Zulassung zur Jägerprüfung, "Vorstrafe" wie angeben??

J

Jagdgehilfe

Guest
Moin Leute,
ich hab hier gerad den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung liegen.
Der zur Unteren Jagdbehörde soll.

Im mittleren Teil is anzugeben, ob in den letzten 10 Jahren ein Strafverfahren
gelaufen ist inkl. Aktenzeichen.

Nun zur Vorgeschichte; ich habe mich vor 7 Jahren im jugendlichen Leichtsinn
zu einer körperlichen Auseinandersetzung verleiten lassen. Das ganze zog
vom Problemverursacher ne Anzeige wegen Körperverletzung gegen mich,
nach sich. Das ganze ging vors Jugendgericht, wir klärten sie Sache außergerichtlich, mit einen "schlichter Verein" inkl Geldzahlung und ich bekam ein Schreiben bzg Einstellung des Verfahrens.

Damals war die Sache für mich gegessen und aus meinem Kopf,
doch nun Frage ich mich, wie siehts denn nun mit Vorstrafe/Notiz etc aus?
Könnte es da Probleme bzg des Jagdscheins geben? Ich hab hier noch alle
Papiere liegen, nur find ich nichtmal ein Aktenzeichen, was ich in den Jägerantrag eintragen könnte, wenn ich wollte.
Ich weiß also nichteinmal wie und ob ich es Angeben muss,
und ob die Sache mit der Einstellung des Verfahrens gegessen ist.

Steht davon was im Führungzeignis oder Zentralregister,
oder wie kann ich mir die ganze Angelegenheit vorstellen??

Danke & mfG

Dennis
 
Y

Yumitori

Guest
Moin Jagdgehilfe,

sehe ich auch so, denn das Verfahren ist ja eingestellt worden. Bloss verschweigen würde ich es auf gar keinen Fall - denn d a s könnte nach hinten losgehen.
Es steht ja im Fragebogen nichts von Verurteilung, vielmehr von "gelaufenen Strafverfahren" (gemeint war wohl anhängig, oder ?) Und bei Angabe des Aktenzeichens sollte es kein Problem für die Behörde sein, die Einstellung zu verifizieren.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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14 Feb 2012
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21
Zulassung zur Jägerprüfung, "Vorstrafe" wie angeben??

Denke auch, dass es kein Problem darstellen sollte! Hatte auch so ziemlich die gleiche Situation vor ca. 8 Jahren und gab jetzt keine Probleme bei der Beantragung meines JS.
 
S

Schliern

Guest
Hallo!

Also das ist gar kein Problem, da keine Verurteilung stattgefunden hat.
Einfach angeben das ein Verfahren eingeleitet war, das aber wieder eingestellt wurde.
Übrigens wird bei der Beantragung des Jagdscheines sowieso ein poliz. Führungszeugnis von der Behörde angefordert!
Also alles kein Problem.
Viel Spaß beim Lernen und Alles Gute für die Prüfung.

Waidmansheil
 
Registriert
4 Nov 2012
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Nur sagt das FZ halt nichts ueber Jugendstrafen aus. Koenntest sogar eingessen haben und eine lange liste an vorstrafen im Jugendalter, dein FZ bleibt sauber.

Daher lieber angeben. Aber nicht als Vorstrafe, sondern eingest. verf.
 

JMB

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2 Jan 2005
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Ich kenn' da auch so ein paar Kandidaten:
"Ich hatte da gar nix damit zu tun und war auch gar nicht dabei!"
"Und wo ist das Problem?"
"Na ja, der Richter hat das anders gesehen."
:oops:


WaiHei
 
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11 Aug 2012
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"Ich versichere, dass keine Versagungsgründe gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJG (fehlende Zuverlässigkeit oder fehlende körperliche Eignung) vorliegen." (Aus dem aktuellen Bonner Prüfungszulassungsantrag)

Also, was sagt §17 BJG?

4) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
[...]
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind[...]


Also, zu wievielen Tagessätzen hat der Richter Dich denn verknackt?
Über 60 Tagessätze? Nö. Freiheits- und Jugendstrafe hast Du auch nicht bekommen, war ja wohl eine aussergerichtliche Einigung.
Aber: Wenn im Antrag nach Verfahren gefragt wird, dann meinen die vermutiich alle Deine Verfahren :)
 
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exilgermane schrieb:
Nur sagt das FZ halt nichts ueber Jugendstrafen aus. Koenntest sogar eingessen haben und eine lange liste an vorstrafen im Jugendalter, dein FZ bleibt sauber.

Das Behördeninterne-FZ ist das gleiche, welches der Richter beim nächsten Strafverfahren erhält. Da ist alles drinnen, was nicht nach Löschungsvorschriften gelöscht wurde. Und über die Polizeiakte häufig noch viel mehr. Und sollte es eine Waffenakte geben, ist Löschung eine Phantasie.
 
Registriert
4 Nov 2012
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Klar, ich meinte das private FZ.

Jegliche Löschung (auch nach Vorschrift) ist Phantasie!

Nur manchmal etwas aufwendig, jedoch alles reaktivierbar...
 
Registriert
5 Feb 2011
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981
Schon lustig! :28:

Der Threadstarter hat vor 2 Monaten genau einen (1 !!!) Beitrag geschrieben. Mit welcher Intention auch immer....
Und hier wird immernoch fleißig geantwortet.
Sonst wird doch bei jeder Gelegenheit erstmal eine tolle Vorstellung gefordert. :?:
 
Registriert
4 Nov 2012
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Mit seiner Vorgeschichte hat er sich doch hinreichend vorgestellt. :26:

Da er sich nicht mehr meldet liegt vielleicht daran, dass er nicht alles gesagt hat... :35:
 

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