Bajonett mit Waffe verkaufen

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Mag sein. Sie sind aber frei ab 18. Wie LG/LP, SSW z.B. Auch hier gibt es Auflagen. In den letzten Fällen in den Medien kommt es aber auch von behördlicher Seite rüber, als wäre es generell verboten...
Deshalb kann ich die Fragen des Treatstarters verstehen.
 
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So. Das Bajonett wurde gekauft. Aber von einem Spezialisten aus dem Ausland, obwohl ich keinen internationalen Versand angegeben habe.

Der gute Mann kommt aus Belgien. Kennt sich da jemand mit deren Waffenrecht aus?

Nachdem er mir auf Email auch recht wortkarg antwortete möchte ich eigentlich dem Zweithöchsten das Bajonett schicken. Leider kann ich den nicht über egun anschreiben. Kennt sich da jemand aus? Muss ich den webmaster kontaktieren?
 
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Der Belgier soll sein Alter nachweisen und gut isses. Was suchst Du denn für ein Problem??
 
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Sorry, aber ich finde @Vraccas: hat Recht. Er sucht kein Problem sondern versucht, möglichst alles korrekt zu machen. Warum die Zuverlässigkeit riskieren? Ich würde das Bajonett NICHT in Ausland verkaufen. Es unterliegt, wie oben bereits ausgeführt definitiv dem Waffenrecht. Ich würde jedenfalls ohne Kenntnis der Rechtslage hier kein Risiko eingehen und eine Waffe ins Ausland ausführen bzw. nach Belgien exportieren - zumal Du ja den Auslandsverkauf/internationalen Versand explizit in der Auktion ausgeschlossen hattest. Wer nicht lesen kann oder das gelesene dreist ignoriert, hat halt Pech gehabt. Ich würde den Webmaster proforma informieren und mitteilen, dass Du - wie in der Auktion angegeben - nicht ins Ausland verkaufst und versendest. Basta! Somit bist Du auf der sicheren Seite und hast keinen Ärger. Warum ein Risiko eingehen und ggf. die Zuverlässigkeit riskieren?
 
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Schöner hätte ich es nicht zusammenfassen können.
Sorry, aber ich finde @Vraccas: hat Recht. Er sucht kein Problem sondern versucht, möglichst alles korrekt zu machen. Warum die Zuverlässigkeit riskieren? Ich würde das Bajonett NICHT in Ausland verkaufen. Es unterliegt, wie oben bereits ausgeführt definitiv dem Waffenrecht. Ich würde jedenfalls ohne Kenntnis der Rechtslage hier kein Risiko eingehen und eine Waffe ins Ausland ausführen bzw. nach Belgien exportieren - zumal Du ja den Auslandsverkauf/internationalen Versand explizit in der Auktion ausgeschlossen hattest. Wer nicht lesen kann oder das gelesene dreist ignoriert, hat halt Pech gehabt. Ich würde den Webmaster proforma informieren und mitteilen, dass Du - wie in der Auktion angegeben - nicht ins Ausland verkaufst und versendest. Basta! Somit bist Du auf der sicheren Seite und hast keinen Ärger. Warum ein Risiko eingehen und ggf. die Zuverlässigkeit riskieren?
 
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Es gibt hier mindestens einen User aus Belgien, den solltest du mal fragen.

Ich schaue mal ob ich den finde.
 
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Mach es doch nicht so kompliziert.
Bezahlen und Alter nachweisen, und eine Adresse in DEUTSCHLAND geben lassen.
fertig
 
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Mach es doch nicht so kompliziert.
Bezahlen und Alter nachweisen, und eine Adresse in DEUTSCHLAND geben lassen.
fertig
Hab ich versucht. "Keine Adresse in Deutschland".

Finde es ziemlich unverschämt sich nicht an die Bedingungen zu halten und dann unhöflich keinen Lösungsansatz zu bieten.

Ich kenne das belgische Waffenrecht nicht und habe den schwarzen Peter, wenn ich das Ding irgendwo hin schicke, wo es nicht erlaubt ist.
 
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Der gute Mann kommt aus Belgien. Kennt sich da jemand mit deren Waffenrecht aus?

Ob du da Konsequenzen zu befürchten hast wenn du es ihm schickst weiß ich nicht. Sieht allerdings so aus als wären Bajonette in Belgien verboten.
 
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Nochmal @Vraccas: Lass Dich hier nicht verunsichern… Kompliziert wird es im Zweifel, wenn der Ärger da ist. Die einfachste Lösung ist, dem Belgier mitzuteilen, dass Du den Deal mit ihm nicht machst! Du musst das nicht begründen. Im Auktionstext stand ja, dass Du nicht ins Ausland versendest. Wenn er Dir keine Adresse in Deutschland benennt, würde ich mit ihm das Geschäft nicht machen - zumal Du ja bereits selber keinen guten Eindruck von ihm hast. Ich würde mich an den Webmaster wenden. Einerseits, damit es im Falle einer Beschwerde klar ist, dass Du Lieferungen ins Ausland definitiv nicht machen möchtest. Andererseits damit Dir ggf. die Auktionsgebühren nicht berechnet werden. Warum Du nicht ins Ausland verkaufen willst, spielt dabei erstmal gar keine Rolle, denn Du hattest dies in der Auktion ausgeschlossen. Wenn zudem auch nur der Hauch eines Verdachts besteht, dass Bajonette eventuell in Belgien verboten sein könnten, würde ich mich diesbezüglich auf nichts anderes mehr einlassen. Das Risiko wäre mir zu groß und steht in keinem Verhältnis zum Profit eines solchen Geschäftes. Stelle das Bajonett entweder erneut ein und schreibe ggf. nochmal explizit in den Auktionstext, dass Du nicht ins Ausland verkaufen und liefern willst. Oder Du verkaufst an den Zweitbietenden der abgeschlossenen Auktion, sofern der in Deutschland sitzt und über 18 ist. Du bestimmst doch, mit wem Du ein Geschäft eingehst und mit wem nicht. Die unkomplizierteste und sicherste Lösung ist immer noch, das zu unterlassen, wo man bereits von Anfang an ein ungutes Gefühl und Zweifel hat.
 
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Vielen Dank für deinen Rat!

Und genau so werde ich es machen. Leider kann ich den Zweitbietenden ohne den Webmaster nicht erreichen, oder?

Danke an alle Einschätzungen.

Zwecks Risiko und Gewinn: wir reden hier über 75 Euro. Das Bußgeld/Strafverfahren, das es mir evtl einbringt steht in keinem Verhältnis.

Zum Vergleich: 75 Euro sind nicht mal eine dreiviertel Packung RWS-Munition 🥲
 

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