Wenn ich den Jagdschein zur Verlängerung bei der UJB abgebe, bin ich sehr wohl noch im "Besitz" des Jagdscheins. Dieser ist mir ja nicht entzogen worden...
Es bliebe dann nur noch das "nicht Mitführen", für das ich aber rechtfertigende und gesetzlich vorgeschriebene Gründe habe.
Auf den Zeitraum der "Verlängerungsbearbeitung" habe ich in keinster Weise Einfluss. Also was? Darf ich dann nicht zur Jagd gehen?
WBK für die Waffe mitführen und gut ist.....wofür wurde denn das NWR eingeführt?
Es bliebe dann nur noch das "nicht Mitführen", für das ich aber rechtfertigende und gesetzlich vorgeschriebene Gründe habe.
Auf den Zeitraum der "Verlängerungsbearbeitung" habe ich in keinster Weise Einfluss. Also was? Darf ich dann nicht zur Jagd gehen?
WBK für die Waffe mitführen und gut ist.....wofür wurde denn das NWR eingeführt?