- Registriert
- 22 Nov 2012
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Moin,
folgendes Problem, bei welchem mir weder die suchfunktion noch das Netz helfen konnte:
Person A geht längerfristig ins Ausland und "überlässt" Person B zwei Langwaffen. Nun soll aber Person C die Waffen von Person B übernehmen (Person A ist damit einverstanden bz. es war seine Idee).
Wie läuft das nun ab? Dürfen Person B und Person C einfach eine Vereinbarung über das erneute "Überlassen" schließen oder muss Person A hier schriftlich zustimmen oder müssen die Waffen zunächst zurück zu Person A was nicht geht, da er im Ausland ist oder , oder oder...?
In meiner kleinen Welt gab es bisher "Veräußern" und kurzfristig leihen (1 Monat). Der Begriff "Überlassen" sagt mir bisher nichts.
Horrido
Packeisgrenze
folgendes Problem, bei welchem mir weder die suchfunktion noch das Netz helfen konnte:
Person A geht längerfristig ins Ausland und "überlässt" Person B zwei Langwaffen. Nun soll aber Person C die Waffen von Person B übernehmen (Person A ist damit einverstanden bz. es war seine Idee).
Wie läuft das nun ab? Dürfen Person B und Person C einfach eine Vereinbarung über das erneute "Überlassen" schließen oder muss Person A hier schriftlich zustimmen oder müssen die Waffen zunächst zurück zu Person A was nicht geht, da er im Ausland ist oder , oder oder...?
In meiner kleinen Welt gab es bisher "Veräußern" und kurzfristig leihen (1 Monat). Der Begriff "Überlassen" sagt mir bisher nichts.
Horrido
Packeisgrenze