Es gibt beim Transport von Munition eine Grenze ohne jegliche Auflagen: 50kg Bruttomasse.
Beim Transport nur einer Gefahrenstoffklasse darf man die Menge überschreiten, dazu muss ein Feuerlöscher 2kg (A,B u.C) mitgeführt werden und die Munition muss in dem Karton des Herstellers mit dem orangenen Gefahrenzeichen mit 1.4 gekennzeichnet sein. Begleitpapiere sind für den privaten Transport nicht erforderlich.
Quelle
Forum Waffenrecht e.V.
Landvogtei 1-3
79312 Emmendingen
www.fwr.de
Stand März 2005
Alle Angaben ohne Gewähr
Allerdings ist es erforderlich, sobald die freigestellte Menge überschritten wird, dass die Ladung
selbst gekennzeichnet wird und in geprüften Verpackungen transportiert wird. Es empfiehlt
sich daher, größere Mengen von Munition in der Originalumverpackung des Herstellers
zu transportieren. Hier kann man davon ausgehen, dass man einen geprüften und zugelassenen
Karton hat. Außerdem ist der jeweilige Gefahrzettel bereits aufgedruckt.
Gefahrzettel (Bsp.)
Die Umverpackung, in der die Munition transportiert wird, muss den
sogenannten "Gefahrzettel" (s. Abbildung) und die UN-Nummer (z.B.:
0012, Patronen für Handfeuerwaffen oder Patronen mit inertem Geschoß)
tragen. Der Gefahrzettel ist kein "Begleitpapier" oder ähnliches,
wie der Name vielleicht vermuten lassen würde, sondern lediglich das
Signet mit dem Gefahrensymbol.
Die Ladung ist gegen Verrutschen und gegen Beschädigungen durch
den Transport zu sichern.
Bei einem Transport von mehr als der freigestellten Menge muss ein
Feuerlöscher (Fassungsvermögen: 2 kg Pulver bzw. eine vergleichbare
Menge anderen geeigneten Löschmittels) im Auto mitgeführt werden.
Dieser muss für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.
Beförderungspapiere sind nach Ausnahme 18 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
nicht erforderlich, soweit die Güter zur Beförderung nicht an Dritte übergeben werden.
Beim Be- und Entladen gilt Rauchverbot, der Motor ist, soweit er nicht für das Beladen erforderlich
ist, abzustellen und die Feststellbremse ist bei jedem Halten oder Parken anzuziehen.
Das Forum Waffenrecht wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die vom Bundesverkehrsministerium
eingeführten Einschränkungen für den privaten Transport wieder aufgehoben
werden.