- Registriert
- 9 Jan 2005
- Beiträge
- 54
Ich möchte nochmal berichten wie es gelaufen ist, für alle die jemals die gleiche Problematik zulösen haben:
Die zuständige Waffenbehörde für Deutsche im Ausland ist:
Bundesverwaltungsamt
- Ref IIB7 -
Eupener Str. 125
50728 Köln
Dort habe ich auf Anfrage klare Anweisung erhalten:
"...während Ihres Auslandsaufenthaltes ist das Bundesverwaltungsamt in waffenrechtlichen Angelegenheiten für Sie zuständig. Bitte veranlassen Sie, daß Ihre Waffenakte von der für Sie zuständigen Waffenbehörde in Brandenburg ... dem Bundesverwaltungsamt ( Anschrift siehe unten ) zugeleitet wird. Bitte teilen Sie mir oder Ihrer derzeit noch zuständigen Waffenbehörde Ihre vollständige Anschrift in China mit und wo die Waffen in Deutschland gelagert werden (Adresse Ihrer Eltern ). Bitte teilen Sie mir auch die Dauer Ihres Aufenthaltes mit.
Grundsätzlich dürfen Waffen nur von berechtigten Personen aufbewahrt werden. Sollten einer Ihrer Eltern einen gültigen deutschen Jagdschein besitzen ist die Aufbewahrung von Waffen dort möglich. Ansonsten dürfen die Waffen nur bei einem autorisierten Waffenhändler gelagert werden oder die Waffen müssen einer berechtigten Person übergeben werden. Hierüber sind entsprechende Nachweise der zuständigen Waffenbehörde vorzulegen ( gültiger deutscher Jagdschein von Ihnen und der Waffen übernehmenden Person, Empfangsbestätigungen der Waffen bzw. Eintrag in die Waffenbesitzkarte ).
Mit freundlichen Grüssen..."
Gottseidank habe ich einen klasse Waffenhändler gefunden, der freundlicherweise meine Waffen einlagert. Ich habe schon meiner Frau angekündigt, dass ich moralisch verpflichtet bin, mir bei meinem nächsten Deutschlandaufenthalt mindestens ein 8,5x42 Swaro aus reiner Dankbarkeit dort zu kaufen
.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Waffenbehörde Bonn (PP Bonn) meinen Fall auf Anfrage anders beurteilt. Nach Auskunft des dort zuständigen Sachbearbeiters hätte er eine Lagerung bei meinen Eltern genehmigt. PP Bonn ist aber nicht zuständig
.
Die zuständige Waffenbehörde für Deutsche im Ausland ist:
Bundesverwaltungsamt
- Ref IIB7 -
Eupener Str. 125
50728 Köln
Dort habe ich auf Anfrage klare Anweisung erhalten:
"...während Ihres Auslandsaufenthaltes ist das Bundesverwaltungsamt in waffenrechtlichen Angelegenheiten für Sie zuständig. Bitte veranlassen Sie, daß Ihre Waffenakte von der für Sie zuständigen Waffenbehörde in Brandenburg ... dem Bundesverwaltungsamt ( Anschrift siehe unten ) zugeleitet wird. Bitte teilen Sie mir oder Ihrer derzeit noch zuständigen Waffenbehörde Ihre vollständige Anschrift in China mit und wo die Waffen in Deutschland gelagert werden (Adresse Ihrer Eltern ). Bitte teilen Sie mir auch die Dauer Ihres Aufenthaltes mit.
Grundsätzlich dürfen Waffen nur von berechtigten Personen aufbewahrt werden. Sollten einer Ihrer Eltern einen gültigen deutschen Jagdschein besitzen ist die Aufbewahrung von Waffen dort möglich. Ansonsten dürfen die Waffen nur bei einem autorisierten Waffenhändler gelagert werden oder die Waffen müssen einer berechtigten Person übergeben werden. Hierüber sind entsprechende Nachweise der zuständigen Waffenbehörde vorzulegen ( gültiger deutscher Jagdschein von Ihnen und der Waffen übernehmenden Person, Empfangsbestätigungen der Waffen bzw. Eintrag in die Waffenbesitzkarte ).
Mit freundlichen Grüssen..."
Gottseidank habe ich einen klasse Waffenhändler gefunden, der freundlicherweise meine Waffen einlagert. Ich habe schon meiner Frau angekündigt, dass ich moralisch verpflichtet bin, mir bei meinem nächsten Deutschlandaufenthalt mindestens ein 8,5x42 Swaro aus reiner Dankbarkeit dort zu kaufen
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Waffenbehörde Bonn (PP Bonn) meinen Fall auf Anfrage anders beurteilt. Nach Auskunft des dort zuständigen Sachbearbeiters hätte er eine Lagerung bei meinen Eltern genehmigt. PP Bonn ist aber nicht zuständig