[Niedersachsen] Verlängerung Jagdpachtvertrag in Verbindung mit teilw. Pächterwechsel

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Ich verstehe den Wunsch nach Verlängerung gar nicht. Mit der Jagdgenossenschaft sprechen und Freihändige Vergabe zum 1.4. an A, D und E beantragen.

Eine Vertragsänderung ist immer dann sinnvoll, wen ein neuer Vertrag mehr negative Auswirkungen mit sich bringt als ihn der alte hat. Welche Details das sind, ist immer individuell.
 
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Quark ist sicher etwas anderes.
Der Pachtvertrag wackelt schon, wenn er mit 3 Parteien abgeschlossen wurde und einer ausscheidet. Aus welchen Gründen auch immer. Guter Wille ist natürlich hilfreich - aber von Pächterseite völlig irrelevenat . Die Jagdgenossenschaft hat die Karten in der Hand
 
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Wenn mögliches ausscheiden im Vertrag drin steht, wackelt da nix.
 
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Quark ist sicher etwas anderes.
Der Pachtvertrag wackelt schon, wenn er mit 3 Parteien abgeschlossen wurde und einer ausscheidet. Aus welchen Gründen auch immer. Guter Wille ist natürlich hilfreich - aber von Pächterseite völlig irrelevenat . Die Jagdgenossenschaft hat die Karten in der Hand

Quark! Ein Vertrag wird einvernehmlich von allen Beteiligten geändert oder er bleibt ganz einfach in allen Bestimmungen in Kraft - inklusive Laufzeit.
 
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Genau.
Der wurde zur Laufzeit trotzt personeller Veränderungen offenbar verlängert. Zum 1.4. aber ist das ganze Ding nichts mehr Wert.
Ob der A. am 1.4. noch da ist oder in Acapulco ne Brause säuft ist rechtlich Qark...
 
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Genau.
Der wurde zur Laufzeit trotzt personeller Veränderungen offenbar verlängert.

Ähhh, nö! :giggle: genau umgekehrt!
Er, der Vertrag, wurde geÄNDERT, diese VerÄNDERUNG, betraf aber lediglich die personelle Konstellation, nicht aber die Laufzeit.

Zum 1.4. aber ist das ganze Ding nichts mehr Wert.
Ob der A. am 1.4. noch da ist oder in Acapulco ne Brause säuft ist rechtlich Qark...

Das hat nie jemand in Abrede gestellt, allerdings BIS zu diesem Tag, genauer gesagt bis zum 31.3., 23.59 Uhr, ist eine weitere VerÄNDERUNG völlig problemlos - und zwar sowohl hinsichtlich der beteiligten Jagdpächter als auch hinsichtlich seiner Laufzeit. WENN ALLE das wollen und zeitlich auf die Reihe bekommen.
Und DAS war die Ausgangsfrage, nix anderes!
 

Fex

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deswegen nimmt man erst den neuen rein und danach geht der alte ;)
 
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Legt Ihr gerne Tellermienen ?

Haltet ihr alle Jagdgenossen von der Inteligenz in der gleichen Größenordnung wie eine hockende Weinbergschnecke ?

Alle Versuche Verträge " Speziell auszulegen" und " zu Modifizieren" fallen einem Früher oder Später krachend auf die Füße.

Alle Veruche die Selbstständigkeit von Eigentümern ihr Eigentum zu Entziehen wird in einer Katastrophe enden.

Alle Veruch diesbezüglich wird das Vertrauensverhältnis der Legetimen Vertreter der JG ( = Geschäftsführenden Vorstand) zu seinen Mitgliedern zerüten.
Ohne Legitimation der Mitgliederversammlung ( Beschluß einen Mehrheitsfähigen Vertrag mit Alt- und Neupächter auszuhandeln und der Mitglieder zur Abstimmung als Vorschlag des Vorstandes zu Unterbreiten) Unterhölt die Position der Jag und ihrer Gremien. Der Vorstand der JG ist seinen Mitglidern verpflichtet; kein ERfüllunmgsgehilfe der alten und neuen Jagdpächter !

Ergo kann der Vorschlag nur sein : Neuverpachtung; als Neupächter tritt der Bisherige Altpächter Nr ... auf ; zusätzlich als Neue Pächter in der Position der Verantwortlichen Jäger die bisherigen Begehungsscheininhaber und Mitjäger der alten Pächtergemeinschaft zu lfd Nr .....

Die Ausscheidenen Altpächter bedanken sich bei der JG für das X... Jahr Vertrauensvolle Verhältnis zwischen Pächter und Verpächter und geben als Empfehung die Jagdpacht an den ihnen persöhnlich bekannten Jägern und ehemaligen Begehungsscheininhabern.. Herrn/ Frau..... ( Umbedingt Namentlich aufführen ! Jagdausübung ist immer an Personen gebunden).

