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Wo da?Steht nicht in den AGBs sondern im Postgesetz.
Wo da?Steht nicht in den AGBs sondern im Postgesetz.
Hast falsch gelesen.Denke da die Ware aus dem Ausland kam,..
Als was hat A das Paket deklariert? Mit welchem Inhalt?Folgender Fall.
A sendet privat an einen Dienstleister B in Hamburg ein Paket zur Verschiffung nach Übersee. Empfänger ist C in Übersee. Das Paket soll per Sammelgutcontainer verschifft werden. Meiner Meinung nach darf Post oder Hafenzoll das Paket öffnen. Hier hat B aber das Paket geöffnet und nach evtl.illegalen oder von der Beförderung ausgeschlossenen Artikeln durchsucht. Dabei wurden 2 Fläschchen mit brennbarer Flüssigkeit entnommen. Darf B grundsätzlich Pakete öffnen und was hat mit den entnommenen Artikeln zu passieren ? Ich bin der Meinung das das Postgeheimnis von A bis C besteht und eben nur von vorgenannten Institutionen gebrochen werden darf. Ist das korrekt?
Ne, siehe #22. Empfänger ist der TS.Hast falsch gelesen.
Ne, siehe #22. Empfänger ist der TS.
Folgender Fall.
A sendet privat an einen Dienstleister B in Hamburg ein Paket zur Verschiffung nach Übersee. Empfänger ist C in Übersee.