Welchen Pachtzins ? Welchen Vertrag?

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Mit meinem neuen Nachbarn habe ich heute kurz gesprochen.Durch Flächenkauf ist mein Revier jetzt ca.60 ha größer geworden.Die neue Grenze verläuft jetzt quer durch ein Feld.Der Nachbar hat aber kein Interesse an seinem verbliebenenTeil (ca.10 ha) bis zur Straße und will die als klare Grenze.Wir sind uns einig,ebenso seine JG und mein Eigenjagdinhaber.Seine 10 ha bewirtschafte ich dann auch .Frage:Welchen Pachtzins zahle ich für die 10ha,seinen oder meinen.Nehmen wir mal an,meiner ist höher.Ich bin der Meinung,die JG bekommt ihren.Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten ? (Offizielle Abrundung,Vertrag mit Nachbarn,.....?)Wie würdet ihr das lösen ?Friede,Freude,Eierkuchen zwischen allen,es geht also alles !
 
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Abrundungen müssen in Sachsen von der UJB bestätigt werden. In diesem Fall steht dem ja nix entgegen, weil sich alle einig sind.

Es empfiehlt sich den teuerst möglichen Preis zu bezahlen (also wenn deiner höher ist den, wenn der des nachbarn höher ist für die 10 ha halt den des nachbarn), dann beschwert sich auch keiner oder fühlt sich ungerecht behandelt. Bei 10 ha ist es erfahrungsgemäss den Ärger nicht wert da drüber auch nur eventuell zu streiten.
 
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Moin !
Wenn alles gut zwischen Allen,einfach einen entgeltlichen BGS für die Fläche (10 ha)abschließen.Wildschaden sollte,da ja alles gut ist, kein Thema sein.
Und wenn sich JG und EJB arbeit machen wollen einen Antrag bei der UJB auf Veränderung der Jagdbezirke stellen.
Frage dazu : kann einem EJB ohne sachliche Zwänge dauerhaft eine nicht eigene Fläche zugeordnet werden ?
 
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Honigmacher schrieb:
Moin !
Wenn alles gut zwischen Allen,einfach einen entgeltlichen BGS für die Fläche (10 ha)abschließen.Wildschaden sollte,da ja alles gut ist, kein Thema sein.
Und wenn sich JG und EJB arbeit machen wollen einen Antrag bei der UJB auf Veränderung der Jagdbezirke stellen.
Frage dazu : kann einem EJB ohne sachliche Zwänge dauerhaft eine nicht eigene Fläche zugeordnet werden ?
Das meinte ich. 10 ha sind m.E. nicht unbedingt eine Abrundung im Sinne des Gesetzes.
 
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Ich würde nochmal über einen Flächentausch nachdenken, der den EJB nicht in seiner Größe verändert.

basti
 
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waldgeist schrieb:
Das meinte ich. 10 ha sind m.E. nicht unbedingt eine Abrundung im Sinne des Gesetzes.

Die meisten Abrundungen sind doch nicht mehr. Wegen 10 ha den rechtlichen Stuss mit nem BGS (geht das überhaupt für 10 ha?) das wäre ja wahnsinn!

Einmal zum Nachbarpächter, einmal zum Grundeigentümer, einmal zum JG Vorsitzenden, jeweils Unterschrift, dann noch der Waldgeist und sein EJ-Eigentümer seinen Servus drauf und ab zur UJB und nie wieder drüber nachdenken.

So ne wackelige und kurzfristige Sache wie ein BGS wär mir da echt zu blöd...
 
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basti schrieb:
Ich würde nochmal über einen Flächentausch nachdenken, der den EJB nicht in seiner Größe verändert.

basti

Da denkt man drüber nach, wenn sich der andere gerichtlich wehrt... :18: :26: Das mag für einen Pächter ja manchmal ganz praktisch sein, aber dass er für so nen dollen Vorschlag ne Unterschrift von einem EJ-Eigentümer bekommt (und die braucht er), ist grundsätzlich in der ersten Runde erstmal unwahrscheinlich. Schliesslich gilt: jeder ha zählt.
 
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Honigmacher schrieb:
kann einem EJB ohne sachliche Zwänge dauerhaft eine nicht eigene Fläche zugeordnet werden ?

Das ist sehr oft Auslegungssache. Es gibt nix was ungewisser im Ausgang ist, als Angliederungsvorhaben. Oftmals massiv vom Sachbearbeiter oder wenns heftiger wird vom richter abhängig.
 
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basti schrieb:
Ich würde nochmal über einen Flächentausch nachdenken, der den EJB nicht in seiner Größe verändert.

basti
Das ist dort nicht möglich da eine Abspaltung von mir das gleiche Problem(keine gegebene natürliche Grenze)zur Folge hätte. .An einer anderen Stelle wurde mir (meinem zweiten EJB )eine "Restfläche"(ca 6ha) der JG schon zugeschlagen,die zwischen meinem und einem anderen EJB liegt.
 
