Bestandswahrung in Bayern bei fehlender Registrierung des Waffenschrankes

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Die qualifizierteste "Meinung" gibt es vom Sachbearbeiter der zuständigen Behörde.

Die Erfahrung habe ich leider oftmals nicht gemacht.
Also erst hatte er nur einen Waffenschrank aber keine eigenen Waffen - nun hatte er doch eine eigene Waffe und einen Waffenschrank??? Was denn nun wirklich???
Wenn er vor zehn Jahren eine Waffe besessen hatte dann steht das auch in den Unterlagen bei der Ordnungsbehörde - ist also auch heute noch nachvollziehbar. Dann wiederum hätte er gute Chancen im Rahmen der "Besitzstandswahrung" den alten A/B Schrank weiternutzen zu dürfen.
Aber so hatte der Treadstarter das in seinem Ausgangspost nicht geschrieben. Da war nur von einem Waffenschrank die Rede und das er in diesem Zeitraum keine eigene Waffe hatte.
"Er hat bereits seit einem Jahrzehnt einen alten A/B Waffenschrank im Besitz, hat diesen jedoch nie bei der Behörde registriert da er innerhalb dieses Zeitraumes nicht im Besitz eigener Schusswaffen gewesen ist. "
Also bitte bei solchen Fragen erst Klarheit verschaffen und dann fragen - sonst löst das hier eine ungewollte Diskussion aus die keinem wirklich hilft. Und auch keinen Spaß macht.
Mir zumindest nicht.
Und bei solch schwammiger Grundfrage verkneife ich mir jetzt mal lieber den Blick in meine Gesetzestexte.

Gruß der olle pudlich

Korrekt. Vor diesem Zeitraum hatte er jedoch bereits eine in die WBK eingetragene Büchse. Die Tresorpflicht kam in Baden Württemberg erst nach Winneden. Etwa in diesem Zeitraum hat er auch seine Büchse einem Jagdkollegen überlassen.
 
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Die Erfahrung habe ich leider oftmals nicht gemacht.


Korrekt. Vor diesem Zeitraum hatte er jedoch bereits eine in die WBK eingetragene Büchse. Die Tresorpflicht kam in Baden Württemberg erst nach Winneden. Etwa in diesem Zeitraum hat er auch seine Büchse einem Jagdkollegen überlassen.

Das ist doch Bundesrecht seit 2002?
 
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Korrekt. Für vorliegenden Fall aber unbedeutend. Einzig und allein die Nutzung vor dem Stichtag zählt. DIe Nutzung kann auch weit im Vorfeld erfolgt sein.
Das muss er angeben (möglicherweise belegen) und das war es dann.
Für alles was daraus folgt,muss er dann sein weiteres Vorgehen abwägen.
 
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Wenn wir hier von A- und B-Schränken sprechen - meines Wissens nach hat doch der VDMA das Einheitsblatt 24992, nach dem diese Schränke bis 2017 zu bauen waren, schon zum 31.12.2003 zurückgezogen.
Aus der Sicht heraus hätte man sich schon viel früher für einen 0er Schrank entscheiden können. Ich habe in den letzten Jahren viel erlebt und kann nur sagen: er soll zu seinem Sachbearbeiter bei der UJB gehen und mit dem ein offenes und vernünftiges Gespräch suchen, ohne irgendwie da herumzutricksen. Damit hat er vielleicht eine Chance, auch wenn ich die realistisch betrachtet bei unter einem Prozent sehe.

Man sollte auch mal sehen: ein oer Schrank kostet wesentlich weniger, wie eine gute Flinte.

Jammern auf hohem Niveau also?
 

BAL

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Wenn wir hier von A- und B-Schränken sprechen - meines Wissens nach hat doch der VDMA das Einheitsblatt 24992, nach dem diese Schränke bis 2017 zu bauen waren, schon zum 31.12.2003 zurückgezogen.
[...]

"Nachfolger" der A- und B-Schränke waren (in Sachen Schutzstufe) die S1/S2 Schränke.
Unter anderem Dank der Lobbyarbeit von Hartmann (siehe auch die Ablehnung der Firma, die in Deinem Thread zum Thema aufkam) wurde es dann 0 und aufwärts.

https://german-rifle-association.de/waffenschrank-warum-nicht-s1s2/
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das ist nicht richtig. Die Klassen S1 und S2 waren Schränke nach EN 14450. Diese wurden aber vom Gesetzgeber nie zur Aufbewahrung anerkannt, weil niemandem bewusst war, dass im Gesetz eine Baunorm vorgeschrieben war, die es gar nicht mehr gibt. Solche Schränke wurden zwar vereinzelt gebaut, aber nicht für den deutschen Markt.

