- Registriert
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Ein guter Freund mit JJ und diversen WBK nebst roter Sammler WBK bekam vor etlichen Jahren - vor Inkrafttreten des derzeitigen Waffengesetzes - von seiner Verwaltungsbehörde eine Auflage, wie er seine Waffen aufzubewahren hat.
Vorher hatte die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zusammen mit der Ordnungsbehörde eine Ortsbesichtigung gemacht, und an deren Ergebnissen wurde die Aufbewahrung seiner Schußwaffen als Auflage per Verwaltungsakt von der Ordnungsbehörde erteilt.
Im Gespräch ergab sich jetzt, daß der Bekannte immer noch dieser Aufbewahrungs-Auflage entsprechend seine Waffen verwahrt, und sich nicht an den Aufbewahrungsvorschriften des aktuellen Waffensetzes orientiert, da er der Meinung ist, daß es eines erneuten Verwaltungsaktes seitens der Ordnungsbehörde bedürfe, den ihn explizit "begünstigenden" Verwaltungsakt der Aufbewahrungsvorschrift aufzuheben, damit dann die allgemeine gesetzliche Regelung greift.
Liegt mein Bekannter mit seiner Auffassung richtig, oder falsch?
Billy
P.S.: Bitte keinen Beleidigungs- oder Blödelthread entstehen lassen...
Vorher hatte die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zusammen mit der Ordnungsbehörde eine Ortsbesichtigung gemacht, und an deren Ergebnissen wurde die Aufbewahrung seiner Schußwaffen als Auflage per Verwaltungsakt von der Ordnungsbehörde erteilt.
Im Gespräch ergab sich jetzt, daß der Bekannte immer noch dieser Aufbewahrungs-Auflage entsprechend seine Waffen verwahrt, und sich nicht an den Aufbewahrungsvorschriften des aktuellen Waffensetzes orientiert, da er der Meinung ist, daß es eines erneuten Verwaltungsaktes seitens der Ordnungsbehörde bedürfe, den ihn explizit "begünstigenden" Verwaltungsakt der Aufbewahrungsvorschrift aufzuheben, damit dann die allgemeine gesetzliche Regelung greift.
Liegt mein Bekannter mit seiner Auffassung richtig, oder falsch?
Billy
P.S.: Bitte keinen Beleidigungs- oder Blödelthread entstehen lassen...