatsanwaltschaft, bei der ich zeitweise in Ausbildung war, wurde Hochbieten als Betrug angeklagt. Habe selbst einige solcher Anklageschriften geschrieben. Allerdings weiß ich nicht, was aus diesen Fällen geworden ist.
 
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OldHand schrieb:
Johannes Bückler schrieb:
Wenn man eben schnell den Subsumptionsautomaten anwirft,

Was ist das? Ist damit der Bietagent gemeint?

"In der Rechtswissenschaft wird der Begriff als Anwendung einer Rechtsnorm auf einen Sachverhalt, d. h. als Unterordnung des Sachverhaltes unter die Voraussetzungen der Norm, verstanden, siehe Subsumtion (Recht)."

Subsumtionsautomat meint hier ein Juristenhirn ;-)
 

tar

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Ist denn ebay/egun überhaupt eine Versteigerung im rechtlichen Sinne?
 

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