Vorsicht bei nicht zugelassenen Ortungsgeräten

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Hund angepeilt - Jagdschein weg?

Der Einsatz von nicht zugelassenen Funkortungssystemen stellt nach Auskunft der Bundesnetzagentur eine Ordnungswidrigkeit dar,
die mit einer Geldbuße bis 500 000 Euro geahndet werden kann.

Vor allem im Internet wird das sehr leistungsfähige und günstige Gerät Garmin Astro 220 mit dem Sender DC30 angeboten,
das in Deutschland keine Zulassung besitzt.
Es wird bereits von vielen Stöber- und Schweißhundführern eingesetzt.

Eine Ortung durch Bedienstete der Bundesnetzagentur könnte ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Je nach Höhe des Bußgeldes droht bei einem Gerichtsverfahren der Verlust des Jagdscheines.



Quelle: Wild und Hund 13/09
 
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Das Astro verwendet gebührenpflichtige Kanäle, Kosten ca. 20,- € / Monat.

Man muß bei der Bundesnetzagentur halt die Nutzung der Kanäle beantragen.
 
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öhm wie breit ist denn das Frequenzspektrum des Gerätes? Bei vielen verwendeten Sendern der Forschung ist die Frequenz so eng, und das Signal so schwach, dass das bei den Behörden gar nicht auffällt ... und selbst wenn... dann müsste es schon blöd hergehen...

Gibts schon Verurteilungen?
 
A

anonym

Guest
Wenn das obige in WuH steht, dann kann man sich über die journalistische Qualität der WuH nur noch wundern.
 
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Das muss manchen Händler schon sehr wurmen, dass es da ein günstiges und leistungsfähiges Gerät gibt, das man hier nicht verkaufen kann. So sehr, dass man dann die WuH dazu bringt, solche Sachen abzudrucken.
 
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hubbert schrieb:
Das muss manchen Händler schon sehr wurmen, dass es da ein günstiges und leistungsfähiges Gerät gibt, das man hier nicht verkaufen kann. So sehr, dass man dann die WuH dazu bringt, solche Sachen abzudrucken.

Seh ich auch so, allerdings ist es um das Teil aus Bella Italia seeehr still geworden... :roll:

Grundsätzlich könnte Garmin das Teil ja hier vertreiben, mit dem Manko das die Benutzung kostenpflichtig wäre. Komischerweise benutzen z.B. manche Fernsteuerungen, z.B. für Seilwinden, Garagentoröffner etc. die gleichen Freqeunzbereiche, ohne das dafür Kosten anfallen. Ebenfalls bietet ein Versandhaus ein Telemetriegerät an, daß ebenfalls in diesem Freqenzbereich sendet, ohne darauf hinzuweisen, daß hierfür Kosten entstehen würden bzw. eine Genehmigung eingeholt werden müßte.

Ich selbst bin mit nicht sicher, ob die Genehmigungs- und Gebührenpflicht vielleicht nur für Sprechfunk gilt und Fernwirdeinrichtungen nicht davon ausgenommen sind. Anders kann ich mir die geschilderten Umstände jedenfalls nicht erklären.
 

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