Vorsatzgerät

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hier ist der ganze Paragraphen Eiertanz nachzulesen...


also besser nicht offen herumliegen lassen, wenn die Erbsenzähler kommen.
In dem Beitrag legen die Verwaltungsbehörden den hier thematisierten Sachverhalt so aus....im Gesetz und auch in den Verordungen steht das zweifelsohne NICHT.
Einzig das fertig montierte "Gespann" ist rechtlich eindeutig geregelt.

Wenn ein Vorsatzgerät mit Adapter herumliegt...dafür gibt es in keiner der genannten Quellen ein Verbot und eine Pflicht für die Aufbewahrung im Schutzbehältnis.

Es kommt nur darauf an, wofür es gerade genutzt wird! Wenn es in der Vitrine liegt - keine Nutzung zu irgendwas.
 
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hier ist der ganze Paragraphen Eiertanz nachzulesen...

Der bayerische Jagdverband ist keine verlässliche Quelle, wenn es um erleichternde Vorschriften zum Einsatz von Nachtsichttechnik für die Jagd geht. Die auf einer Veröffentlichung des BJV fußende Einschätzung des Autor "In Bayern ist das landesrechtlich vorgeschriebene Antragsverfahren und die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis notwendig, bevor man als Inhaber eines Jahresjagdscheines die Montage des Vorsatzgerät es an das Zielfernrohr in Angriff nehmen darf." teile ich nicht und halte sie für nicht haltbar. Erstens darf der Bayer auch in anderen Bundesländern zur Jagd gehen und zweites gab es 2020 einen Vollzugshinweis der zuständigen bayerischen Ministerien an die Behörden. Seitdem gibt es mehr und mehr Allgemeinverfügungen, die den Einsatz von Nachtsichttechnik an der Waffe, für die Schwarzwildbejagung erlauben. Ich hab mal stichprobenweise für 20 Landkreise gesucht, die hatten alle eine Allgemeinverfügung, aber ich weiß nicht ob nicht doch ein LRA aus der Reihe tanzt. Wir haben da unsere "Spezialisten".
 
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ich bin echt der letzte, der diese mmn. bescheuerten Winkelzüge um WaffG verteidigen will, aber verstehe die hier


oder


zu lesenden Erläuterungen halt so=

Handgerät, frei zu kaufen, kann offen liegen.

an der Waffe dran= in den Schrank rein, wo auch die Waffe reingehört. A B ON 1 oder wie immer.

Gerät MIT spezieller Montagevorrichtung für eine Waffe=
frei ab 18 erwerbbar, muss aber eingeschlossen sein in einem Schrank, ähnlich wie bei Muniton.

oder Schwerter, Armbrüste, Airsoft, Luftgewehr ,Schreckschuss...
auch alles frei ab 18 aber "Dank" EU und dem CSU-Mann mit der Kellereisenbahn, darf aber nicht mehr frei an der Wand o.ä. herumhängen.

ich würd's halt, wenns offen liegt, bei ner Kontrolle eher mit nem Pulli kaschieren und die Katze zum poofen drauflegen 🤣
 
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Gerät MIT spezieller Montagevorrichtung für eine Waffe=
frei ab 18 erwerbbar, muss aber eingeschlossen sein in einem Schrank, ähnlich wie bei Muniton.
Was soll das für ein Gerät sein? Geräte mit Waffenmontagen fallen in Ziffer 2.1 des von Dir verlinkten Merkblattes und sind verboten. Eine Ausnahme vom Umgangsverbot gibt es für Jagdscheininhaber. Die Aufbewahrung schon des Gerätes allein richtet sich nach den Vorschriften für verbotene Waffen.

an der Waffe dran= in den Schrank rein, wo auch die Waffe reingehört. A B ON 1 oder wie immer.
Nachtsichtgerät z.B. Dual-Use-Vorsatzgerät an der Waffe dran, macht das Ganze zur verbotenen Waffe. Verbotene Waffen gehören gem. den neuen Aufbewahrungsvorschriften in einen Schrank ab Widerstandsgrad 0/N. Nach altem Recht war für verbotene Gegenstände mindestens ein Schrank der Sicherheitsstufe B erforderlich. Schränke mit Sicherheitsstufe A waren und sind deshalb für die Aufbewahrung von Waffen mit aufgesetzem Nachtsichtgerät nicht zulässig.

Bei Bestandschutz ist nur die bisherige Verwendung bestandsgeschützt, nicht die bisherige Einstufung oder bisherige Zulässigkeit. Wer seine Langwaffe mit aufgesetzem Dual-Use-Nachtsichtvorsatz in einem bestandsgeschützen B-Schrank aufbewahren möchte, der müsste diesen B-Schrank schon vor dem Stichtag 2017 zur Aufbewahrung eines verbotenen Gegenstandes verwendet haben.

Kurz gesagt: Waffen mit aufgesetztem Nachtsichtgerät gehören in einen Schrank ab Widerstandsgrad 0/N.
 
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Was soll das für ein Gerät sein? Geräte mit Waffenmontagen fallen in Ziffer 2.1 des von Dir verlinkten Merkblattes und sind verboten.
Nein, Geräte mit Waffenmontage sind nicht generell verbotene Gegenstände.
Uns Jägern ist der Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfernrohr) gestattet. Aber nicht der Umgang mit Nachtzielgeräten mit Waffenmontage. Der Unterschied ist das integrierte Absehen wodurch sich das Nachtzielgerät von den anderen beiden unterscheidet. Nachtzielgeräte sind nach wie vor verbotene Gegenstände.

Die Montage der erlaubten Nachtsichtvor- oder Aufsätzen muss aber nicht zwingend mit den beliebten Klemmadaptern erfolgen, sondern darf bspw. auch an die Picatinnyschiene montiert sein. Bspw. mit der Komplettlösung von Innogun:
2021-03_Bundleauswahl_Steiner_1FINALiU0amqZttmr6d.jpg


So eine Lösung hat dann aber eine waffenspezifische Montage (Single-use) und muss in den Waffenschrank!

Klemmadapter ist nach wie vor Dual-Use, könnte ja auch an ein Fernrohr geklemmt werden und muss daher nicht in den Schrank.
 

FTB

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Unter Punkt 2.3 steht, was z.B. für unsere Dual Use Geräte gilt.

Zitat:"Sie verfügen regelmäßig über kein Absehen oder sonstige Markierungen zum Anvisieren eines Ziels und auch über keine Montageeinrichtung für Schusswaffen. Die Geräte werden mittels diverser Adapter entweder mit dem Objektiv oder das Okular der Sportoptik etc. verbunden. Das WaffG ist für derartige Geräte unbeachtlich und findet insbesondere für den Erwerb und den Besitz keine Anwendung. Die waffenrechtlichen Verbote greifen bei diesen Geräten erst dann, wenn durch eine Verwendung von Adaptern oder sonstigen Montagen die Nachtsichtvorsätze oder Nachtsichtaufsätze mit einer Zieloptik, z. B. einem Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel zusammengefügt werden"

Ergo: Von der Waffe ab -> kann offen rumliegen.
 
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