- Registriert
- 19 Feb 2007
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Hallo zusammen,
wie sind eigentlich die Gebühren für das Austragen oder Eintragen von Waffen in Deutschland geregelt?
Einheitlich oder kann das jede Stadt, Kreis oder Bundesland nach eigenem Ermessen machen?
Laut Bescheid sollte es in NRW einheitlich sein. § 15 Abs. 2 Verwaltungsgebührenordnung
Bisher waren es 15,-€ jetzt habe ich einen Bescheid bekommen 20,-€.
Nette Erhöhung.
Nachtrag:
WAS KOSTET ES BEI EUCH?
Auf gehts
wie sind eigentlich die Gebühren für das Austragen oder Eintragen von Waffen in Deutschland geregelt?
Einheitlich oder kann das jede Stadt, Kreis oder Bundesland nach eigenem Ermessen machen?
Laut Bescheid sollte es in NRW einheitlich sein. § 15 Abs. 2 Verwaltungsgebührenordnung
Bisher waren es 15,-€ jetzt habe ich einen Bescheid bekommen 20,-€.
Nette Erhöhung.
Nachtrag:
WAS KOSTET ES BEI EUCH?
Auf gehts
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