Weil die Strafprozessordnung das so vorsieht.Warum wird da Steuergeld und Arbeitskraft verschwendet, um diesem Mörder etwas Abwechslung in sein Knastdasein zu verschaffen?
Das musst du niemandem erzählen, der dieser Ordnung 42 Jahre gedient hat. In diesem Fall legte aber die Staatsanwaltschaft die Berufung ein. Wozu? Jemand, der lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Tat bekommen hat, kann nicht mehr bekommen.Weil die Strafprozessordnung das so vorsieht.
Und das ist gut so, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik.
In einem Rechtsstaat hat eben auch ein rechtskräftig verurteilter Mörder Anspruch auf die Anwendung rechtsstaatlicher Grundprinzipien.
Auch wenn es manchmal schwer fällt:
Wenn ich das richtig verstanden habe, war - als der StA Berufung gegen den Freispruch am Amtsgericht eingelegt hatte - das Urteil zum Mordprozess noch nicht rechtskräftig.Das musst du niemandem erzählen, der dieser Ordnung 42 Jahre gedient hat. In diesem Fall legte aber die Staatsanwaltschaft die Berufung ein. Wozu? Jemand, der lebenslänglich mit der Feststellung der besonderen Schwere der Tat bekommen hat, kann nicht mehr bekommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war - als der StA Berufung gegen den Freispruch am Amtsgericht eingelegt hatte - das Urteil zum Mordprozess noch nicht rechtskräftig.
Das lag noch beim BHG zur Prüfung.
Da war §154 also noch keine Option.