Waffe auf dem eigenen Grundstück führen

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Hallo geneigte Waidgenossen,

in der trügerischen Hofffnung eine fundierte und auf die Frage bezogene Antwort zu bekommen, wage ich einmal folgende Frage zu stellen:

Darf ich auf meinem Grundstück meine - Waffe ungeladen - führen?
Konkret: Im Garten, mit der Flinte Anschlagsübungen machen. Waffe zeigt dabei in eine Sichere Richtung. (Wohne eh in alleinlage, keine Straße, Nachbarn etc. in Anschlagsrichtung.)
Ernst gemeinte Frage, keine "Popcorn-Frage".
Freue mich über begründete/belegte Antworten :)
 
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Darf ich auf meinem Grundstück meine - Waffe ungeladen - führen?

Nein, weil auf deinem eigenen Grundstück führst du die Waffe nicht, dass geht nur außerhalb deines befriedeten (umzäunten) Besitzes.
Du dürftest die Zuhause sogar geladen auf dem Rücken tragen wenn dir danach ist.

Anschlagübungen im Garten dann aber besser ohne Murmeln und es kann natürlich sein, dass jemand die Polizei ruft aber erlaubt ist es.
 
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Konkret: Im Garten, mit der Flinte Anschlagsübungen machen. Waffe zeigt dabei in eine Sichere Richtung.:)

 
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Also doch Popcorn- Frage.
Ich wohne mitten im Revier und wenn ich mein Grundstück verlasse
lade ich und gehe in Wald.
Auf den Grundstück führe ich auf dem Gartentisch auch Waffenpflege durch ,oder steht irgendwo das ich das nicht darf.
Nach dem Ende der Waffenreinigung gehe ich auch mal ungeladen in Anschlag und schaue durch die Optik ,ist das verboten.
Ich mache Kontrolle ob alles passt.
Wenn mir natürlich jetzt einer erklärt das darf ich nicht ,muß ich wahrscheinlich ein Waffenreinigungsraum einrichten.
Viel Spaß noch beim Diskutieren.

Gruß Seppel
 
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Und falls es zur Verhandlung kommt, weil der Nachbar sich von den Zielübungen angeblich gestört fühlt:
§ 469 StPO
„Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden, so hat das Gericht den Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auflagen aufzuerlegen.
 
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Sind doch alle alt genug hier und wissen was sie tun. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Zudem muss man Waffen nicht reinigen, man kan sie auch sauber schießen.
 
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Sind doch alle alt genug hier und wissen was sie tun. ...
Zweifel, zweifel, ... :unsure:

... Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. ....
Das ist unbestritten - es bestätigt die eigene Erfahrung!

Zudem muss man Waffen nicht reinigen, man kan sie auch sauber schießen.
Dazu gibt es eher zwei Meinungen, mindestens aber 1,5 ;)
Die Wahl der Mittel sei soweit auch erst mal unberücksichtigt ... :cool:


 
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Fallbeispiel: Ich will eine Waffe verkaufen und ein Jäger kommt zu mir und besichtigt die Waffe
( ungeladen ) und macht Anschlagübungen in meinem Garten.
Der Nachbar sieht den Vorgang und ruft die Polizei, was kann dann juristisch geschehen.

Bitte keine Stammtischsprüche !
 
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Fallbeispiel: Ich will eine Waffe verkaufen und ein Jäger kommt zu mir und besichtigt die Waffe
( ungeladen ) und macht Anschlagübungen in meinem Garten.
Der Nachbar sieht den Vorgang und ruft die Polizei, was kann dann juristisch geschehen.

Bitte keine Stammtischsprüche !
Da passiert gar nichts. Wenn die Polizei kommt, erklärt man den Sachverhalt, und dann fahren sie wieder.

Und man muss jetzt keine Fälle konstruieren, dass jemand, das auf der Auffahrt gemacht hat und auf vorbeigehenden Passanten gezielt hat.
 
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Also doch Popcorn- Frage.
Ich wohne mitten im Revier und wenn ich mein Grundstück verlasse
lade ich und gehe in Wald.
Auf den Grundstück führe ich auf dem Gartentisch auch Waffenpflege durch ,oder steht irgendwo das ich das nicht darf.
Nach dem Ende der Waffenreinigung gehe ich auch mal ungeladen in Anschlag und schaue durch die Optik ,ist das verboten.
Ich mache Kontrolle ob alles passt.
Wenn mir natürlich jetzt einer erklärt das darf ich nicht ,muß ich wahrscheinlich ein Waffenreinigungsraum einrichten.
Viel Spaß noch beim Diskutieren.

Gruß Seppel
Die ganzen Diskussionen hier sind einfach nur merkwürdig. Eigentlich gibt es nur drei Fälle:

- auf der Jagd
- auf dem Weg zu Jagd/BüMa/Schiesstand
- zuhause.

Führen, Umgang mit Munition, Lagerung,… ist in all diesen Fällen ziemlich eindeutig.

Wer im eigenen Garten/Haus mit der Waffe rumhantiert, verstößt zunächst erst mal gegen gar nichts. Wenn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings der Eindruck entsteht, dass dieses rumhantieren Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person zulassen, ist der Jagdschein wohl weg. Jetzt kann man seine Waffe im Garten reinigen oder auf Passanten zielen oder was auch immer. Im letzteren Fall würde ich selbst bei wohlwollender Auslegung Zweifel haben…
 
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ne vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden,

in faktisch fast allen Fällen die mir in den letzten Jahren zu Augen und Ohren gekommen sind, war das nur einmal der Fall.
also dass die anzeigende Person verdonnert wurde den Polizeieinsatz zu bezahlen, weil sie nachweisbar gelogen hatte .

in aller Regel zahlt das aber "der Staat", weil " es hätte ja was dran sein können"...

Schüsse im Wald, Jugendliche mit Luftgewehren oder aus Lego , der Jäger der Anschlag übt...etc. pp...

Da kommt dann sowas...

"ich hab mich bedroooht gefühlt, weil der da drüben mit ner für mich echt und gefäährlich evtl gar nach Stuuurmgewehr aussehenden Waffe herumgefuchtelt hat.
Das sah nach Amoklauf -test aus für mich.
und der hat sich neulich mit seiner Ollen gestritten und sich am Gartenzaun despektierlich/kritisch über politische Themen geäußert, ich habs genaaaau gehört/gesehen.
und da hab ich als sicherheitsliebender aufmerksamer Bürger besser mal den Notruf gewählt....."
 

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