Jagdverepachtung ist IMMER auch ein Politikum; da kann sich keiner der langfristigen Verantwortung entziehen ! Wer sich dieser Verantwortung nicht stellt; wird scheitern. Wen sich die Gemeinsamen zukünftigen Pächter sich nicht dieser gemeinsamen Aufgabe verschreiben sondern jeder sein eigens Ego ausleben möchte; wird die Gemeinschaft keine Zukunft aber eine Bösen Vergangenheit haben.
 
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Wesentlicher Unterschied der Verlängerung des Jagdpachtvertrages zum Neuabschluss eines Jagdpachtvertrages ist die Einhaltung der Mindestpachtdauer.

Ob bei einer Verlängerung ein zusätzlicher Pächter aufgenommen werden darf, ist differenziert zu sehen. Die Bayern haben dazu eine explizite Regelung, die Niedersachsen haben die nicht. Nach der Literatur geht es immer um eine Einzelbetrachtung, wenn Mitpächter aussscheiden oder hinzukommen sollen. Im vorliegenden Fall tendiere ich dazu zusagen, es ist keine Verlängerung mehr.

Wenn die Mindestpachtdauer durch die Verlängerung eingehalten werden soll, ist es ja kein großes Problem eine Neuvergabe daraus zu machen. Problematisch sind da allenfalls satzungsmäßige Regelungen zur Neuvergabe und ggf. die richtige und rechtzeitige Ladung der Jagdgenossen zur Versammlung.

Was nicht geht ist eine Tagesordnung mit dem TOP Verlängerung der Jagdpacht, wenn dann doch ein Neuabschluss bzw. eine Neuvergabe dabei heraus kommt.

FAZIT: Man darf gespannt sein, wie die Behörde in dem Fall die Sache sehen wird.
 
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mit einigen, der hier schreibenden Protagonisten würde ich gern mal erörtern, was ein Vertrag ist, danach sollten diese Trickser sich mal durchlesen, was eine Jagdgenossenschaft ist und welche Rechte und Pflichten der Vorstand einer solchen hat.
Mit einigen macht man besser keine Geschäfte...
 

Fex

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Das hat nichts mit Tricksen zu tun. Wenn ich vor Ablauf der Pachtzeit einen zusätzlichen Pächter aufnehmen oder einen ausscheidenen Pächter ersetzen will, dann melde ich das dem Jagdvorstand. Dieser ist bei uns der Kämmerer der Gemeinde. Bei der folgenden Sitzung des Gemeinde/Ortschaftsrats wird darüber beschlossen (meist stellt sich der neu aufzunehmende dort vor) und dann gibt es ein Ja oder ein Nein. In meinem Fall ist dies in den vergangenen zwei Perioden zweimal gemacht worden, mit Ja.
 

Fex

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Im vom TE beschriebenen Fall würden ja alle bisherigen Pächter zum Pachtende ausscheiden, was dann keine Änderung des bisherigen Vertrags wäre, sondern ein gänzlich neuer Vertrag.

In beiden beschriebenen Fällen wird, wenn die Protagonisten bekannt sind und zur Zufriedenheit aller gearbeitet haben, die Zustimmung erfolgen (falls in der Satzung freihändige Vergabe gestattet ist).
 
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Im vom TE beschriebenen Fall würden ja alle bisherigen Pächter zum Pachtende ausscheiden, was dann keine Änderung des bisherigen Vertrags wäre, sondern ein gänzlich neuer Vertrag.

In beiden beschriebenen Fällen wird, wenn die Protagonisten bekannt sind und zur Zufriedenheit aller gearbeitet haben, die Zustimmung erfolgen (falls in der Satzung freihändige Vergabe gestattet ist).
In dem Beschrieben Fall läuft der laufende Pachtvertrag in 14 Tagen Regulär aus.

Von den Vertreteren der einen Vertragpartei ( Pächter) werden 2; alo 66,66 %; die Mehrheit; nicht mehr als Vertragspartner zur Verfügung stehen.

ES sind also Laufzeit und Vertragsparteien zu Erneueren.

Bei aller Liebe; aber jeglicher Versuch das als " Velängerung eines Bestehenden Vertrages" verkaufen zu wollen hält einer Juristischen Prüfung nichzt Stand und hat den Geschmak der Übertölpelung.

Wie Dumm kann mann nur als Zukünftige Vertragpartei sein wen ich die Absicht habe als Pächzter aufzu treten aber die Parteien schon im Vorfeld veruche zu Übervorteilen ?

Das kann einem nur um die Ohren fliegen; und wie lange will ich dann als " der ist nicht Glaubwürdig und Verläslich" die Zukünftigen Diskutionen Bestimmen; aber nicht Beeinflusen ? Die Diskutionen werden dann über die Parteien; aber nicht mit geführt !
 

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