Deutschland Anlieger frei

G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Kenne ich nur zu gut. Bedauerlicherweise ist meine Erfahrung, das nur "lernen durch Schmerzen" - in diesem Fall der Geldbeutelschmerz - Abhilfe schafft. Wenn das Ordnungsamt lieber innerorts Parksünder verwarnt, kann durchaus die Suche nach Verbündeten und Betroffenen hilfreich sein um etwas mehr Nachdruck zu erzeugen....Leider, leider gehts heutzutage wohl nur noch auf die harte Tour.
 
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Andere Sachen wie Schilder (sehen, lesen, verstehen und schlussendlich respektieren ist bei vielen nicht ausgeprägt vorhanden)
:ROFLMAO:die Leute interessiert es einfach nicht, getreu dem Motto ,,ich will jetzt da durch....der Rest ist mir sche......eeeeegal". Wir haben hier ähnliche Probleme, allerdings gibt's gleich Anzeige(y).
MfG.
 
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@Unterfrankenoberpfälzer : Das kann er als nicht zuständiger, sondern "nur genervter Bürger" aber nicht organisieren.

Da bin ich etwas anderer Ansicht, was nützt ein Rettunspunkt, wenn dieser nicht erreichbar oder nicht nutzbar ist?
Das ist, wie wenn ich auf Rettungswegen/Gassen parke, auch nicht zulässig und stellt eine OWI dar.
D.T.

Ein Rettungspunkt ist ein Treffpunkt für / mit Rettungskräften. In den wohl seltensten Fällen kommen die sofort per Heli. Bei uns z.B. sind die im Falle eines Falles dafür da, dort den RTW / Notarzt abzupassen und zum Verletzten zu lotsen.
 
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Nö, konsequentes Verwarnen und Abschleppen - meinetwegen flankiert mit Bericht in der Presse.

Er darf weder VERWARNEN noch ABSCHLEPPEN (lassen).
Das wäre ganz einfach Überschreitung der Kompetenz.
Beides dürfen nur die "Organisationen" machen, die die richterliche Berechtigung (Ordnungsamt und Polizei) haben.
Zudem würde ICH nicht ein Fass aufmachen, da verbrennt man sich nur die Finger.
Stattdessen leitet man das an entsprechende Stelle weiter und dann läuft das schon.
Macht das Ordnungsamt nichts, wird es nocheinmal darauf hingewiesen mit dem Vermerk:
Kopie geht an den Bürgermeister, Gemeinderat und die übergeordnete Dienststelle im Kreis.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Wenn da wirklich nur "Anlieger Frei" dort steht, wäre mein erste Weg zum Jagdvorstand, der soll über die Gemeinde/Ordnungsamt das Schild entsprechend Post #19 ändern lassen.

Erst danach hat man mehr Optionen.
 
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Er darf weder VERWARNEN noch ABSCHLEPPEN (lassen).
Das wäre ganz einfach Überschreitung der Kompetenz.
Beides dürfen nur die "Organisationen" machen, die die richterliche Berechtigung (Ordnungsamt und Polizei) haben.
Zudem würde ICH nicht ein Fass aufmachen, da verbrennt man sich nur die Finger.
Stattdessen leitet man das an entsprechende Stelle weiter und dann läuft das schon.
Macht das Ordnungsamt nichts, wird es nocheinmal darauf hingewiesen mit dem Vermerk:
Kopie geht an den Bürgermeister, Gemeinderat und die übergeordnete Dienststelle im Kreis.