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saujager1977 schrieb:
Honigmacher schrieb:
kann einem EJB ohne sachliche Zwänge dauerhaft eine nicht eigene Fläche zugeordnet werden ?

Das ist sehr oft Auslegungssache. Es gibt nix was ungewisser im Ausgang ist, als Angliederungsvorhaben. Oftmals massiv vom Sachbearbeiter oder wenns heftiger wird vom richter abhängig.

Meinem EJ-Bezirk in Sachsen wurde etwa die gleiche Fläche angegliedert - also deutlich mehr als 10ha.

Wenn diese 10ha jetzt zusammen mit dem Rest des EJ-Bezirks verpachtet werden, dann bekommt der Grundstücksbesitzer auch den Pachtzins, der im EJ-Bezirk bezahlt wird.
 
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Das wird vermutlich nix.

Mit der Abrundung verändern sich beide Pachtverträge, dem muss die UJB zustimmen, was sie üblicherweise innerhalb einer laufenden Pachtperiode nicht tut.
Ausserdem bedarf es bei der Abrundung der Zustimmung aller beteiligten Eigentümer/Jagdgenossenschaften, es ist also eine außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich, bei der entsprechend der Satzung abgestimmt wird.

Vermutlich wird es also auf eine interne Absprache zwischen den Pächtern hinauslaufen, wobei du dem Nachbarn den von ihm verauslagten Pachtschillung sowie alle Nebenkosten ersetzen müssen wirst.
 
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Zerreiche schrieb:
Das wird vermutlich nix.

Mit der Abrundung verändern sich beide Pachtverträge, dem muss die UJB zustimmen, was sie üblicherweise innerhalb einer laufenden Pachtperiode nicht tut.
Ausserdem bedarf es bei der Abrundung der Zustimmung aller beteiligten Eigentümer/Jagdgenossenschaften, es ist also eine außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich, bei der entsprechend der Satzung abgestimmt wird.

Vermutlich wird es also auf eine interne Absprache zwischen den Pächtern hinauslaufen, wobei du dem Nachbarn den von ihm verauslagten Pachtschillung sowie alle Nebenkosten ersetzen müssen wirst.
Zur Erläuterung:Alle Beteiligten wären sich einig.Die JG will demnächst eine Mitgliederversammlung abhalten.Meine Pacht des EJB (12J.)läuft nächstes Jahr aus,wird aber wieder auf 12 Jahre an mich verpachtet,das ist sicher wie das Amen in der Kirche.Ich frag demnächst mal bei der UJB nach.Informiere dann.Erstmal danke an alle.
 

JMB

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Zerreiche schrieb:
Mit der Abrundung verändern sich beide Pachtverträge, dem muss die UJB zustimmen, was sie üblicherweise innerhalb einer laufenden Pachtperiode nicht tut.
Ausserdem bedarf es bei der Abrundung der Zustimmung aller beteiligten Eigentümer/Jagdgenossenschaften, es ist also eine außerordentliche Mitgliederversammlung erforderlich, bei der entsprechend der Satzung abgestimmt wird.
Sehe ich anders!
Wenn sich die Beteiligten einig sind spricht nichts dagegen zum nächsten Jagdjahr eine Flächenabrundung vorzunehmen.
Wenn sich durch "äußere Umstände" etwas ändert (z.B. neue Bahnlinie, neuer, wilddichter Zaun an Straße) kann die UJB auch von sich aus tätig werden und notfalls auch gegen den Willen des/der Beteiligten diese Abrundung vornehmen.
Nur bei Zukauf zu einem EJB geschieht die Flächenänderung erst zum Ende der Pachtperiode des Jagdbezirks in dem die Fläche bisher lag, nach dem Grundsatz "Kauf bricht nicht Pacht.".

Die Variante "Wir lassen die Abrundung und Du bekommst für diese Fläche einen JES" halte ich für sehr unpraktikabel.
Dann müsste nämlich für jeden Mitjäger/Jagdgast immer der Nachbarpächter weitere JESe ausstellen (die dann auch ggf. auf sein JES-Kontingent angerechnet würden).
Gerade an einer Straße kommt es doch öfter vor, dass man einen Jagdgast/JuJä hinschickt ("Schieß' mal die Rehe an der Straße, bevor sie überfahren werden, ich hab' gerade keine Zeit.").

Dem Angliederungsgenossen steht üblicherweise die gleiche Jagdpacht zu, die im Jagdbezirk zu dem seine Fläche jeweils aktuell gehört gezahlt wird.
Blöd wäre für ihn natürlich, wenn im alten Jagdbezirk mehr gezahlt würde.
Schwieriger wird's bei selbst genutzten EJB, weil da keine Pachthöhe vorliegt.


WaiHei
 

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