- Registriert
- 25 Feb 2018
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Liebe Rechtekenner,
ich habe da mal eine Frage zur Verwendung eines „neuen“ A-Schrankes mit B-Innenfach.
Ich besitze bereits einen A-Schrank mit Innenfach (kein B-Fach). Darin bewahre ich bisher meine Langwaffen und die Munition auf. Dieser Schrank ist relativ klein aber bei der Behörde so bekannt und genehmigt. Nun habe ich die Möglichkeit günstig einen A-Schrank mit B-Fach zu kaufen. Darf ich die Waffen und Munition nun einfach in dem neuen Schrank aufbewahren ohne ihn zu melden? Ist ja nicht schlechter gesichert, entspricht aber halt nicht den neuen rechtlichen Bestimmungen. Der alte Schrank bliebe ja auch trotzdem erhalten. Ich würde ihn halt nur für TLP und ZH verwenden.
Problematisch würde es wahrscheinlich wenn ich ne KW in den Neuen packen wollte.
Andi
ich habe da mal eine Frage zur Verwendung eines „neuen“ A-Schrankes mit B-Innenfach.
Ich besitze bereits einen A-Schrank mit Innenfach (kein B-Fach). Darin bewahre ich bisher meine Langwaffen und die Munition auf. Dieser Schrank ist relativ klein aber bei der Behörde so bekannt und genehmigt. Nun habe ich die Möglichkeit günstig einen A-Schrank mit B-Fach zu kaufen. Darf ich die Waffen und Munition nun einfach in dem neuen Schrank aufbewahren ohne ihn zu melden? Ist ja nicht schlechter gesichert, entspricht aber halt nicht den neuen rechtlichen Bestimmungen. Der alte Schrank bliebe ja auch trotzdem erhalten. Ich würde ihn halt nur für TLP und ZH verwenden.
Problematisch würde es wahrscheinlich wenn ich ne KW in den Neuen packen wollte.
Andi