Waffen beschlagnahmt

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Liebe Foristi,
vor ein paar Monaten hatte ich hier einen Thread zu o.g. Thema eröffnet, der aber nach ein paar Tagen vom Admin wieder geschlossen wurde. Angeblich wurde es hier zu heftig.....
Es ging um den Suizidversuch eines befreundeten Jägers, der sich mittlerweile in seelenklemptnerischer Behandlung befindet, dessen 3 Langwaffen sich seitdem bei mir befinden und die ich auf meine Wbk eintragen mußte, lediglich die Kurzwaffe liegt noch in der Aservatenkammer des Landratsamtes, da ich mein eigenes Budget schon ausgeschöpft habe.
Kurz nach diesem Vorfall am 3. Juli 2012 wurde mein Freund schriftlich vom Landratsamt aufgefordert, Wbk und EFP abzugeben, was er auch brav tat.
Er ist aber noch immer im Besitz seines bis 31.03.2015 gültigen Jagdscheins (!!!)
und wurde bis heute nicht aufgefordert, diesen abzugeben.
Nun wäre mit diesem Dokument ja so einiges möglich.......
Ein Schelm, der böses dabei denkt!
Mich würde eure Meinung dazu interessieren.
Gültiger Jagdschein als Erinnerung an eine bewaffnete Zeit oder gehörige Behördenschlamperei?

WH Bi&Be
 
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Für mich sieht das wie Behördenschlamperei aus, der könnt ja so zu nem BüMa gehen sich Langwaffe und Muni kaufen und wer weis was damit anstellen.
Klar ist das unwahrscheinlich aber immernoch möglich und daher fahrlässig von der Behörde.

WMH Valentin
 
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Ja, ja, die Behördenschlamperei. Einem Kunden hat am schon vor 10 Jahren den Jagdschein wegen einer alkoholisierten Autofahrt abgenommen. Die WBK´s aber nicht. :14: Er hat auch das Überlassen der Waffen an uns gemeldet. Was die da damals "gelöscht" haben erschließt sich mir nicht. Nun, nachdem man dieses Jahr schwer an diesem unnützen Zentralregister arbeitet, kam man drauf, dass da einiges "vergessen" wurde zu löschen. Jetzt wollte man wissen, an wen wir die Waffen verkauft haben. :11: Aber sowas geht die Behörde des Erstbesitzers wenig an. Dieser hat die Waffen uns überlassen und wir haben diese ins Waffenbuch übernommen. Punkt. An welche Berechtigten wir diese weiterverkauft haben, geht nur die Behörde des Neubesitzers was an. Bei denen Pieps wohl. Auch mit was für einem Befehlston diese Personen auftreten.
Ich sage mal, zu 75% wurden die "Vergehen" der letzten Jahre, durch schlampige Behördenarbeit provoziert. Bestes Beispiel ist diese ominöse Arzt in München. Ein Inhaber einer Sammlererlaubnis, der noch nie Auflagen zur Verwahrung bekommen hat und diese noch nie überprüft wurden.
Schuld, wenn dann was "passiert" sind dann alle Waffenbesitzer. "Sippenhaft" nannte man sowas mal....

Martin
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
P.O.Ackley schrieb:
"Sippenhaft" nannte man sowas mal....
Martin
Nein, ich denke soweit sind wir noch nicht. Hier zeigt sich eher das wahre Gesicht des leider bei uns üblichen, bevormundenden und selbstherrlichen Gouvernantenstaats.
 
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Bi&Be schrieb:
Kurz nach diesem Vorfall am 3. Juli 2012 wurde mein Freund schriftlich vom Landratsamt aufgefordert, Wbk und EFP abzugeben, was er auch brav tat.
Er ist aber noch immer im Besitz seines bis 31.03.2015 gültigen Jagdscheins (!!!)
und wurde bis heute nicht aufgefordert, diesen abzugeben.
Kann es vielleicht sein, dass das LRA nur Waffenbehörde, aber nicht auch Jagdbehörde ist? Dann können sie ihm auch nur die waffenrechtlichen Dokumente und Bescheinigungen wegnehmen, nicht aber den Jagdschein.

Vielleicht hat die Jagdbehörde auch noch nichts von dem Vorfall mitbekommen, vielleicht reden bei Euch die Waffen- und Jagdbehörden nicht miteinander, vielleicht erachtet die Jagdbehörde Suizidgefahr nicht als Grund, jemand den Jagdschein wegzunehmen ... wer weiß?
 
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16 Jun 2007
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Waffenbehörde und untere Jagdbehörde befinden sich beide unter einem Dach.
Offenbar liegen hier Kommunikationsstörungen vor, denn wie oben schon erwähnt, wäre mit einem gültigen Jagdschein so allerhand möglich, würde man Böses im Schilde führen.
Der Betroffene verhält sich logischerweise ruhig, hat sich lediglich bei einem (jagenden) Anwalt über den Verlust der Zuverlässigkeit erkundigt, will keinen Rechtsstreit. Antwort steht noch aus.

WH Bi&Be
 
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Kann es nicht sein das der Einzug nur vorübergehender Natur ist?

Woher wollen die Jung denn Heute schon wissen wie lange dein Kumpel in Behandlung ist? Hat er wenn alles gut läuft und er vor allem sein Leben wieder im Griff hat kein Anrecht mehr darauf wieder zur Jagd zu gehen?

Wenn er Gesund ist und entlassen wurde dann wäre ja wieder geeignet oder nicht?
 

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