Jagdschein bei der Behörde zur Verlängerung

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Wenn ich den Jagdschein zur Verlängerung bei der UJB abgebe, bin ich sehr wohl noch im "Besitz" des Jagdscheins. Dieser ist mir ja nicht entzogen worden...
Es bliebe dann nur noch das "nicht Mitführen", für das ich aber rechtfertigende und gesetzlich vorgeschriebene Gründe habe.
Auf den Zeitraum der "Verlängerungsbearbeitung" habe ich in keinster Weise Einfluss. Also was? Darf ich dann nicht zur Jagd gehen?

WBK für die Waffe mitführen und gut ist.....wofür wurde denn das NWR eingeführt?
 
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Moin,
in dem Fall würde ich schriftlich / per Mail bei der Jagdbehörde nachfragen, und bei positiver Antwort diese ausgedruckt mit der Kopie mitnehmen.

Als ich mal mit einer frisch gekauften Büchse zu einer weiter entfernten Drückjagd gefahren bin, war die Eintragefee gerade auf einem Lehrgang. Der Kollege wusste nicht, wie es geht, und hat mir stattdessen ein Schreiben aufgesetzt, in dem sinngemäß stand "ist schon gut, tragen wir später ein", Stempel drauf, fertig.
Dein Fall liegt da aber etwas anders. Du musst deiner Behörde laut Gesetz den Erwerb anzeigen. Ob die dass dann termingerecht eintragen oder nicht liegt nicht mehr bei dir und kann dir daher auch nicht angelastet werden. Du kannst den einwandfreien Erwerb und auch den Anzeigevorgang nachweisen, hast deine waffenrechtliche Erlaubnis und wohl auch eine Kopie der Rechnung über den Erwerb dabei. Es steht ja -entgegen der Mitführungspflicht des Jagdscheines- nirgendwo dass du nur eingetragene Waffen führen darfst.

Etwas anders liegt der Fall wenn man eine Grenze überqueren muss. Da sollte die Waffe schon im entsprechenden Dokument stehen, z.Bsp. dem Europäischen Feuerwaffenpass.
 

FTB

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Dein Fall liegt da aber etwas anders. Du musst deiner Behörde laut Gesetz den Erwerb anzeigen. Ob die dass dann termingerecht eintragen oder nicht liegt nicht mehr bei dir und kann dir daher auch nicht angelastet werden. Du kannst den einwandfreien Erwerb und auch den Anzeigevorgang nachweisen, hast deine waffenrechtliche Erlaubnis und wohl auch eine Kopie der Rechnung über den Erwerb dabei. Es steht ja -entgegen der Mitführungspflicht des Jagdscheines- nirgendwo dass du nur eingetragene Waffen führen darfst.

Etwas anders liegt der Fall wenn man eine Grenze überqueren muss. Da sollte die Waffe schon im entsprechenden Dokument stehen, z.Bsp. dem Europäischen Feuerwaffenpass.
Ja, weiß ich wohl. Es sollte nur als Beispiel dienen, dass man oft mit den Leuten reden kann und Lösungen findet.
In o.g. Fall würde ich es ähnlich machen - bzw. eigentlich nicht, ich beantrage die Verlängerung Anhang März, da ist dann ja auch die Jagdzeit auf das Raubwild zu Ende.
 
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Ist aber nicht zulässig. Sie müssen das auch per Post machen.
Möchtest du das mit der Rechtsabteilung des Kreises diskutieren?
Ich weiß, daß das nicht zulässig ist und bei uns ist ja noch nicht mal die UJB involviert, sondern eine Tussi im Bürgerbüro, die alle möglichen Vorgänge erledigt, die nichts mit dem Jagdrecht zu tun haben.
 
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Wenn ich den Jagdschein zur Verlängerung bei der UJB abgebe, bin ich sehr wohl noch im "Besitz" des Jagdscheins. Dieser ist mir ja nicht entzogen worden...

Besitz heißt rechtlich erstmal nur so viel wie "in der Hand halten".

Du kannst auch was klauen, dann bist du von dem Diebesgut der Besitzer. Nicht aber der Eigentümer.

Dünnes Eis...
 
