Waffenaufbewahrung Revier / Mehrtägig / Keine Jagdhütte

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18 Jan 2024
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Hallo zusammen,

ich beschäftige mich derzeit mit der Frage:
Wohin mit der / den Waffen während des Aufenthalts im Jagdrevier oder Hotel.

Das Ganze scheint rechtlich gesehen eine Grauzone zu sein - unsicher, ob ich hier - oder unter Waffenrecht posten soll.

Schlafe ich im Hotel, kann ich den Verschluss gesondert aufbewahren und die Waffe / den Koffer z.B. mit einem Schloss am Heizkörper befestigen - zum Beispiel. Aber wie ist das rechtlich zu bewerten?

Wie ist es, wenn ich im Revier im Auto nächtige?

Ich habe gesehen, dass es Tresore für Autos gibt, aber nunja - das Fahrzeug könnte auch komplett entwendet werden?

Wie handhabt ihr das Ganze? Wenn das Revier weiter weg ist, fährt man ja nicht jede Nacht gen Heimat?

Mich beunruhigt als Jungjäger die Frage, was wäre wenn … habe ich mich richtig verhalten
 
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Du musst die bestmögliche Sorgfalt anwenden, die Diur im Einzelfall zur Verfügung steht. Verschlossener Schrank im Hotelzimmer kann da reichen. Oder Waffe im verschlossenen Futteral/Koffer im Hotel. Anketten an die Heizung, Trennen wesentlicher Bestandteile etc. Eine genaue und vor allem rechtlich sichere Liste gibt es nicht.
 
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Hallo zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage: Wohin mit der / den Waffen während des Aufenthalts im Jagdrevier oder Hotel. Das Ganze scheint rechtlich gesehen eine Grauzone zu sein - unsicher, ob ich hier - oder unter Waffenrecht posten soll. Schlafe ich im Hotel, kann ich den Verschluss gesondert aufbewahren und die Waffe / den Koffer z.B. mit einem Schloss am Heizkörper befestigen - zum Beispiel. Aber wie ist das rechtlich zu bewerten? Wie ist es, wenn ich im Revier im Auto nächtige? Ich habe gesehen, dass es Tresore für Autos gibt, aber nunja - das Fahrzeug könnte auch komplett entwendet werden? Wie handhabt ihr das Ganze? Wenn das Revier weiter weg ist, fährt man ja nicht jede Nacht gen Heimat? Mich beunruhigt als Jungjäger die Frage, was wäre wenn … habe ich mich richtig verhalten
Ein Blick in die Awaffv. bringt dich weiter.
 
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Ein Blick ins Gesetzbuch schon schon manche Rechtsfrage beantwortet haben...
in diesem Fall ist der § 13 Abs. 9 AWaffVO einschlägig.

 
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Hallo zusammen,

ich beschäftige mich derzeit mit der Frage:
Wohin mit der / den Waffen während des Aufenthalts im Jagdrevier oder Hotel.

Das Ganze scheint rechtlich gesehen eine Grauzone zu sein - unsicher, ob ich hier - oder unter Waffenrecht posten soll.

Schlafe ich im Hotel, kann ich den Verschluss gesondert aufbewahren und die Waffe / den Koffer z.B. mit einem Schloss am Heizkörper befestigen - zum Beispiel. Aber wie ist das rechtlich zu bewerten?

Wie ist es, wenn ich im Revier im Auto nächtige?

Ich habe gesehen, dass es Tresore für Autos gibt, aber nunja - das Fahrzeug könnte auch komplett entwendet werden?

Wie handhabt ihr das Ganze? Wenn das Revier weiter weg ist, fährt man ja nicht jede Nacht gen Heimat?

Mich beunruhigt als Jungjäger die Frage, was wäre wenn … habe ich mich richtig verhalten
Was du immer machen kannst, ist bei deiner Behörde nachfragen. Die Aussage ist idR juristisch, wenn schriftlich, mehr Wert als die Aussagen zu Rechtsfragen im Forum 😉
 
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Von immer dabei haben im Futteral (auch im Restaurant, kein Alk..) bis im Hotelschrank "einschließen" ist ja alles möglich und gebilligt.
 

FTB

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Moin,
guck mal in die WaffVWV unter Nummer 36.2.15.

Ich zitiere mal:
36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z.B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.


Kurz: wenn du in deinem Bulli pennst, diesen abschließt und die Plempe verdeckt, gern im verschlossenen Futteral, neben dir liegt, ist es rechtlich in Ordnung.
Für Jagdhütte o.ä. gilt Ähnliches.
 

