Hatte er schon jemals (erlaubnispflichtige) Waffen?
Ja das hatte er meines Wissens nach
Hatte er schon jemals (erlaubnispflichtige) Waffen?
Da hast du irgendwas überlesen. Es steht eindeutig da
Er war also Waffenbesitzer und hatte diesen vor dem Stichtag in Nutzung.
Wenn er jetzt noch einen Kaufbeleg von anno dazumal hat ist er fein raus, auch wenn es beim zuständigen SB vielleicht erstmal etwas Mühe kostet oder doch den Klageweg bedeutet.Ja das hatte er meines Wissens nach
Auch wenn es zwischenzeitlich geklärt ist: da steht, dass er Jäger war, nicht, dass er auch Waffen besessen hat...Da hast du irgendwas überlesen. Es steht eindeutig da
Er war also Waffenbesitzer und hatte diesen vor dem Stichtag in Nutzung.
Kannst du diesen Unterschied irgendwo im Gesetz nachweisen?Auch wenn es zwischenzeitlich geklärt ist: da steht, dass er Jäger war, nicht, dass er auch Waffen besessen hat...
Macht schon einen Unterschied in der Juristerei und Verwaltungshandeln
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
...
2.
besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,
Du hast de ersten Satz bereits beim ersten Mal überlesen. Da steht doch, dass er Jagdscheininhaber war.Also erst hatte er nur einen Waffenschrank aber keine eigenen Waffen - nun hatte er doch eine eigene Waffe und einen Waffenschrank??? Was denn nun wirklich???
Wenn er vor zehn Jahren eine Waffe besessen hatte dann steht das auch in den Unterlagen bei der Ordnungsbehörde - ist also auch heute noch nachvollziehbar. Dann wiederum hätte er gute Chancen im Rahmen der "Besitzstandswahrung" den alten A/B Schrank weiternutzen zu dürfen.
Aber so hatte der Treadstarter das in seinem Ausgangspost nicht geschrieben. Da war nur von einem Waffenschrank die Rede und das er in diesem Zeitraum keine eigene Waffe hatte.
"Er hat bereits seit einem Jahrzehnt einen alten A/B Waffenschrank im Besitz, hat diesen jedoch nie bei der Behörde registriert da er innerhalb dieses Zeitraumes nicht im Besitz eigener Schusswaffen gewesen ist. "
Also bitte bei solchen Fragen erst Klarheit verschaffen und dann fragen - sonst löst das hier eine ungewollte Diskussion aus die keinem wirklich hilft. Und auch keinen Spaß macht.
Mir zumindest nicht.
Und bei solch schwammiger Grundfrage verkneife ich mir jetzt mal lieber den Blick in meine Gesetzestexte.
Gruß der olle pudlich
Goldesel im Stall?????Alles andere ist müßig, weil der Preis für die Neuanschaffung eines wirklich großen Schranks Klasse 0 nicht wirklich weit über 1000 € geht. Dafür lohnt sich das Streiten nicht.
Du hast schon Recht, wollte den Beitrag nicht zu lang werden lassen - Waffeneigentum (quasi i. S. d. BGB) lässt sich halt bedeutend einfacher nachweisen, als dass ich vor über 10 Jahren mal ne geliehene und damit „besitzte“ Knifte im Schrank stehen hatteKannst du diesen Unterschied irgendwo im Gesetz nachweisen?
Zum Thema Besitz sagt darüberhinaus das WaffG
So ist es auch bei der Aufbewahrung. Der Schrank muss in Nutzung gewesen sein. Dazu bedarf es keines Eigentums.