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Gelöschtes Mitglied 11290
Guest
Hallo Liebe Forumsmitglieder, ich wende mich mit folgender Frage an euch und hoffe Rat zu erhalten.
Bundesland Bayern, Repetierbüchse in .308.
Ich wollte mir nach der Änderung des Waffengesetztes vom 20.02.2020 einen Schalldämpfer für die oben genannte Büchse zulegen.
Nach Telefonat mit dem großen F. kein Problem. Vorbei kommen, JS vorzeigen, Bezahlen mitnehmen und innerhalb 2 Wochen in die WBK eintragen lassen.
Aussage meines Sachbearbeiters von gestern. Für Bayern gilt die Änderung nicht, Prozedere weiterhin, Antrag auf Schalldämpfer ausfüllen, Voreintrag dann erst Kauf.
Wer hat nun Recht? Möchte nichts verbotenes tun.
Danke im Voraus.
Bundesland Bayern, Repetierbüchse in .308.
Ich wollte mir nach der Änderung des Waffengesetztes vom 20.02.2020 einen Schalldämpfer für die oben genannte Büchse zulegen.
Nach Telefonat mit dem großen F. kein Problem. Vorbei kommen, JS vorzeigen, Bezahlen mitnehmen und innerhalb 2 Wochen in die WBK eintragen lassen.
Aussage meines Sachbearbeiters von gestern. Für Bayern gilt die Änderung nicht, Prozedere weiterhin, Antrag auf Schalldämpfer ausfüllen, Voreintrag dann erst Kauf.
Wer hat nun Recht? Möchte nichts verbotenes tun.
Danke im Voraus.