Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

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Ich kann verstehe, dass viele Jägern (und auch mir) der Begriff Hobby in Verbindung mit der Jagd negativ aufstößt.

Denn mit Hobby verbinde ich etwas, was mir Spass macht, an dem ich auch Spass haben darf..
Bei der Jagd aber geht es neben den Arbeiten im Revier, dem Beobachten usw. letztendlich um das Töten eines
Tieres, zum Nahrungsgewinn oder eben auch nicht.
Das hat eine ganz andere Qualität als Aktivitäten die ich als Hobby ausübe.
Zwar Jage ich nicht um zu Töten, aber ich Töte um zu Jagen (um Ortega y Gasset zu zitieren)
und genau dieses Zitat beschreibt für mich den Unterschied zwischen Jagd und anderen Hobbies.

Für mich steht sie zwischen Berufung und Verantwortung, gegenüber Natur, Tier und auch dem Menschen.

Aber BTT:
@Fex: Niemand hier bestreitet, dass sofern man privat Jäger oder Hundeführer ist, Gewinn erzielen kann.
Jedoch glaube ich das der Ansatzpunkt an dem du und andere die Kostenforderung aufhängen, nämlich am
überfahrenen Stück Wild, der Falsche ist.
Ich denke niemand wird dir einen Strick daraus drehen, wenn du die selben Kosten als Aufwandsentschädigung für dich
als Jagdpächter oder Hundeführer, der anrücken musste um das Wild zu erlösen/ zu finden, beanspruchst anstelle des vlt.
entgangenen Wildprets.

Lass dir deinen Drink schmecken
 
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Also ich versuche mich jetzt mal daran ein wenig.
Es liegt ein Unfall vor bei dem ein Stück Rehwild angefahren wurde und in der Folge des Unfalles verstorben ist.
Zu prüfen ist ob er JAB einen Anspruch auf Schadensersatz, aus dem ihm entgangenen Gewinn durch den Verkauf des Wildfleisches, von dem Fahrer des Autos hat.
Noch direkt vorne Weg Tiere werden nach §90a, wie Sachen behandelt, wenn keine anderen Bestimmungen vorliegen.

Recht auf Schadensersatz gibt es nach § 280 BGB und nach § 823 BGB.

Für den Anspruch nach § 280 BGB muss ein Schuldverhältnis zwischen den beiden Parteien zugrunde liegen. Das ist nicht gegeben.

Also muss § 823 BGB erfüllt werden.

(1) "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Betroffen sein könnte hier Schädigung des Eigentums und eine sonstiges Recht.

Wildtiere sind nach § 960 Abs. 1 herrenlos. Sprich zum Zeitpunkt des Unfalls war das Wildtier nicht Eigentum des JAB. Somit entsteht aus der Schädigung von Eigentum kein Anspruch auf Schadensersatz.

Es könnte von Autofahrer ein sonstiges Recht des JAB verletzt worden sein. Nämlich das Recht ein Stück Rehwild zu schießen, welches er jetzt nicht mehr ausüben kann, weil der Abschussplan erfüllt ist. Dadurch entsteht dem JAB ein Schaden.

Bleibt zu prüfen ob der Autofahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Von Vorsätzlichkeit gehe ich jetzt einfach mal nicht aus.

Fahrlässigkeit gemäß § 276 Abs 2
"(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt."

Fahrlässigkeit liegt vor, wenn das Ereignis welches geschehen ist, vermeidbar gewesen wäre.

Wer auf der Landstraße 100km/h bei 100km/h zulässiger Geschwindigkeit fährt und die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt sind. Der handelt nicht fahrlässig. Es ist unmöglich bei einem Reh das 5m vor dem Fahrzeug auftaucht zu bremsen. Ebenfalls ist es nicht zumutbar auf die andere Fahrbahn auszuweichen, da hier andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden können.


Somit liegt nach § 823 BGB kein Anspruch auf Schadensersatz des JAB gegenüber des Autofahrer vor.


Das ist jetzt mal meine Idee dazu
 
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Analyzer schrieb:
Ich kann verstehe, dass viele Jägern (und auch mir) der Begriff Hobby in Verbindung mit der Jagd negativ aufstößt.

