Wiederladeschein ?!

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Servus,
habe mal eine Frage.

Die Erlaubnis zur Teilnahme an einem WL-Schein erhält man erst mit 21 oder ?
Gibt es einen Weg vorher an einem WL-Kurs Teilzunehmen ab 18 ? Villt. mit Sondergenehmigung ?


PS.: Ist nicht für mich, sondern für einen Bekannten 17 jährigen mit Jugendjagdschein.
 
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Warum will er denn den Lehrgang machen? Dort werden hauptsächlich die rechtlichen Seiten vermittelt und eine Prüfung abgehalten.
Um Wiederladen zu lernen, braucht man keinen Lehrgang. Er soll sich mal etwas einlesen und vielleicht einem erfahrenen Wiederlader über die Schulter schauen.
Den Schein kriegt er ja jetzt sowieso noch nicht.
 
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Ich habe 20 Jahren am Kurs teilgenommen, habe die Erlaubnis dann erst mit 21 Jahren erhalten. Bei mir waren es ca. 6 Wochen und da habe ich der Behörde vorher gesprochen. Behörde hat mir die Teilnahme erlaubt und ich habe den Antrag für den Schein dann eben erst später abgegeben.

Hier noch ein Thread aus dem letzten Jahr
http://www.wildundhund.de/forum/viewtop ... 1&start=15
 
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Solms schrieb:
Warum will er denn den Lehrgang machen? Dort werden hauptsächlich die rechtlichen Seiten vermittelt und eine Prüfung abgehalten.
Um Wiederladen zu lernen, braucht man keinen Lehrgang. Er soll sich mal etwas einlesen und vielleicht einem erfahrenen Wiederlader über die Schulter schauen.
Den Schein kriegt er ja jetzt sowieso noch nicht.

es geht ja nicht um das wl lernen sondern um den schein fürs pulver, gibts da irgendeine Möglichkeit da heranzukommen unter 21
 
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Danke snoebel, im Thread wurde ja erwähnt des es mit 18 möglich sei aber nicht mehr direkt drauf eingegangen :(

@solms

man braucht doch einen Lehrgang um den schein zu bekommen nicht um was zu lernen :biggrin:
 
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Die passende Stelle im Gesetz wurde genannt:
(5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

Also mit der Behörde sprechen und Antrag stellen. Aber immer bedenken es ist eine KANN Bestimmung.
 
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Ok dann wede ich mit ihm mal zur Behörde gehen (minderjährige werden dort sonst nur verarscht) und fragen.

Soll wir uns an die Typen für Waffen und Sprendstoff wenden.
Antrag an ?


Erhält er dann eine Erlaubnis um an einem Kurs teilzunehmen und mit der teilnahmebestätigung dann den sprengstoffschein ?
 
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Ob er überhaupt eine Ausnahmegenehmigung bekommt hängt ganz von eurer Begründung und der Laune des Sachbearbeiters ab.

Bei mir gab es damals wie gesagt nur die Erlaubnis früher am Kurs teilzunehmen. Aber da ging es auch nur um wenige Wochen. Dafür lohnte der Aufwand einfach nicht.

Achtung: Die Sachkunde verfällt! Jetzt Prüfung machen und dann nach 3 Jahren Schein beantragen klappt nicht.
Wenn die Behörde also den Lehrgang erstmal erlaubt würde ich mir auch vorher die Zusage zum Schein geben lassen.
 
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Dann müssen wir mal mit den Spezis genauestens reden :), denke mir ez schon das es da problem gibt
 

tar

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Snoebel schrieb:
Achtung: Die Sachkunde verfällt! Jetzt Prüfung machen und dann nach 3 Jahren Schein beantragen klappt nicht..

Welche Sachkunde, das ist Fachkunde. ;)
Und die verfällt normalerweise nach 5 Jahren, bis dahin also Schein beantragen und dann innerhalb eines Jahres mit dem Wiederladen anfangen.
So sehen die rechtlichen Bestimmungen aus.
 
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Das ist schon klar,
hier geht es aber um den Spengstoffschein unter 21 ^^
 

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