Nein. Es ist nur ein gerät ein verbotener Gegenstand.
So..? Welches dann?
Dann zitiere bitte für mich diese Passage...
Ich habe beide Passagen aus beiden Festst.-Besch. bereits eingestellt. Beide haben gemein, dass es Dual Use Geräte sind, welche auf Vergrößerungsoptiken erlaubt sind.
Verwendung auf Zieloptiken ist jedoch für beide Geräte verboten (Grundlage: WaffGes).
Übrigens: die zweite Version,
so vermute ich!, wurde via Egun als Arber-Version verkauft. Und das lange, bevor ich
@Maximtac .de kannte. Ich möchte aber diesbezüglich nicht tiefer ins Thema einsteigen.
Du intepretierst vermutlich fälschlich hinein, ich hätte eine Äußerung zur Waffennutzung getätigt.
Nein, das mache ich nicht.
Du oder ich.. egal wir schreiben ja beide schon seit Wochen über den Staus Quo vom integriertem IR Strahler.
Seitdem hat sich weder etwas daran gändert, noch nehme ich einen anderen Standpunkt dazu ein.
Falls du mit dem zweiten Gerät Jenes hier meinst?
https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...FbZ483_BS-Pard.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Bei beiden Geräten wurde sowohl das Absehen als auch der Laser entfernt:
Zitat:
Zitat Ende.
Groß genug, um es auch ohne Brille zu sehen!
Sollte es noch einen anderen Feststellungsbescheid zu einem anderen Gerät dieer Bauart geben, so entzieht sich das meiner Kenntnis!
Aber dazu habe ich mich dann auch mit keinem Wort geäussert!
Also, für mich persönlich:
Das BKA sagt: IR Strahler? Dual Use Gerät:
Ja, schon... aaaaaber!
Die Beauftragung sagt: IR Strahler? Dual Use Gerät:
ja, schon... aber: na uuuund??
so what. Wenn ich eine Beauftragung habe und das Pard ist als Dual Use Gerät nicht explizit davon ausgenommen, werde ich es benutzen.