Diese Ausführung ist nicht ganz richtig!
Natürlich kann er abschleppen lassen! Er ist Jagdausübungsberechtigter und wenn dort eine Behinderung besteht auf der Fahrt ins Revier, kann er diese Fahrzeuge wegschleppen lassen! Die Sache hat nur einen Haken! Er muss in Vorauskasse der Abschleppkosten gehen und diese beim Fahrzeughalter einfordern bezw. einklagen. Dürfte aber ein langer Weg werden! Das gleiche kann auch der Landwirt durchführen lassen. Nur wer macht das?
Fakt ist! Ein persönliches Gespräch bei der Ordnungsbehörde und/oder der Polizei dürfte klar weiter helfen als sich hier 100 Antworten durchlesen die eh nicht weiter helfen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Dann mach mal, und lass privat ein Auto abschleppen das dich in deinem Jagdausübungsrecht behindert. Werden Fussgänger verhaftet, weil sie bei Treib/Drückjagden auf Wegen im Revier spazieren gehen ?
Wo steht im Jagdrecht, das der JAB Autos abschleppen lassen darf ?
Seeeehr dünnes Eis . 😉
Also viel Papiertaschentücher kaufen. Die blutige Nase danach möchte ich nicht haben.
Der Grundstückeigentümer könnte bei Behinderung abschleppen lassen . Und der würde schon Spass haben, bis er die Kosten erstattet hätte.
 
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Wenn man sich sicher ist das dort niemand sein Auto abstellen darf schlage ich folgendes Vorgehen vor:

Wenn der Parkplatz am Wochenende so richtig voll ist einfach mit dem Traktor einen alten Einachsanhänger (Miststreuer o.ä.) auf der Zuwegung abstellen. Danach aufbocken und den platten Reifen abschrauben.. Dann mit dem platten Reifen nach Hause fahren und warten bis das Telefon klingelt. Freundlich erklären das der Reifendienst den Reifen am Montag morgen als erstes repariert. Bis dahin ist es leider nicht möglich, den Anhänger weg zu fahren.

So geschehen vor 40 Jahren auf einem Privatweg in der Röhn. Betroffen waren 5 PKW und 5 Wohnmobile, alles Modellflieger. Die herbeigerufene Polizei war machtlos. Die PKW haben es über Wiesen und durch den Wald geschafft (ich auch), die Wohnmobile blieben bis Montag stehen.

Das Ganze kann bei dem o.a. vorhandenen Schild aber auch gewaltig nach hinten losgehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Vor 40 Jahren ..... mache das mal heute , wo 75 % eine Rechtschutzversicherung haben .
Kann an Schadensersatz teuer werden. So mach ein Richter hat da eine abweichende Meinung
Dazu kann es dir passieren, das du dein Auto beim nächsten Ansitz stehen lassen musst.
4 zerstochen Reifen sind an einem Samstag meistens nicht so schnell zur Hand 😄
 
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Solche Aktionen werden gerne durch findige Anwälte als Nötigung ausgelegt.

Finger weg.

Gemeinde und Jagdgenossen ins Boot holen, Kennzeichenanzeigen machen. Teuer wird es nicht für die betroffenen, aber es reicht.

Noch besser wäre eine Änderung der Ortssatzung, dann stellt man die hübschen quadratischen Schilder mit gelbem Rand auf. "Privatweg", da kann man dann richtig zur Kasse bitten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Solange der Eigentümer. Forst oder Gemeinde nichts machen, passiert nichts. Alles andere ist verschenkte Lebenszeit .
Zu den Zeiten, wenn ich zum Ansitz fahre , sind 90% der Fussgänger die mit dem Auto auf den Waldparkplatz fahren, schon oder noch Zuhause.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
...
Noch besser wäre eine Änderung der Ortssatzung, dann stellt man die hübschen quadratischen Schilder mit gelbem Rand auf. "Privatweg", da kann man dann richtig zur Kasse bitten.

Wie funktioniert denn sowas bzw. wie ist der Verfahrensablauf? Ich kenne genug Grundstückseigentümer die das lieber heute wie morgen angehen würden...
 
Registriert
8 Sep 2016
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Diese Ausführung ist nicht ganz richtig!

WIe sagte der Abschleppdienst amTelefon mal so nett zu meinem Freund:
"Steht der auf Ihrem Grundstück?"
"Nein!"
"Dann darf ich leider nichts machen,Sie haben kein Recht den abschleppen zu lassen!"
"Ja, aber der behindert mich am wegfahren, das ist Nötigung!"
"Na dann müssen Sie die Polizei rufen!"

Liegt dann wohl am Abschleppdienst, was er macht.
 

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