Bajonett mit Waffe verkaufen

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27 Jun 2010
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Guten Abend Forengemeinde,

ich möchte auf egun mehrere Waffen veräußern. Darunter auch mein Durchgeh-98er, zu dem ich ein passendes Bajonett besitze.
Auf der Suche nach vergleichbaren Inseraten konnte ich niemanden finden, der zusammen mit der Waffe auch ein Seitengewehr verkauft.

Ist das Zufall oder gibt es ein Gesetz, das dies verbietet und von dem ich nichts weiss?

Vielen Dank im Voraus!
 
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31 Jan 2016
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Seitengewehre werden doch einzeln verkauft.
Interessant wird es wenn das Seitengewehre Nummerngleich mit der Büchse ist.
Wenn das der Fall sein sollte, nur komplett anbieten und explizit darauf hinweisen!
 
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27 Jun 2010
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Aber darf ich ihn auch zusammen mit der Waffe verkaufen?


Der 98er ist in einem super Zustand, aber weder Verschluss und Lauf, noch das Seitengewehr sind nummerngleich. Leider. Ist eben nur ein Arbeitstier ;)
 
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Es kommt darauf an! Wie Juristen so schön sagen.

Erwerb durch Sportschützen:
Nur getrennter Verkauf. Zwei getrennte Kaufverträge.

Erwerb durch Jäger: kann alles auf einen KV.

Anbieten kannst du es im egun natürlich zusammen. Musst dann halt nur drauf achten wer ihn kauft, dann siehe oben.
 
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15 Feb 2015
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Es kommt darauf an! Wie Juristen so schön sagen.

Erwerb durch Sportschützen:
Nur getrennter Verkauf. Zwei getrennte Kaufverträge.

Erwerb durch Jäger: kann alles auf einen KV.

Anbieten kannst du es im egun natürlich zusammen. Musst dann halt nur drauf achten wer ihn kauft, dann siehe oben.
Warum sollte er sich die Arbeit machen?

Bei kauf eines Nagant M44 oder einer SKS ist das Bajonett sogar fest montiert.
Interessiert (ausser bei manchen Wettkämpfen) niemanden. Darf nur nicht auf dem Stand ausgeklappt werden...
 
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27 Jun 2010
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An die Sportschützen hab ich gar nicht gedacht, danke!

Werde es gesondert verkaufen. Nur da tut sich die Frage auf: Kaufen kann das Ding doch dann wieder jeder, oder?
 
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Erwerb durch Sportschützen:
Nur getrennter Verkauf. Zwei getrennte Kaufverträge.
Was spricht dagegen? Schütze (heutzutage auch Jäger) ist auf jeden Fall 18 wenn er die Büchse kaufen darf, also kann m.E. auch das Bajonett erworben werden.

Sportlich spielt das Bajonett keine Rolle und registriert wird der Besitz auch nicht.
 
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22 Jul 2015
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Es kommt darauf an! Wie Juristen so schön sagen.

Erwerb durch Sportschützen:
Nur getrennter Verkauf. Zwei getrennte Kaufverträge.

Erwerb durch Jäger: kann alles auf einen KV.

Anbieten kannst du es im egun natürlich zusammen. Musst dann halt nur drauf achten wer ihn kauft, dann siehe oben.
Äh - warum sollte das so sein??
Ein Bajonett ist frei ab 18 zu erwerben.
Wer einen 98er kaufen darf darf sich gern Tonnen von Bajonetten dazukaufen.
Egal ob Sammler, Sportschütze oder Jäger. :rolleyes:

Ich frag mich ernsthaft, wie Manche auf so abstruse Auslegungen des WaffG kommen. :unsure:
 
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22 Jul 2015
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Warum sollte er sich die Arbeit machen?

Bei kauf eines Nagant M44 oder einer SKS ist das Bajonett sogar fest montiert.
Interessiert (ausser bei manchen Wettkämpfen) niemanden. Darf nur nicht auf dem Stand ausgeklappt werden...
Wenn das nicht gerade auf Basis des Hausrechtinhabers gefordert wird gibt es keinerlei Vorschrift das Bajonett eingeklappt zu lassen.
M44 schießen i.d.R. nur mit ausgeklapptem Bajo ordentlich und in die Mitte.
 
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24 Aug 2016
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Es kommt darauf an! Wie Juristen so schön sagen.

Erwerb durch Sportschützen:
Nur getrennter Verkauf. Zwei getrennte Kaufverträge.

Erwerb durch Jäger: kann alles auf einen KV.

Anbieten kannst du es im egun natürlich zusammen. Musst dann halt nur drauf achten wer ihn kauft, dann siehe oben.
Oder man erwähnt die "Dreingabe" halt einfach nicht. "...plus Zubehör" und gut ist's. 18 Jahre wird der Käufer wohl sein.
 
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Naja, angesichts der erst letztens wieder in den Medien präsentierten Bajonetten, Messer und Säbeln, die bei einer Person beschlagnahmt wurden, kann man sich schon bestimmte Fragen stellen...
Gegenstände frei ab 18 werden einkassiert. Mit entsprechenden Unterton. Ich kann die Zweifel verstehen.....
 
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Naja, ganz so frei sind sie nicht, sie unterliegen definitiv dem Waffenrecht als Hieb- und Stichwaffen.
Einfach zu Hause herumliegen lassen ist nicht und führen schon mal gar nicht.

Darf man heutzutage das Klappbajonett dran lassen?
Zumindest gab es mal Zeiten, da war das verboten.
Mit einem 98er mit Seitengewehr hat das allerdings nichts zu tun.
 
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