Alles andere ist müßig, weil der Preis für die Neuanschaffung eines wirklich großen Schranks Klasse 0 nicht wirklich weit über 1000 € geht. Dafür lohnt sich das Streiten nicht.
@z/7 Ich denke das ist eher so zu verstehen, dass man das Geld für einen Rechtsbeistand, um einen A/B-Schrank beim Amt über den Klageweg durchzusetzen, aufgrund des unsicheren Ausgangs dieses Prozesses besser gleich in einen 0er/1er Schrank investiert.
Dem stimme ich zu, da hat man am Ende auch sicher was davon.
Ich habe jetzt freiwillig, also ohne Platz-Not o.ä., auf einen 1er Schrank "geupgraded", weil mir meine vorherige Kombination aus 5er A-Schrank für LW (mit Schlüssel), B-Würfel für KW (mit Elektronikschloss) und Munitionsschrank (auch mit Schlüssel) auf den Zeiger gegangen ist. Schlüssel des A-Schranks und Munitionsschranks lagen im B-Würfel. Vor und nach jedem Ansitz musste ich also drei Schränke öffnen. Überkreuzlagerung wäre natürlich möglich gewesen und wurde teilweise auch praktiziert, da musste ich aber immer noch zwei Schränke öffnen. Das war trotzdem höchstens ein Notbehelf, denn dann ging's im B-Würfel mit der LW-Munition einfach zu unübersichtlich zu.
Mit dem geräumigen 1er Schrank geht's jetzt maximal komfortabel. Ich muss nur noch ein Schrank öffnen, alles, von KW über LW bis zugehörige Munition liegt übersichtlich und griffbereit darin, keine extra verschlossenen Innenfächer wie beim A/B-Schrank.
Da hab ich wegen der gemeinsamen Lagermöglichkeit schon von geträumt, als die 0er/1er noch nicht Pflicht bei Neuanschaffung waren.
Ich bin nun auch keiner der diese Anschaffung aus der Portokasse stemmt, sondern dieser Mehrwert und Komfortgewinn an einem Gegenstand den ich so häufig frequentiere, war es mir auf mein restliches Jägerleben gesehen eben einfach wert.
Für mich auch absolut verständlich, dass die A- und B-Schränke auf Grundlage einer zurückgezogenen Norm schlichtweg nicht mehr tragbar waren. Das mag aber berufsbedingt sein. Wer nicht viel mit Normen und Technischen Richtlinien zu tun hat, dem fehlt vielleicht das Verständnis für den Rattenschwanz der da folgt. Ich habe mich an anderer Stelle schon dazu geäußert, dass mit dem Zurückziehen der Norm auch die Überwachung der Norm wegfiel, was nichts weniger bedeutete, als dass in der Zwischenzeit Hinz&Kunz einen Blechschrank basteln und ein A/B-Schildchen reinkleben konnten, mit minimalem Entdeckungsrisiko und selbst dann ohne schmerzhafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Gegen eine nicht-existente Norm kann man nicht verstoßen. Wobei ich überzeugt bin, dass bei manchem A/B-Schrank auf eBay oder vom Baumarkt, das auch genau so durchgezogen wurde. Darauf weisen schon die gewaltigen Gewichtsunterschiede für ein und den selben Tresortyp hin. Vor Jahren mal bei der Hegeringversammlung einem typischen Gespräch dazu beigesessen.
O-Ton:
"Wie, dein 7er A/B-Schrank wiegt 150kg? Meiner wiegt nur 70kg. Naja, der ist ja auch wesentlich jünger, da wurde wohl schon der bessere Stahl verbaut..."
Für mich ist viel schwerer nachvollziehbar, warum nicht schon 15 Jahre früher, direkt mit dem Zurückziehen der VDMA 24992, entsprechend auch im Gesetzestext reagiert wurde. Da wäre das aufgrund der zeitlichen Nähe sicher auch argumentativ besser durchzusetzen gewesen. Ob bei der letzten Neuregelung S1/S2-Schränke auch hätten gewürdigt werden sollen, da kann man trefflich drüber streiten, ich meine ja und bin da ganz bei den Kritikern. Offenbar wollte man aber nicht eine weitere Norm ins Gesetz aufnehmen. EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 bzw. I waren eben schon als "Quasistandard" im Gesetzestext verankert, da wollte man wohl dabei bleiben und nicht noch ein weiteres Fass mit EN 14450 aufmachen.
Die jetzige Regelung der Besitzstandwahrung und Weiternutzung ist ja nun auch wirklich nicht so schlecht. Das hätte auch wesentlich dümmer kommen können. Das ganz wenige Einzelfälle, wie der des TS nun durchs Raster fallen gehört halt einfach dazu.
Wäre natürlich trotzdem interessant wie da die Erfolgsaussichten bei einer Klage wären.
Interessant wird sicher auch der erste Fall, wenn legal besessene Waffen in einem nicht ordnungsgemäß gemeldeten A- oder B-Schrank gefunden werden und das vom Amt beanstandet wird. Aus meiner laienhaften Sicht dürfte es schwierig werden, dem Besitzer eine nicht ausreichende Sicherung seiner Waffen vorzuwerfen, wenn doch zigtausende Waffen anderer Legalwaffenbesitzer in Behältnissen gleicher Norm und Sicherheitsstufe ohne Beanstandung gelagert werden. Diese reine "Stichtagslösung" scheint mir da angreifbar, da das Sicherungsniveau ja immer gleich hoch ist egal ob und wann der Schrank gemeldet wurde. Vielleicht ist meine Sichtweise da aber zu technisch rational, die Juristen mögen da andere Ansichten haben.