A
anonym
Guest
Du hast ein Verbot für den Erwerb von genehmigungspflichtigen Schusswaffen wenn du Zivi warst.
Ein Zivi darf sehrwohl Repetierbüchsen mit gezogenem Lauf und Flinten besitzen(sofern man über 18 ist und kein bestehendes Waffenverbot ausgefasst hat). Es geht hier rein um die WBK und Waffen der Kat B (und A)
Ein Zivildiener hat meiner Meinung nach den selben Anspruch auf Waffen wie Frauen oder untaugliche und es ist auch gut so das es so ist.
lg
Das weiß ich, es war ja ganz am Anfang von einer nicht in Betracht kommenden Erlaubnis die Rede, ich habe aber keinen Bock, in jedem Posting wieder auf diesen Zusammenhang hinzuweisen, muss es aber doch wohl tun, wenn sich die Leute immer einzelne Sätze rauspicken. Dass sich Jeder einen Stahlhelm kaufen kann, wenn er Wehrdienstverweigerer war, ist mir übrigens auch bekannt ;-)
Auf Frauen hat niemand Anspruch, nciht mal auf eine gesunde rechte oder meinetwegen linke Hand