Denn mit Hobby verbinde ich etwas, was mir Spass macht, an dem ich auch Spass haben darf..
Bei der Jagd aber geht es neben den Arbeiten im Revier, dem Beobachten usw. letztendlich um das Töten eines
Tieres, zum Nahrungsgewinn oder eben auch nicht. ...

Angeln, wo auch Tiere getötet werden, wird sogar offiziell als "Angelsport" bezeichnet.
Das dumme ist, das nur der Jäger immer eine Rechtfertigung für sein, aus seiner Sicht wichtiges Tun sucht.
 
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Passion ist übrigens ein Synonym für Hobby, alle die diesen Begriff im Zusammenhang mit Jagd negativ belegen, sollten sich mal die Definition gem. DUDEN angucken.
Seit dem ich das eben gemacht habe, bin ich mehr Hobbyjäger denn je.
Die Geschicht Schadensersatz ist glaube ich durch.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Re: AW: Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

Sense0815 schrieb:
Passion ist übrigens ein Synonym für Hobby, alle die diesen Begriff im Zusammenhang mit Jagd negativ belegen, sollten sich mal die Definition gem. DUDEN angucken.
Seit dem ich das eben gemacht habe, bin ich mehr Hobbyjäger denn je.
Die Geschicht Schadensersatz ist glaube ich durch.
Waidmannsheil Lucas
Schön, jetzt wissen alle, dass DU dich als HOBBYJÄGER fühlst.
Geht´s Dir jetzt besser ?

Ob die Geschicht Schadenersatz durch ist, wird sich zeigen.
 
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Nein jetzt wissen alle, dass ich das Wort "Hobby" nicht so negativ belege wie du.
Sondern es in seiner eigentlichen Bedeutung sehe.
Für mich ist Jagd keine Arbeit oder eine Pflicht, sondern Freude, Spaß und Entspannung.
Liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich Quereinsteiger bin und mir in meiner Kindheit keiner zum Thema Jagd die richtige und einzig wahre Ideologie vermittelt hat.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Re: AW: Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

Sense0815 schrieb:
Passion ist übrigens ein Synonym für Hobby, alle die diesen Begriff im Zusammenhang mit Jagd negativ belegen, sollten sich mal die Definition gem. DUDEN angucken.
Seit dem ich das eben gemacht habe, bin ich mehr Hobbyjäger denn je.
Ich lehne es ab, den Begriff Hobbyjäger zu verwenden, weil

a) er insgesamt sowohl unter Jägern als auch in der Öffentlichkeit eine eher negative Suggestion hervorruft, und

b) für mich die Jagd kein Hobby im eigentlichen Sinne darstellt, weil der Begriff in aller Regel einer ernsthaften und weitreichenden Verpflichtung, wie sie die Jagd schon von Rechts wegen her mitbringt, völlig entbehrt :!:

Die Jagd findet aller scheußlicher Bestrebungen zum Trotz nach wie vor im öffentlichen Auftrag und Interesse statt, was im § 1 Abs. 2 BJG prägnanter kaum beschrieben sein könnte.

Um dem in gerechter Weise nachzukommen, braucht es m.E. weit mehr als bspw. die Neigung eines Bastlers zu seinen Modellflugzeugen.
 
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Re: AW: Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

Sumpfsau schrieb:
...

Die Jagd findet aller scheußlicher Bestrebungen zum Trotz nach wie vor im öffentlichen Auftrag und Interesse statt, was im § 1 Abs. 2 BJG prägnanter kaum beschrieben sein könnte.
....
Wo in aller Welt siehst du im § 1 BJG einen "öffentlichen Auftrag"? Ziemlich absurde Auffassung, finde ich.
Teddy
 
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Re: AW: Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

checkinthedark schrieb:
Wo in aller Welt siehst du im § 1 BJG einen "öffentlichen Auftrag"? Ziemlich absurde Auffassung, finde ich.
Teddy
Nirgends, das war von mir falsch formuliert. Da besteht kein Zusammenhang, nur ich hab mich dumm ausgedrückt.
 
