Jagdschein bei der Behörde zur Verlängerung

Registriert
29 Jan 2022
Beiträge
632
Hallo, mal eine praktische Frage: Mein Jagdschein ist aktuell zur Verlängerung bei der Behörde. Das könnte zeitlich länger dauern, wie ist es denn zwischenzeitlich mit der Jagd?
Eine Kopie des Dokumentes habe ich, auch den Onlineantrag.
Gilt hier beim eigentlich vorgeschriebenen Mitführen des Jagdscheins der Grundsatz "unmögliches kann nicht verlangt werden", solange wir noch mit Papierdokumenten herumlaufen oder gibt es klare Regeln?
Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
15.495
Wer sollte Dich schon kontrollieren... ;)
Außerdem ist Schonzeit
Meinen Jagdschein hab ich außer auf Jagden noch niemals zeigen müssen.

Niemand kann dafür, wenn die Original-Dokumente auf der Behörde schlummern.
Außerdem ists kein Waffenrecht.
Du kannst Dich ausweisen und belegen, wo sich Dein Jagdschein grade befindet.
Hab ich mir bei x Verlängerungen noch nie Gedanken zu gemacht.
(wobei hiers schnell geht)
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.745
Das Thema hatten wir schon lang und breit diskutiert. Am Ende hast du einen gültigen JS und im Zweifelsfall muss die Polizei bei der UJB nachfragen, falls ihnen deinen Kopie nicht reicht

Kam erstmalig auf im Zusammenhang mit der Abfrage beim Verfassungsschutz

Und;

Viel Spaß beim lesen
 
Registriert
8 Nov 2023
Beiträge
229
Also wie es Schwarz auf Weiß rechtlich ist weiß ich nicht.

Meiner ist auch samt WBK (zum hoffentlichen Voreintrag) bei der Behörde. Ich hab die Quittung vom Einschreiben aufbewahrt.
Darüber hinaus habe ich Bilder wo die Daten des JJS bzw. WBK drauf stehen. Was ich nicht habe kann ich eben nicht vorzeigen. Dann muss ich mMn glaubhaft machen oder Daten liefern, dass geprüft werden kann ob ich die Wahrheit sage.

Wenn das nicht reichen sollte hast du wirklich jemanden vor dir, der dir übles will.
Wichtig ist denke ich: Lfd. Nummer und Ausstellende Behörde.
Der Name sollte natürlich zu deinem Ausweis auch passen.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.877
Mal abgesehen davon, daß du eine Kopie und den Antrag mitführst, rein interessehalber, bist du schon mal kontrolliert worden?
 
Registriert
25 Sep 2013
Beiträge
192
Ich würde eine Frage, die die jagdliche Zuverlässigkeit eventuell im worst case betrifft, natürlich in einem Forum stellen, wo ich von 10 Antwortenden 11 Antworten erhalte.

Frag doch einfach bei deiner Behörde schriftlich an, wie du dich verhalten sollst.

Und das Papier führst dann mit. Und teile uns das Ergebnis bitte mit...

Gruß
 
Registriert
27 Jan 2019
Beiträge
589
Ich laufe mit Kopie rum in der Zeit.
Wurde bisher erst einmal in 5 Jahren kontrolliert, und das obwohl ich in der Innenstadt wohne.
 
Registriert
28 Jan 2019
Beiträge
6.279
Wenn Du eine Kopie vom JS und den Antrag auf Neuerteilung bei einer event. Kontrolle vorweisen kannst, sollte es reichen, denn Dein JS läuft/gilt ja noch bis zum 31.03.2024.
Falls die kontrollierenden Beamten das anzweifeln sollten, werden die sich im Zweifel sofort (tel.) an die zuständige Behörde wenden.

Eine OWI stellt es m.M. auch nicht da.
D.T.
 
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
463
Die Rechtslage ist grundsätzlich klar:

§ 15 Absatz 1 BJagdG:
(1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.

Jetzt greift natürlich der von dir zitierte Grundsatz, dass du den ja nicht vorzeigen kannst, wenn er bei der UJB zwecks Verlängerung liegt. Am Status des Innehabens eines gültigen Jagdscheines ändert das aber nichts.

Ich persönlich sehe daher dieser Konstellation gelassen entgegen, würde aber immer eine Kopie und ggf. die Bestätigung (des Eingangs zwecks Verlängerung) mitführen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft wird dir aber nur deine UJB geben können.
 
Registriert
10 Jan 2024
Beiträge
25
Das würde ich mal mit der Behörde besprechen - der Jagdschein muss immer mitgeführt werden (§ 38 Abs. 1 Nr. 2 WaffG), Ausnahmen sind im Gesetz und den Verwaltungsvorschriften nicht geregelt. In unserem Kreis wird das Problem so gelöst, dass die notwendigen Überprüfungen vorab von der Behörde eingeleitet werden, ein rechtzeitiger Anruf genügt. Dann wird ein Termin vereinbart, der Jagdschein vorgelegt, direkt verlängert und kann dann auch wieder mitgenommen werden.
 
Registriert
10 Okt 2023
Beiträge
222
Das habe ich mich tatsächlich auch schon gefragt, konnte aber keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Mein letzter Wissenstand ist das du ohne einen gültigen Jagdschein die Jagd nicht ausüben darfst. Außer die Behörde erlaubt es ausdrücklich. Wie das dann aber aussieht weiß ich nicht.
Am besten deinem Sachbearbeiter fragen.

Zum Glück ist es für mich nicht wirklich relevant.
Ich habe einen Super Sachbearbeiter,mich rufe an das ich meinen Jagdschein verlängern möchte. Dann werden die Anfragen gemacht. Wenn alle Antworten da sind machen wir einen Termin. Dann fahr ich mit der Versicherungsbestätigung vorbei und gehe in nach 15min mit verlängertem Jagdschein wieder.
Evtl. Ist das bei dir auch möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
141
Zurzeit aktive Gäste
264
Besucher gesamt
405
Oben