Und da wir gerade dabei sind: was bitte steht heute im Gesetz? "DIN EN 1143-1"? Es gibt allerdings KEINE DIN, auf die sich die EN 1143-1 bezieht! Also haben da wieder fuffzig Fachidioten gequirlten Schxxx ins Gesetz geschrieben. Die Folgen sind schon vereinzelt zu spüren: gab schon Aufforderungen, Schränke, die nach PN-EN 1143-1 von ISS gebaut wurden, auszuwechseln, wegen falscher Norm! Also, was macht der Fachhandel? Verkauft wenigstens Schränke mit einer Plakette von den beiden Zertifizierungsstellen VdS oder ECB.S, nur damit man wegen der Schwachmaten überhaupt noch eine Grundlage hat.

Normalerweise müsste jeder Waffenbesitzer also seine Behörde auffordern, ZUERST das Gesetz zu berichtigen, weil das, was darin gefordert wird, gar nicht ERBRACHT werden kann.
 

BAL

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Das ist nicht richtig. Die Klassen S1 und S2 waren Schränke nach EN 14450. Diese wurden aber vom Gesetzgeber nie zur Aufbewahrung anerkannt, weil niemandem bewusst war, dass im Gesetz eine Baunorm vorgeschrieben war, die es gar nicht mehr gibt. Solche Schränke wurden zwar vereinzelt gebaut, aber nicht für den deutschen Markt.
[...]

Okok. ich präzisiere: S1 und S2 wären als Ersatz für A und B tauglich gewesen. Unter anderem auf Grund der Lobbyarbeit von Hartmann wurde es dann 0 und aufwärts.
 
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Man sollte auch mal sehen: ein oer Schrank kostet wesentlich weniger, wie eine gute Flinte.

Jammern auf hohem Niveau also?

Allerdings kostet ein kleiner 0er Schrank das zehnfache von dem was mich mein erster kleiner A Schrank gekostet hat.:eek:
War damals bei der 20% auf alles (außer Tiernahrung) bei Praktiker, das waren noch Zeiten.
Mal schauen wie lange die Politik bzw. Lobbyarbeit den Altbestand noch gelten lässt:rolleyes:
 
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Wenn man bedenkt, was die Jagd im Jagdjahr insgesamt kostet - und möglicherweise kommt auch noch eine neue "haben wollen" - Waffe oder sonstiges dazu - da geht ein neuer Schrank im Grundrauschen unter. (y)

CD
 
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Und da wir gerade dabei sind: was bitte steht heute im Gesetz? "DIN EN 1143-1"? Es gibt allerdings KEINE DIN, auf die sich die EN 1143-1 bezieht! ...

Die in Europa erarbeitete Norm ist die EN, die nationale Variante wird vom DIN herausgegeben und heißt dann DIN EN. Wenn ich mich nicht grob verlesen habe, dann kann man die beim Beuth erwerben, siehe:

https://www.beuth.de/de/erweiterte-...=DIN+EN+1143-1&facets[276612]=&hitsPerPage=10

Die Ausgabe von 2012 wird durch eine neue mit Ausgabedatum 2019 ersetzt. Es scheint, dass für die Widerstandsgrade 0 und I keine wesentlichen, technischen Änderungen eingepflegt worden sind.

Grüße

Chriss
 
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Normalerweise müsste jeder Waffenbesitzer also seine Behörde auffordern, ZUERST das Gesetz zu berichtigen, weil das, was darin gefordert wird, gar nicht ERBRACHT werden kann.

Die alte Geschichte mit dem Glashaus......ein halbwegs geschulter SB und jeder der mit DIN Normen auf EU Basis zu tun hat ist amüsiert.
 
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Alles andere ist müßig, weil der Preis für die Neuanschaffung eines wirklich großen Schranks Klasse 0 nicht wirklich weit über 1000 € geht. Dafür lohnt sich das Streiten nicht.
Goldesel im Stall?????
@z/7 Ich denke das ist eher so zu verstehen, dass man das Geld für einen Rechtsbeistand, um einen A/B-Schrank beim Amt über den Klageweg durchzusetzen, aufgrund des unsicheren Ausgangs dieses Prozesses besser gleich in einen 0er/1er Schrank investiert.
Dem stimme ich zu, da hat man am Ende auch sicher was davon.

