Wiesent in Bbg. erlegt

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Und genau d a s ist es, was ich in D in den Jagdforen kritisiere - ähnlich wie in Fratzbuch wird oft unüberlegt, meist mit wenig Détailwissen, dahergeschrieben.



Moin,

auch wenn ich Dir da grundsätzlich folge, liegen hier und in diesem Fall bereits beurteilbare Fakten auf dem Tisch.

So wurden übergeordnete Behörden nicht eingeschaltet (siehe: Zitat), obwohl dort sogar ein Bereitschaftsdienst existiert. Allein dies ist bereits mehr als ein Indiz, daß nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen wurde. Worin die akute Gefährdung, die ein sofortiges Handeln erforderlich machte, bestand, bleibt hingegen nebulös und offen. Es ist nur allgemein von einer "Gefährdung der Bevölkerung" die Rede.

Cheers,
Schnepfenschreck.

(aus einer Region, in der Wisente friedlich und frei leben)
 
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Er wird von Polizei oder Ornungsamt um Erfüllung (Jagd auf die Wisente) ersucht. Dann kann er dies doch Problemlos tun, oder ?



Moin,

es kann vom Ordnungsamt oder der Polizei keine "Jagd auf Wisente" angeordnet werden. Diese Tötung hat mit Jagdausübung nichts zu tun.

Unterscheide hier bitte zwischen "Verfügung über das Töten eines Wirbeltieres" und "Schonzeitaufhebung einer jagdbaren Wildart". Das sind völlig verschiedene Sachlagen.

Da hier mit "dringender Gefahrenabwehr" argumentiert wurde, ist das hier Gegenständliche eine behördliche "Verfügung zum Töten" und keine Freigabe zum Erlegen. Bei einer Schonzeitaufhebung hätte die obere Behörde bzw. das Ministerium befragt werden müssen, was offenkundig unterlassen wurde.

Der Beauftragte (hier Jäger) hat keine tiefgreifende Prüfungsverpflichtung der Rechtsgrundlagen einer solchen Verfügung. Wenn der Bescheid also nicht (für einen juristischen Laien) offenkundig rechtswidrig ist, wird er auch bei Vollzug nichts zu befürchten haben.

(Ob ein hinzugezogener Jäger als Sachkundiger im Rahmen der Hege möglicherweise eine Art von "Beratungspflicht" ("Pflicht" aus jagdethischer, nicht aus juristischer Sicht) bei einer dem Jagdrecht unterliegenden Wildtierart hat und die Behörde hier vielleicht hätte stoppen sollen, darüber können wir noch trefflich diskutieren.)

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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doghunter

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Ist ja nicht so weit weg von mir....ich möchte nicht in der Haut des Jägers stecken! Gibt garantiert jede Menge Anfeindungen! Ich persönlich hätte das nicht erledigt!
 
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Gelöschtes Mitglied 21531

Guest
so siehts der WWF:

15. September 2017
" WWF stellt Strafanzeige wegen Wisent-Abschuss in Lebus


Berlin: Ein freilaufender Wisent ist in Brandenburg bei Lebus (Märkisch-Oderland) von einem Jäger erschossen worden. Die Anordnung dazu hat der Lebuser Ordnungsamtsleiter erteilt. Gegen ihn hat der WWF Deutschland heute Strafanzeige gestellt.

„Die Abschussfreigabe eines streng geschützten Tieres ohne ein ersichtliches Gefährdungs*potential ist eine Straftat“, begründet WWF-Vorstand Naturschutz Christoph Heinrich den Schritt. „Nach über 250 Jahren ist ein Wisent in Deutschland gesichtet worden und alles was dem Ordnungsamt einfällt, ist der Abschuss.“

Gefahren für die öffentliche Sicherheit gehen von einem wildlebenden Wisent nicht aus. Dass das artspezifische Verhalten von Wisenten für den Menschen keine Bedrohung ist, haben sowohl in Polen als inzwischen auch in Deutschland erfolgreich durchgeführte Projekte mit wildlebenden Wisenten gezeigt. Die Medienberichte verdeutlichen auch, dass den Akteuren in der Gemeinde bekannt war, dass der Wisent zuvor in Polen gelebt hat. Durch den Grenzübertritt wird er nicht gefährlicher als zuvor und hat durch sein Verhalten augenscheinlich auch nicht einmal den Verdacht einer Gefährdung von Menschen verursacht.

