[Bayern] Wildkamera Datenschutz vs. "Sachbeschädigung"?

Registriert
22 Nov 2015
Beiträge
3.007
Natürlich, allerdings dabei auch den Begriff der Mutwilligkeit als Voraussetzungstatbestand nicht übersehen: (Def.) eine Handlung, die vorsätzlich, absichtlich und böswillig mit dem Ziel unternommen wird, einen Schaden herbeizuführen.
Wenn Schilder stehen, die auf den Sachverhalt hinweisen...

Aber das schärfste Schwert in Bayern ist ohnehin das Betretungsverbot während der Nutzungszeit - damit habe ich schon mal einen Gassigeher der kreuz u. quer durch die Landschaft ging auf den Weg gebracht.
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.854
Das muss einer verstehen, du willst Ärger mit den Jagdgenossen?? Du wärst nicht der erste, dem die Pacht dann nicht mehr verlängert wird. . .

Ich will meine Ruhe und von deben diesem nichts hören oder sehen.

Da ich aber ein gutes Verhältnis zu den Jagdgenossenschaften pflege, will ich sie eben vor einer ungerechtfertigten Forderung nach Wildschaden schützen.

Und so ein Trottel von Waldbauer mit nichtmal 2ha kann mir weder was mit Stimmen- noch Fläche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
23 Dez 2021
Beiträge
7
In Zweifelsfall kannst du die mit der Strafverfolgungsbehörde in so einem Fall abstimmen. Ist ja u.U. Sachbeschädigung, um die es hier geht.

Wir haben mehrere Stellen, die Jugendlich vermüllen und dort teilweise auch Nazi- Symbole an die Bäume schreiben. Da sind Kameras in Absprache mit der Polizei angebracht und auch die ersten schon ermittelt.
Kannst zur Sicherheit auch mal bei der Landesdatenschutzbehörde anfragen. Nicht, dass du dir am Ende mehr Ärger an der Datenschutz-Ecke einhandelst, als du dir an der Sachbeschädigungs-Ecke einsparst.

Wenn du das nach den Buchstaben des Gesetzes machen willst, wirste wahrscheinlich auf die Existenz der Kamera hinweisen müssen, was hier (und eigentlich immer) ja eher kontraproduktiv ist... ;)
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
76
Zurzeit aktive Gäste
524
Besucher gesamt
600
Oben