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Letztes Mal. Doch, ich beziehe mich auf den komplett verbotenen Gegenstand PARD NV007. Umgangsverbot, keine Ausnahmen, keine Bedingungen, Negierung als Dual USe Gerät, eben verbotener Gegenstand.. Wer eins besitzt, macht sich strafbar.hallo.
wenn du es so wilLst, sind b e i d e Geräte zur einen Hälfte erlaubt und zur andern, der bösen, Hälfte verboten.
Na und? Das Verbot bezieht sich rein auf die Montage auf einer Schusswaffe. Mehr aber auch nicht. Du hingegen schreibst, nur eines der Beiden wäre verboten. Und das stimmt so eben nicht.
Ausser du zitierst mit genau die Passage zu jener Aussage des BKA, worauf sie auf dieses Gerät Stellung nimmt.
Wenn ich eine Beauftragung habe, in welcher das PARD nicht expliziet von der Verwendung ausgeschlossen wurde, nachdem es vom BKA als Dual-Use anerkannte wurde, werde ich es verwenden.
Das PARD NV007 ist kein verbotenes Gerät. nur die Verwendung auf der Schusswaffe ist nach WaffGes verboten.
Die Rechtsbelehrung hinsichtlich Montage auf Waffen im Feststellungsbscheid habe ich schon im Dezember 2019 verstanden!
Ich war übeigens gleich mit der Erste, der das angemahnt hat. Lässt sich alles nachlesen.
Ich bin somit mal raus hier.....
Das ist nun schon so oft hier dargestellt worden, dass ich das kein weiteres Mal tue.
Ob du das nun einsehen willst oder nicht.
Dann gibts es die anderen PARD NV 007, welche Dual USe Geräte sind. Dabei gibts Verwendungsausschlüsse.
Andere Baustelle. Sollte man nicht durcheinanderbringen. gefährliches Terrain.
Nun hat das wieder mehr Leute durcheinandergebracht, als es genutzt hat.
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