„Der Abschuss ist leider auch Ausdruck der Hilflosigkeit der Behörden, wie sie mit Wildtieren umgehen sollen“, so Heinrich. „Das Land Brandenburg zeigt sich im Wildtiermanagement auch bei Wolf und Elch in den letzten Jahren schon als wenig professionell. Es fehlt an fachlich geschultem Personal in der Fläche. Hier ist jetzt Herr Vogelsänger gefragt. Der Landesumweltminister muss Stellung beziehen.“

Erschwerend kommt hinzu, dass der Ordnungsamtsleiter eindeutig seine Kompetenzen überschritten hat, da die gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) bei der nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde, also dem Ministerium, liegen.
Zur rechtlichen Einordnung: Die Anordnung zum Abschuss des Wisents war gem. § 44 Abs. 1 S. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 71 Abs. 1 Nr. , § 69 Abs. 2 Nr. 1 b) BNatSchG strafbar. Der Wisent ist eine in den Anhängen II und IV FFH-RL verzeichnete und daher streng geschützte Art im Sinne § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG. Zugleich lagen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG offensichtlich nicht vor. "



Meine Frage an Euch Juristen:

Wie verhalten sich dann die doch wohl erheblichen NatSchG Rechtsvorschriften zum BJG (jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit) ??
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Recht so Heinrich!
Brandenburger sind total inkompetent und überfordert.
Schlage den Fang und die Umsiedlung aller Elche Wölfe und sonstiger Rindviecher nach Berlin vor.


CdB
 
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Moin,

ich habe natürlich auch hierzu eine Meinung - da ich aber zu wenig wirklich entscheidungserhebliche Fakten kenne, ist meine Meinung zu wenig fundiert, um
- außer am Biertisch - Frohsinn zu verbreiten.
Und genau d a s ist es, was ich in D in den Jagdforen kritisiere - ähnlich wie in Fratzbuch wird oft unüberlegt, meist mit wenig Détailwissen, dahergeschrieben.
Man kann, darf und s o l l zu den Dingen eine Meinung haben, aber man sollte sie erst äußern, wenn man sich informiert und nachgedacht hat.
Deshalb "...entlarvend..." :
Sorry,daß ich mich da mal trotz deiner Befähigung einmische. Es gibt 3 Fakten,die einer Meinungsbildung durchaus Rechnung tragen könnten und die sind durchaus nachvollziehbar !
1. Muß bei dem Abschuß eines Tieres mit entsprechendem Schutzstatus derjenige konsultiert werden und entscheiden,der dafür gesetzgeberisch vorgesehen ist.
2.Die Übergeordnete und auch die zuständigen Behörden wurden NICHT informiert !
3. Was die 2 Jäger betrifft,verweise ich auf die Erklärung von @ Schnepfenschreck.
 
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Die wenigsten Strafanzeigen sind das Papier wert auf dem sie stehen.
Worin besteht die angebliche Bedeutung für den Artenschutz in D?
Die Witzbolde, die die Betäubung des Wisents fordern, möchte ich an
die Geschichte des jungen Elchbullen erinnern, der durch Thüringen
Richtung Westen zog!