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Mattenklodt und Kleiner haben den Fall exakt filetiert.
Der Aufwand für das Ausstellen einer Wildunfallbescheinigung kann angesetzt werden, mehr nicht.
Die Idee, dass das Aneigungsrecht beeinträchtigt würde, ist sehr weit hergeholt, da hat der Bauer, dessen Verhalten aus moralischer Sicht und ggf. auch aus strafrechtlicher Sicht zu sanktionieren ist, wohl einen schlechten Anwalt gehabt...und dann noch der Hinweis auf den Zuchtwert, oh mein Gott, handelt es sich hier um Wild oder um Vieh?
 
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Re: AW: Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

Sumpfsau schrieb:
Sense0815 schrieb:
Passion ist übrigens ein Synonym für Hobby, alle die diesen Begriff im Zusammenhang mit Jagd negativ belegen, sollten sich mal die Definition gem. DUDEN angucken.
Seit dem ich das eben gemacht habe, bin ich mehr Hobbyjäger denn je.
Ich lehne es ab, den Begriff Hobbyjäger zu verwenden, weil

a) er insgesamt sowohl unter Jägern als auch in der Öffentlichkeit eine eher negative Suggestion hervorruft, und

b) für mich die Jagd kein Hobby im eigentlichen Sinne darstellt, weil der Begriff in aller Regel einer ernsthaften und weitreichenden Verpflichtung, wie sie die Jagd schon von Rechts wegen her mitbringt, völlig entbehrt :!:

Die Jagd findet aller scheußlicher Bestrebungen zum Trotz nach wie vor im öffentlichen Auftrag und Interesse statt, was im § 1 Abs. 2 BJG prägnanter kaum beschrieben sein könnte.

Um dem in gerechter Weise nachzukommen, braucht es m.E. weit mehr als bspw. die Neigung eines Bastlers zu seinen Modellflugzeugen.

Der Begriff Hobby hat einen Bedeutungswandel erfahren und ist heutzutage negativ besetzt. Er wird vorwiegend zur Diskriminierung verwendet. Wenn etwas ins Lächerliche gezogen werden soll, stellt man "Hobby" davor. Hobbygärtner, hahaha, wie lustig. Hobbyflieger - die fallen immer runter, hahaha. Hobby-AutofahrerInnen: das sind doch die, die immer telefonierend in den Graben fahren, hahaha. Aber keiner käme auf die Idee, den Kollegen von der Freiwilligen Feuerwehr "Hobby-Feuerwehrmann" zu nennen. Das zeigt den Bedeutungsunterschied.

Es hat übrigens dieser Tage auf Wikipedia eine interessante Diskussion stattgefunden. Jemand hatte den Begriff "Hobbyjäger" eingeführt, daraufhin wurde Löschantrag gestellt. Nach einwöchiger Diskussion, an der viele offensichtliche Jäger teilgenommen haben, wurde der Begriff wieder gelöscht.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wer einen gültigen Jagdschein hat, ist Jäger (BJG, WaffG).
 
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Die Begriffe "Hobby-Naturschützer" oder "Hobby-Tierschützer" wären hingegen durchaus angebracht und sollten konsequent verwendet werden, weil die Betreffenden in der Regel keinerlei entsprechende Qualifikationsnachweise haben !
 
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Hallo Fex,

ich glaube nicht, dass deine Argumente besser werden, wenn du einen dir vermutlich vollkommen Unbekannten runterputzt, bzw. eigentlich schon beleidigst. Gerade in deiner Funktion als Moderator sehr unangebracht:

Fex schrieb:
Dass Du die Jagd als Hobby betrachtest, sieht man an deinen Aussagen hier.....

Wieso? Er schreibt doch nur, dass er es als Abzocke ansieht, wenn du hier Wildbret in Rechnung stellst, obwohl eine entsprechende rechtliche Legitimation dafür zumindest sehr fragwürdig ist. Meiner Meinung nach sogar nicht vorhanden. Und wenn jemand Geld für etwas einfordert, was rechtlich nicht haltbar/durchsetzbar ist, dann ist das auch in meinen Augen Abzocke...

