[Bayern] Frank und Monika schreiben mir, das mein Jagdschein abläuft

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wegen dem Waffen-und Munitionshandels Gesetz
Sowas gibt es in Deutschland nicht. Das wird alles im "normalen" Waffenrecht mitgeregelt.

als Beleg wo hin die Murmeln verkauft wurden
Früher brauchte man das tatsächlich, da mussten die Händler noch ein Munitionshandelsbuch führen. Das ist jedoch mit der Neufassung des WaffG 2002 abgeschafft worden.

Zitat aus der entsprechenden Bundestagsdrucksache:
Das im Jahre 1972 eingeführte Munitionshandelsbuch hat die an seine Einführung geknüpften Erwartungen nicht erfüllt. Nach den kriminalpolizeilichen Erfahrungen sind seit Bestehen des Gesetzes keine Fälle bekannt geworden, in denen Straftaten mit Hilfe des Munitionshandels-buches aufgeklärt worden sind. In das Munitionshandelsbuch wurden bisher neben den Angaben über den Hersteller der Name des Erwerbers und dessen Erwerbsberechtigung eingetragen. Mit seiner Hilfe kann jedoch die Herkunft der Patronen nicht ermittelt werden. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Patrone mit einer Herstellungsnummer ist aus technischen Gründen nicht möglich. Gleichwohl wird die Beibehaltung des Munitionshandelsbuches aus präventiven Gründen teilweise gefordert. Es entspricht jedoch der Erfahrung, dass potenzielle Straftäter sich die erforderliche Munition nicht über eine Munitionserwerbs-berechtigung beschaffen. Deshalb ist der Wegfall des Munitionshandelsbuches nach § 12 Abs. 3 des bisherigen Waffengesetzes gerechtfertigt.


Seitdem gilt sowohl privat, als auch gewerblich § 34 Abs. 1 WaffG:

"Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden."

Eine "Belegaufbewahrung" braucht es waffenrechtlich nicht, das Vorzeigen von Jagdschein/WBK mit MEB/Munitionserwerbsschein genügt völlig.
 
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Bist du dir da so sicher, dass wegen dem Waffen-und Munitionshandels Gesetz, plus dem Waffengesetz nicht doch deine Jagdscheinnummer aufgeschrieben wird, als Beleg wo hin die Murmeln verkauft wurden?
Wenn ich die letzten Jahre Murmeln gekauft habe, wurde immer ein Zettel ausgefüllt.
Die Zeiten wo ich zum Bümer gegangen bin, der ins Regal gegriffen hat, ich die Scheine auf den Tresen legte und mit den Murmeln den Laden verlassen habe, sind lange vorbei.
Nichts wird da unterschrieben wenn man mit einem Jagdschein Munition kauft. Alles andere ist bloß Daten Sammelwut aus vorauseilendem Gehorsam.

Oder kennst Du ein Gesetz der das voraussetzt?
 
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Ich musste bisher nur bei Frank und Monika im Laden eine Unterschrift beim Kauf von Munition leisten
Auf der Rechnung/Quittung?
Dann hat das aber nichts mit der Munition zu tun, sondern bestätigt die Kenntnisnahme der umseitig oder darüberstehenden "Belehrung" (Kein Führen von Schreckschusswaffen ohne KWS, kein Führen von Vorderladern ohne Waffenschein und kein Schießen ohne Schießerlaubnis - also ehr eine rechtliche Absicherung angesichts eines gewisses Käuferklientels) und der Bestätigung "obige Ware erhalten".
 

z/7

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Sowas gibt es in Deutschland nicht. Das wird alles im "normalen" Waffenrecht mitgeregelt.


Früher brauchte man das tatsächlich, da mussten die Händler noch ein Munitionshandelsbuch führen. Das ist jedoch mit der Neufassung des WaffG 2002 abgeschafft worden.

Zitat aus der entsprechenden Bundestagsdrucksache:
Das im Jahre 1972 eingeführte Munitionshandelsbuch hat die an seine Einführung geknüpften Erwartungen nicht erfüllt. Nach den kriminalpolizeilichen Erfahrungen sind seit Bestehen des Gesetzes keine Fälle bekannt geworden, in denen Straftaten mit Hilfe des Munitionshandels-buches aufgeklärt worden sind. In das Munitionshandelsbuch wurden bisher neben den Angaben über den Hersteller der Name des Erwerbers und dessen Erwerbsberechtigung eingetragen. Mit seiner Hilfe kann jedoch die Herkunft der Patronen nicht ermittelt werden. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Patrone mit einer Herstellungsnummer ist aus technischen Gründen nicht möglich. Gleichwohl wird die Beibehaltung des Munitionshandelsbuches aus präventiven Gründen teilweise gefordert. Es entspricht jedoch der Erfahrung, dass potenzielle Straftäter sich die erforderliche Munition nicht über eine Munitionserwerbs-berechtigung beschaffen. Deshalb ist der Wegfall des Munitionshandelsbuches nach § 12 Abs. 3 des bisherigen Waffengesetzes gerechtfertigt.


Seitdem gilt sowohl privat, als auch gewerblich § 34 Abs. 1 WaffG:

"Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden."

Eine "Belegaufbewahrung" braucht es waffenrechtlich nicht, das Vorzeigen von Jagdschein/WBK mit MEB/Munitionserwerbsschein genügt völlig.
Dann besteht ja noch Hoffnung, daß in 30 Jahren wieder Vernunft einkehrt. Ob ich das noch erlebe?
 
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Aber das Speichern ist ja eigentlich unnötig, weil die beiden Erwerbsdokumente keine universelle Gültigkeit haben. Heute habe ich den JS, in einer Woche evtl. nicht mehr. Lassen sich die Händler auf einmal vorlegen in drei Jahren ein?
Ich vermute, dass F. bei einem weiteren Online-Erwerb direkt die zuständige UJB kontaktiert, ob die Berechtigung noch gültig ist. Bei einem Kauf in der Filiale wird manuell geprüft.
Ich finde an der Erinnerung nichts Schlechtes, erspart vielleicht auch den ein oder anderen vor der Peinlichkeit, erst bei der JS-Kontrolle bei einer Drückjagd daran erinnert zu werden (hatten wir alles schon).
 
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26 Mai 2004
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Bis du dir sicher, dass du die Einwilligung nicht doch, mit einem kleinen klick, gegeben hast?
GANZ SICHER!! "F" schafft es ja sogar dir auf eine Bestellung zwei Nachrichten zu senden:
1. Das Teil befindet sich im Versand und wird jetzt ausgeliefert
2. Das Teil ist ausverkauft und kann nicht mehr geliefert werden
Beides getrennt voneinander am selben Tag. Ratet mal was stimmt... Egal.
 

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