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Also: Mich betreffend habe ich die Antwort. Mir ist soeben schriftlich sowohl der Verbleib des Jagdscheins zur Verlängerung bei der Behörde als auch die Verlängerung und bereits erfolgte Rücksendung per Post mitgeteilt worden. Das ist doch Top!
 
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@Ansitzsack

Wie schauts, Jagdschein noch immer nicht zurück? ... nach gefühlt endlosen Debatten hier müsste es doch schon längst soweit sein.:unsure: ;)
 
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Wenn ich den Jagdschein zur Verlängerung bei der UJB abgebe, bin ich sehr wohl noch im "Besitz" des Jagdscheins.
Du bist nicht im physischen Besitz des Jagdscheins, Du hast ihn jemand anderem gegeben. Wenn Dir diese Person den Jagschein, aus welchem Grund auch immer, mit sofortiger Wirkung entzieht, stehst Du ohne Karte da ohne es bis dato zu wissen. Ich würde in diesem, noch so unwahrscheinlichen Fall, nicht auf einen verständnissvollen Richter setzen.

Anders sieht es aus, wenn Du den noch gültigen Jagdschein physisch nur zu Hause vergessen hast. Zahlst ggf. ein paar Euro Ordnungsgeld (wie beim Führerschein), aber passieren wird m.E. sonst nichts.

Aber, hier sind alle min 3x6 Jahre alt und wissen was sie tun. Anders wär's auch schlecht.
 
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Du bist nicht im physischen Besitz des Jagdscheins, Du hast ihn jemand anderem gegeben. Wenn Dir diese Person den Jagschein, aus welchem Grund auch immer, mit sofortiger Wirkung entzieht, stehst Du ohne Karte da ohne es bis dato zu wissen. Ich würde in diesem, noch so unwahrscheinlichen Fall, nicht auf einen verständnissvollen Richter setzen.

Anders sieht es aus, wenn Du den noch gültigen Jagdschein physisch nur zu Hause vergessen hast. Zahlst ggf. ein paar Euro Ordnungsgeld (wie beim Führerschein), aber passieren wird m.E. sonst nichts.

Aber, hier sind alle min 3x6 Jahre alt und wissen was sie tun. Anders wär's auch schlecht.
Ich habe den Jagdschein nicht an jemand anderes gegeben, sondern an die Behörde, die den ausstellt. Das ist ja für die Verlängerung zwingend erforderlich und ergibt sich aus meinen Pflichten, denen ich ja mit der Abgabe nachkomme.
Wenn die Behörde nun nicht in der Lage ist mir den Jagdschein in meinem Beisein zu verlängern und mich ohne diesen wieder nach Hause schickt sollen mir rechtliche Folgen daraus erwachsen? Gehts noch?

Der Entzug wäre mir unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, mitzuteilen. Also sprich bei der Abgabe....
 
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Das ist die Frage der Fragen.
Mein SB ist da ziemlich stirkt und sagt: ist der Jagdschein bei ihm, hab ich draußen mit Kanone nix verloren.
Dann müsste er das aber auch umgehend an die Polizeibehörde melden und da ich ja dann anscheinend kein Bedürfnis mehr habe - keinen Jagdschein gelöst habe - müsste diese sofort alle WBK wiederrufen und die Waffen und Munition einziehen....

Da fällt mir ein Spruch meines Opas ein: "Gebe einem kleinen Mann einen (zu) großen Stuhl und das Unglück nimmt seinen Lauf."
 
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Dann müsste er das aber auch umgehend an die Polizeibehörde melden und da ich ja dann anscheinend kein Bedürfnis mehr habe - keinen Jagdschein gelöst habe - müsste diese sofort alle WBK wiederrufen und die Waffen und Munition einziehen....

Da fällt mir ein Spruch meines Opas ein: "Gebe einem kleinen Mann einen (zu) großen Stuhl und das Unglück nimmt seinen Lauf."


Und jetzt? Der schafft dort noch mindestens 20 Jahre, soll ich da jetzt ein Fass aufmachen, weil alle drei Jahre der Lappen 1-2 Tage nicht da ist?
Soll ich es mir mit dem Herrn verscherzen? Der sitzt immer am längeren Hebel und hat selbst bei Verfehlungen kaum was zu befürchten. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
 

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