Ich habe jetzt freiwillig, also ohne Platz-Not o.ä., auf einen 1er Schrank "geupgraded", weil mir meine vorherige Kombination aus 5er A-Schrank für LW (mit Schlüssel), B-Würfel für KW (mit Elektronikschloss) und Munitionsschrank (auch mit Schlüssel) auf den Zeiger gegangen ist. Schlüssel des A-Schranks und Munitionsschranks lagen im B-Würfel. Vor und nach jedem Ansitz musste ich also drei Schränke öffnen. Überkreuzlagerung wäre natürlich möglich gewesen und wurde teilweise auch praktiziert, da musste ich aber immer noch zwei Schränke öffnen. Das war trotzdem höchstens ein Notbehelf, denn dann ging's im B-Würfel mit der LW-Munition einfach zu unübersichtlich zu.

Mit dem geräumigen 1er Schrank geht's jetzt maximal komfortabel. Ich muss nur noch ein Schrank öffnen, alles, von KW über LW bis zugehörige Munition liegt übersichtlich und griffbereit darin, keine extra verschlossenen Innenfächer wie beim A/B-Schrank.
Da hab ich wegen der gemeinsamen Lagermöglichkeit schon von geträumt, als die 0er/1er noch nicht Pflicht bei Neuanschaffung waren.
Ich bin nun auch keiner der diese Anschaffung aus der Portokasse stemmt, sondern dieser Mehrwert und Komfortgewinn an einem Gegenstand den ich so häufig frequentiere, war es mir auf mein restliches Jägerleben gesehen eben einfach wert.

Für mich auch absolut verständlich, dass die A- und B-Schränke auf Grundlage einer zurückgezogenen Norm schlichtweg nicht mehr tragbar waren. Das mag aber berufsbedingt sein. Wer nicht viel mit Normen und Technischen Richtlinien zu tun hat, dem fehlt vielleicht das Verständnis für den Rattenschwanz der da folgt. Ich habe mich an anderer Stelle schon dazu geäußert, dass mit dem Zurückziehen der Norm auch die Überwachung der Norm wegfiel, was nichts weniger bedeutete, als dass in der Zwischenzeit Hinz&Kunz einen Blechschrank basteln und ein A/B-Schildchen reinkleben konnten, mit minimalem Entdeckungsrisiko und selbst dann ohne schmerzhafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Gegen eine nicht-existente Norm kann man nicht verstoßen. Wobei ich überzeugt bin, dass bei manchem A/B-Schrank auf eBay oder vom Baumarkt, das auch genau so durchgezogen wurde. Darauf weisen schon die gewaltigen Gewichtsunterschiede für ein und den selben Tresortyp hin. Vor Jahren mal bei der Hegeringversammlung einem typischen Gespräch dazu beigesessen.
O-Ton: "Wie, dein 7er A/B-Schrank wiegt 150kg? Meiner wiegt nur 70kg. Naja, der ist ja auch wesentlich jünger, da wurde wohl schon der bessere Stahl verbaut..."

Für mich ist viel schwerer nachvollziehbar, warum nicht schon 15 Jahre früher, direkt mit dem Zurückziehen der VDMA 24992, entsprechend auch im Gesetzestext reagiert wurde. Da wäre das aufgrund der zeitlichen Nähe sicher auch argumentativ besser durchzusetzen gewesen. Ob bei der letzten Neuregelung S1/S2-Schränke auch hätten gewürdigt werden sollen, da kann man trefflich drüber streiten, ich meine ja und bin da ganz bei den Kritikern. Offenbar wollte man aber nicht eine weitere Norm ins Gesetz aufnehmen. EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 bzw. I waren eben schon als "Quasistandard" im Gesetzestext verankert, da wollte man wohl dabei bleiben und nicht noch ein weiteres Fass mit EN 14450 aufmachen.
Die jetzige Regelung der Besitzstandwahrung und Weiternutzung ist ja nun auch wirklich nicht so schlecht. Das hätte auch wesentlich dümmer kommen können. Das ganz wenige Einzelfälle, wie der des TS nun durchs Raster fallen gehört halt einfach dazu.
Wäre natürlich trotzdem interessant wie da die Erfolgsaussichten bei einer Klage wären.
Interessant wird sicher auch der erste Fall, wenn legal besessene Waffen in einem nicht ordnungsgemäß gemeldeten A- oder B-Schrank gefunden werden und das vom Amt beanstandet wird. Aus meiner laienhaften Sicht dürfte es schwierig werden, dem Besitzer eine nicht ausreichende Sicherung seiner Waffen vorzuwerfen, wenn doch zigtausende Waffen anderer Legalwaffenbesitzer in Behältnissen gleicher Norm und Sicherheitsstufe ohne Beanstandung gelagert werden. Diese reine "Stichtagslösung" scheint mir da angreifbar, da das Sicherungsniveau ja immer gleich hoch ist egal ob und wann der Schrank gemeldet wurde. Vielleicht ist meine Sichtweise da aber zu technisch rational, die Juristen mögen da andere Ansichten haben.
 

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