La

....komisch in Afrika kann man Nashörner und Elefanten betäuben (und das in freier Wildbahn !!!) ....anscheinend hat sich das noch nicht bis Dunkeldeutschland herumgesprochen ....das habe ich in den Siebzigern als Kind schon bei Grzimek im Fernsehen gesehen ,....naja war ja auch "West-Fernsehen":lol::lol::lol:....je technisierter das Land umso dilettantischer die Menschen ,....erzähl das mal einem Texaner der auf einem 30 Zentner Bullen Rodeo reitet , der pisst sich in die Hose vor Lachen .....unmittelbare Gefahr ....jou , der war gut ....!!!!
WMH, Olli
 
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Recht so Heinrich!
Brandenburger sind total inkompetent und überfordert.
Schlage den Fang und die Umsiedlung aller Elche Wölfe und sonstiger Rindviecher nach Berlin vor.


CdB

Ich finde es wirklich abstoßend, wie hier auf etwas herumgeritten wird. Ist es Jagdneid? Oder Typisches „das muss man mal durch ein Gericht klären lassen“ Gefasel?
Richtig ekelig wie man in einem Jagdforum so etwas schreiben kann.


Das Wiesent gehört in Deutschland übrigens zu den Arten, die dem Jagdrecht unterliegen. Also kein Vergleich mit dem Wolf.
@ Terzel :
Na Du Schlaumeier .....Habichte unterliegen auch dem Jagdrecht !!!! Dann schiess doch mal einen , oder einen Bussard , oder noch besser einen Höckerschwan , bring ihn zum Präparator und sag, " den habe ich geschossen weil die dem Jagdrecht unterliegen ".....muahahahaha....das wird bestimmt lustig :lol::lol::lol:...was hat denn die Einhaltung von Gesetzen und der Schutz eines bemerkenswerten Wildtieres mit Jagdneid zu tun ??? Der Wisent ist " europaweit geschützt " , das sollte ein jeder Jäger wissen , aber wenn der Schein mal in der Tasche ist wird schnell alles vergessen , was ist denn der Unterschied zwischen den ganzen genannten Jägertypen ??? Ich bin Hobbyjäger , mit Leib und Seele und mit viel Hintergrundwissen, über alles was sich im Wald befindet auch über Singvögel, Insekten, Pilze und Fische, im Gegensatz zu vielen Pächtern und deren Jagdaufsehern welche ich kenne, die kennen gerade die bejagbaren Wildarten und das wars !!!! ....Grüße + WMH, Olli
 
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Das ist wahr, denn ausgebrochene Rindviecher, von denen man annimmt, dass sie den Verkehr gefährden KÖNNTEN, werden erschossen, ohne dass ein Hahn danach kräht, während der Wisentbulle gerade kurz vor der Seligsprechung steht- wie aus dem Vatikan verlautet.;-)

Gäbe es soviel Wisente wie Rindviecher, würde hier auch kein Hahn danach krähen und es gäbe hier keinen Thread dazu.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21531

Guest
@nerofrankkirn
...genau ! ...diese "Wisent-Schützen" hätten mit Hinweis auf die Rechtslage (mehrfacher Schutz durch NatSchRecht, Hegepflicht durch BJG) sehr wohlbegründet die Tötung ablehnen können oder müssen ! Auch im Hinblick auf die Anfeindungen, die ihnen jetzt bevorstehen....

Aber auf dem Dorf fühlten sie sich gern als Krieger gegen das böse wilde Tier verpflichtet, das drohte die schön geordnete "Zivilisation" der Landbevölkerung plattzuwalzen ...:unbelievable:
 
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....genau , die waren Helden , das ist wohl der tiefenpsychologische Hintergrund , gepaart mit Dummheit , Unkenntnis und Ingnoranz , von denen hätte aber keiner den Arsch in der Hose gehabt auf Antrag von so einem übereifrigen Ordnungsamtspolitfuzzi auch einen Wolf zu erlegen weil da die Nachtigall schon vorher getrapst hätte .....WMH
 
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....genau , die waren Helden , das ist wohl der tiefenpsychologische Hintergrund , gepaart mit Dummheit , Unkenntnis und Ingnoranz , von denen hätte aber keiner den Arsch in der Hose gehabt auf Antrag von so einem übereifrigen Ordnungsamtspolitfuzzi auch einen Wolf zu erlegen weil da die Nachtigall schon vorher getrapst hätte .....WMH