GMV

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Hier hilft die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) weiter. Die ist eigentlich als Handlungsrichtlinie für Behörden gedacht, aber natürlich auch für uns interessant.

Gründsätzlich ist eine Jagdreise als Situation mit einer "vorübergehenden Aufbewahrung" zu verstehen. Hier ist die Grundregel "Fremden Zugriff auf die (funktionierende/komplette) Waffe einzelfallgerecht möglichst minimieren". Das heißt: Es gibt aber im Gegensatz zur Aufbewahrung zu Hause keine Positivliste, mit der man auf jeden Fall sicher ist. In der Vergangenheit haben sich unten stehende Handlungsweisen jedoch als praktikabel erwiesen.

Beispiele:

- Waffe im abgeschlossenen Reisefutteral im Schrank abschließen oder an die Heizung ketten.
- Versteckter Autotresor
- Keinesfalls erkennbar Waffe für längere Zeit im Auto lassen
- Munition von Waffen trennen, hatte meine meistens in abschließbarem Rucksack
- Wenn Waffe im Hotel kann/darf/sollte Verschluss am Mann geführt werden
- Es können auch, wo praktikabel, die Normen für Waffentransport herangezogen werden.

Am besten mal selbst die Vorschrift lesen und für sich die eigenen Rückschlüsse ziehen.
Das hier soll KEINE juristische Beratung sein - insbesondere nach dem Tresorschlüssel-im-Waffenschrank-Urteil...
 
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Wenn man woanders jagd, jagd man dann nicht bei einem anderen? Könnte man es dann vielleicht auch bei dem Gastgeber einstellen? Das ist nur ein Lösungsansatz, aber die interessante Ausgangsfrage ist damit natürlich nicht geklärt, wenn es nicht möglich ist (z.B. Schrank ist voll).
 
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Wenn man woanders jagd, jagd man dann nicht bei einem anderen? Könnte man es dann vielleicht auch bei dem Gastgeber einstellen? Das ist nur ein Lösungsansatz, aber die interessante Ausgangsfrage ist damit natürlich nicht geklärt, wenn es nicht möglich ist (z.B. Schrank ist voll).
Kann man und ist bestimmt auch im Sinne der Sicherheit sinnvoll.

Man sollte dabei nur beachten, dass wenn man Waffen bei jemand anderem einstellt, mit diesem einen Leihschein auszufüllen. Denn der Schrankbesitzer darf einem Unbefugten nicht Zugang zum Schrank gewähren, andererseits braucht er eine Befugnis zum Zugriff auf die "fremden Waffen" in seinem Schrank.

.....
 
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Man sollte dabei nur beachten, dass wenn man Waffen bei jemand anderem einstellt, mit diesem einen Leihschein auszufüllen. Denn der Schrankbesitzer darf einem Unbefugten nicht Zugang zum Schrank gewähren, andererseits braucht er eine Befugnis zum Zugriff auf die "fremden Waffen" in seinem Schrank.
Nicht richtig.

Der Zugriff auf den Waffenschrank ist rechtlich irrelevant. Der Zugriff auf die sich in diesem befindenden Waffen ist entscheidend.

Sind für den Zugriff suchenden Waffen vorhanden, für diese er keine Erwerbsberechtigung hat? Bspw. Kurzwaffe? Dann darf er natürlich keinen Zugriff erhalten.

Sind nur Langwaffen und Langwaffenmunition drin, die der JS-Inhaber ohne besondere Zusatzerlaubnis erwerben darf, darf er auch "Zugriff" auf bzw. in den Waffenschrank haben.

Mit den Leihscheinen wird auch immer so viel Angst gemacht.
Man muss keinen ausstellen oder sich ausstellen lassen. Einen Monat lang darfst du Waffen verleihen an Personen die dafür erwerbsberechtigt sind. Dazu gehören auch KW wenn die andere Person dafür einen entsprechenden Voreintrag in der WBK hat.

Wenn man jemanden nicht vertraut und es (persönlich) schriftlich haben muss, kann man das natürlich tun. Wenn ich aber höre, dass es um 1-2 tägige Aufenthalte und Aufbewahrung geht, bspw. wenn man eingeladen wurde, verstehe ich nicht wieso viele um ihre Zuverlässigkeit bangen und auf einen Leihschein (Formlos, ist sowieso klar) pochen.

Wer die Rechte und Gesetze gut kennt braucht wenig! Angst zu haben.
 

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