Vorsatzgerät

Registriert
26 Jul 2001
Beiträge
1.755
Hallo und guten Tag,

bei einer Kontrolle bei einem Kollegen sah der Kontrolleur ein Nachtschicht-Vorsatzgerät in einer Vitrine liegen und verpasste dem Kollegen einen Rüffel und ein Ticket; das Teil gehöre in den Waffenschrank.

Das ist eine ziemliche Überraschung ...

Stimmt das wirklich?

WmH

Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
5 Jan 2023
Beiträge
590
M.M nach wirds erst durch Montage zum Nachzielgerät. Davor ist es einfach nur Dual Use, und damit unbeschränkt.
Aber nur meine Laien Einschätzung.
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
595
Wo soll das bitte im Waffengesetz oder einer Verordnung stehen? Ich würde die Verwarnung zwar nicht ablehen (mann will ja keinen Lauten machen bei einer Kontrolle), aber eine schriftliche Bearbeitung verlangen. Da muss dann die Rechtsvorschrift genau benannt werden.

Sachen gibts.....(n)
 
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.910
Mit Klemmadapter darf man ohne Einschränkungen aufbewahren. Mit waffenspezifischem Adapter, bspw. Picatinny, muss es in den Schrank. Wenn man es am Zielfernrohr lassen will, muss beides auch in den Schrank, selbst wenn man Zielfernrohr und Waffe trennen kann. Kann man das nicht muss die Waffe eh im Schrank sein.
Gerät auf ZF und Waffe lassen ist übrigens auch nur möglich, wenn man im Revier wohnt, da beides nur im Jagdrevier verbunden sein darf.

Mein Gerät mit Klemmadapter ist eher zufällig auch im Waffenschrank, weil es wertvoll und da drin gut aufgeräumt ist.

Wo soll das bitte im Waffengesetz oder einer Verordnung stehen? Ich würde die Verwarnung zwar nicht ablehen (mann will ja keinen Lauten machen bei einer Kontrolle), aber eine schriftliche Bearbeitung verlangen. Da muss dann die Rechtsvorschrift genau benannt werden.

Sachen gibts.....(n)
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes
Wir Jäger haben eine Ausnahme vom Umgang mit der Technik erhalten, wir müssen die Dinger mit waffenspezifischem Adapter oder montiert am Zielfernrohr aber behandeln wie verbotene Gegenstände (die sie für den Nichtjäger auch nach wie vor sind). Und die verbotenen Gegenstände gehören weggesperrt im klassifizierten Schrank.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
595
Mit Klemmadapter darf man ohne Einschränkungen aufbewahren. Mit waffenspezifischem Adapter, bspw. Picatinny, muss es in den Schrank. Wenn man es am Zielfernrohr lassen will, muss beides auch in den Schrank, selbst wenn man Zielfernrohr und Waffe trennen kann. Kann man das nicht muss die Waffe eh im Schrank sein.
Gerät auf ZF und Waffe lassen ist übrigens auch nur möglich, wenn man im Revier wohnt, da beides nur im Jagdrevier verbunden sein darf.

Mein Gerät mit Klemmadapter ist eher zufällig auch im Waffenschrank, weil es wertvoll und da drin gut aufgeräumt ist.


Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes
Wir Jäger haben eine Ausnahme vom Umgang mit der Technik erhalten, wir müssen die Dinger mit waffenspezifischem Adapter oder montiert am Zielfernrohr aber behandeln wie verbotene Gegenstände (die sie für den Nichtjäger auch nach wie vor sind). Und die verbotenen Gegenstände gehören weggesperrt im klassifizierten Schrank.
Somit war der o.g. geahndete Verstoß keiner...also nicht rechtmäßig.

Die erwähnte Vorschrift war mir schon bekannt. Nur wenn dem so ist, dürfte man ein Vorsatzgerät auch nur mit Genehmigung kaufen und besitzen. Wir brauchen nur für die Jagd damit eine Erlaubnis der Behörde....
Noch kann das jeder ohne Auflagen kaufen. Auch Adapter sind frei verkäuflich..
Alle Vorsatz-, Nachsatzgeräte sind so geannte Dualuse-Geräte und somit frei von Beschränkungen.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.127
bei einer Kontrolle bei einem Kollegen sah der Kontrolleur ein Nachtschicht-Vorsatzgerät in einer Vitrine liegen und verpasste dem Kollegen einen Rüffel und ein Ticket; das Teil gehöre in den Waffenschrank.
Ich kann Deinem Kollegen nur raten nicht auf Forenratschläge zu hören und einen echten Fachmann zu konsultierten.
 
Registriert
6 Apr 2015
Beiträge
503
Gerät auf ZF und Waffe lassen ist übrigens auch nur möglich, wenn man im Revier wohnt, da beides nur im Jagdrevier verbunden sein darf.
Welcher Rechtsvorschrift entnimmst Du diese Interpretation bitte?

Ein Dual-Use Gerät ist doch entweder ein verbotener Gegenstand oder nicht, abhängig davon ob vor einem ZF montiert oder nicht. Verbotene Gegenstände gehören “in den Schrank”, aber der verbotene Gegenstand wird doch nun nicht noch verbotener, nur weil das ZF auch noch auf der Büchse klemmt?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.702
Hallo und guten Tag,

bei einer Kontrolle bei einem Kollegen sah der Kontrolleur ein Nachtschicht-Vorsatzgerät in einer Vitrine liegen und verpasste dem Kollegen einen Rüffel und ein Ticket; das Teil gehöre in den Waffenschrank.
Viele Besitzer dieser Geräte haben keinen Waffenschrank.

Welchen Schrank (A, B, 0, 1) sollen die nun kaufen ?

Wie hoch ist das Ordnungsgeld wenn sie erwischt werden ?

Wie sieht die Empfehlung von HARTMANN aus ?

Ist denn schon der 1. April ?
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.300
Hallo und guten Tag,

bei einer Kontrolle bei einem Kollegen sah der Kontrolleur ein Nachtschicht-Vorsatzgerät in einer Vitrine liegen und verpasste dem Kollegen einen Rüffel und ein Ticket; das Teil gehöre in den Waffenschrank.

Das ist eine ziemliche Überraschung ...

Stimmt das wirklich?

WmH

Joachim
Was soll das denn für ein „Ticket“ gewesen sein, da muss dann doch auch draufstehen, was er falsch gemacht hat…
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
116
Zurzeit aktive Gäste
587
Besucher gesamt
703
Oben