Ja, von solchen Hobbyjägern und Jagdscheininhaber erzählen mir unsere Schweisshundeführer auch immer - Leute, die nicht mal den Anstand haben, die manchmal stundenlange Nachsuchen durch schwerstes Gelände auch angemessen zu honorieren...

Schweißhundführer wissen worauf sie sich einlassen, wenn sie Schweißhundführer werden. Ihnen ist klar, dass sie sich von dieser Tätigkeit in aller Regel keine Villa mit Pool kaufen können werden. Aber sie sind mit großer Leidenschaft und Passion dabei, weil sie die Arbeit mit dem Hund unter möglichst schwierigen Bedingungen fasziniert. Bei uns in der Ecke wird auch nur der tatsächliche Aufwand in Form von Spritgeld und etwas obendrauf gezahlt. Was gibts denn bei euch für den Schweißhundführer???

Du hast sicherlich weder Revierverantwortung noch jemals einen Wildunfall nachgesucht oder bearbeitet....
und Ahnung hast du weder vom einen noch vom anderen, sonst wüsstest du, dass man sich bei der Jagd nicht bereichern kann....

Du kennst ihn doch gar nicht. Daß er als JJ keine Revierverantwortung haben kann (Ausnahme EJB) ist doch klar. Das heißt aber nicht, dass er ein verantwortungsloser Mensch oder Jäger ist. Und ich denke schon, dass er sehr genau weiß, dass man sich bei der Jagd i.d.R. nicht bereichern kann. Ihm hier pauschale Ahnungslosigkeit diesbezüglich vorzuwerfen sieht leider ein wenig danach aus, als würden dir die Argumente ausgehen...

Ich denke, solche Hobbyjäger wie du, die nur einen großen Griffel schwingen und selbst nichts tun, dafür aber andere gerne mal beleidigen oder auslachen, die ihre gesamte Zeit und auch nicht unerhebliche finanzielle Mittel in Jagd und in Öffentlichkeitsarbeit stecken, sind viel schädlicher...

Auch wieder eine völlig haltlose und unbegründete Beleidgung.

Ich schenk mir jetzt nen kühlen Drink ein auf der Terrasse vor dem Swimmingpool meiner Villa - hab ich übrigens alles aus dem vielen Geld finanziert, die ich durch Abzocke bei den vielen Wildunfällen verdient hab.

:no:

Leute gibt's... :no:

Genau das habe ich mir nach dem Lesen deines Posts auch gedacht... Eine rechtliche Begründung für dein Vorgehen im Rahmen der Schadensersatzpflicht des Verkehrsteilnehmers steht übrigens noch aus

Ich verstehe echt nicht, warum es hier im Forum so häufig vollkommen entgleisen muss. Das sich der Begriff "Hobby"-Jäger negativ anhört sehe ich auch so. Aber jagen wir nicht alle in unserer Freizeit? Kann ein Hobby oder besser eine Freizeitbeschäftigung denn nicht mit großer Passion und Leidenschaft ausgeführt werden? So, wie es übrigens andere auch tun, die z.B. Wandern gehen? Der professionelle Jäger ist der Berufsjäger und wir sind nunmal keine (ich zumindest nicht) sondern "nur" Jagdscheininhaber, die sich damit "Jäger" schimpfen dürfen. Nicht mehr und nicht weniger... Pauschale Verurteilungen und Beleidigungen von Jägern, die einem nicht mal persönlich bekannt sind und sich nur aufgrund weniger Posts im Forum ergeben, sollte man sich doch einfach sparen.
 
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Hobbyjäger --> jagt als Hobby, sehr oft geldige Leute die sich damit profilieren wollen
Berufsjäger --> jagt aus beruflichen Gründen und kann so seiner Passion und Leidenschaft frönen
normaler Jäger --> jagt aus Passion und Leidenschaft. Wenn das nicht so ist, dann handelt es sich eben um einen Hobbyjäger.

Deswegen finde ich den Begriff Hobbyjäger teilweise schon echt passend.

Nur meine Meinung.

Ich selber käme nie auf den Gedanken, Geld für Wildpret in Rechnung zu stellen.
Man muss das Image von uns Jägern ja nicht noch schlechter machen :no:
 

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