Aber auf dem Dorf fühlten sie sich gern als Krieger gegen das böse wilde Tier verpflichtet, das drohte die schön geordnete "Zivilisation" der Landbevölkerung plattzuwalzen ...:unbelievable:

Richtig- und wenn das jetzt ein Jagdgegnerforum wäre, (wovon dieser Faden in Teilen nicht so weit entfernt ist) müsste man
noch erwähnen, dass die beiden Jäger durch ihre frevelhafte Tat nur ihre ausbaufähige Schwanzlänge kompensieren wollten oder gar Probleme mit der Potenz haben.:biggrin:
 
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Das Wiesent gehört in Deutschland übrigens zu den Arten, die dem Jagdrecht unterliegen. Also kein Vergleich mit dem Wolf.
@ Terzel :
Na Du Schlaumeier .....Habichte unterliegen auch dem Jagdrecht !!!! Dann schiess doch mal einen , oder einen Bussard , oder noch besser einen Höckerschwan , bring ihn zum Präparator und sag, " den habe ich geschossen weil die dem Jagdrecht unterliegen ".....muahahahaha....das wird bestimmt lustig :lol::lol::lol:...was hat denn die Einhaltung von Gesetzen und der Schutz eines bemerkenswerten Wildtieres mit Jagdneid zu tun ??? Der Wisent ist " europaweit geschützt " , das sollte ein jeder Jäger wissen , aber wenn der Schein mal in der Tasche ist wird schnell alles vergessen , was ist denn der Unterschied zwischen den ganzen genannten Jägertypen ??? Ich bin Hobbyjäger , mit Leib und Seele und mit viel Hintergrundwissen, über alles was sich im Wald befindet auch über Singvögel, Insekten, Pilze und Fische, im Gegensatz zu vielen Pächtern und deren Jagdaufsehern welche ich kenne, die kennen gerade die bejagbaren Wildarten und das wars !!!! ....Grüße + WMH, Olli


Was hat den der Höckerschwan damit zu tun? Und ich schieße ihn nicht sondern erlege ihn. Übrigens in Brandenburg hat er Jagdzeit von 1.11. bis 20.02.. Warum sollte ich ihn nicht zum Präparator schicken, wenn ich es will? Vielleicht will ich mir auch ein Braten machen.

Wegen Bussard und Co. Die unterliegen dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonung. Das heißt ich darf keinen erlegen, allerdings wenn einer angefahren wird, darf ich ihn mir aneignen zum ggf. präparieren.
Wenn ein Elch angefahren wird habe ich auch ein Aneignungsrecht als JAB.




„Der Abschuss ist leider auch Ausdruck der Hilflosigkeit der Behörden, wie sie mit Wildtieren umgehen sollen“, so Heinrich. „Das Land Brandenburg zeigt sich im Wildtiermanagement auch bei Wolf und Elch in den letzten Jahren schon als wenig professionell. Es fehlt an fachlich geschultem Personal in der Fläche. Hier ist jetzt Herr Vogelsänger gefragt. Der Landesumweltminister muss Stellung beziehen.“

Das ist wieder so ein typisches Beispiel. Angst vor dem eigenen Schatten kann ich nur sagen.
Fachlich geschultes Personal ist da. Mit Sachkundenachweis und Schießprüfung!

Und das sind wir Jäger!


Kein ideologischer Wolfskuschler, der Tiere nur aus dem Zoo kennt.


Einige scheinen vergessen zu haben, das eben auch das Wisent und der Elch Teil der Jägerprüfung sein können.
Vielleicht sollte man sich mal zur Prüfungskommission melden und ein Paar Fragen in die Richtung stellen ;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Einige scheinen vergessen zu haben, das eben auch das Wisent und der Elch Teil der Jägerprüfung sein können.

Außerdem war "Wisent tot" Pflichtsignal bei unserem diesjährigen Kreisbläserwettstreit.
Wir sind also zumindest bestmöglich vorbereitet! :biggrin:
 

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