Jagdschein weg bei Verdacht / Nachtsichtvorsatz

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Anwalt einschalten, ansonsten Klappe halten. Das kann man immer nur empfehlen in so Fällen….

Wenn guter Anwalt und das so war wie erzählt, dann sollte das bald erledigt sein.
 
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Ich vermute auch, dass die Beweislast hier nicht beim Jäger liegen dürfte. Ich kenne mich hier aber nicht aus. Vielleicht kann jemand von Fach Licht ins Dunkel bringen?

Das ganze hört sich alles sehr dubios an. Darf eigentlich nicht wahr sein.

Ein Foto, sofern eins vorhanden ist, könnte aber vielleicht helfen? Ich würde es zumindest erwähnen, schaden kann es nicht.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Da muss man nicht vom Fach sein.
das ist ein althergebrachter Grundsatz des deutschen Strafverfahrensrecht: in dubio pro reo!
Aber so weit muss man gar nicht gehen.
die Begründung warum das Gerät noch drauf ist ist schlüssig und niemand kann dem Beschuldigten beweisen, dass er damit den Hirsch zur Nachtzeit geschossen hat.
das Ding muss vor Gericht mit einem Freispruch enden.
 
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Bei uns heisst es in der Allgemeinverfügung (Bayern) ausdrücklich, dass der Nachtsichtvorsatz ausschliesslich im Revier auf dem ZF montiert sein darf.
Damit wäre ein montierte NST ausserhalb des Reviers von der Allgemeinverfügung nicht gedeckt und somit verboten, oder? Wenn man kleinlich ist folgt daraus der Verlust der Zuverlässigkeit?!
Ja, solch eine Konstellation ist denkbar. Kommt wahrscheinlich auch aufs Bundesland an. WaffR vs. JagdR.
 
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Bei uns heisst es in der Allgemeinverfügung (Bayern) ausdrücklich, dass der Nachtsichtvorsatz ausschliesslich im Revier auf dem ZF montiert sein darf.
Damit wäre ein montierte NST ausserhalb des Reviers von der Allgemeinverfügung nicht gedeckt und somit verboten, oder? Wenn man kleinlich ist folgt daraus der Verlust der Zuverlässigkeit?!
die Begründung warum das Gerät noch drauf ist ist schlüssig und niemand kann dem Beschuldigten beweisen, dass er damit den Hirsch zur Nachtzeit geschossen hat.

Bei einer Verkehrskontrolle außerhalb des Revieres kann es, je nach Formulierung des Jagdgesetzes, schon relevant sein. Ich kenne aber nicht alle Jagdgesetze.

Auch NRW hat da mWn eine spezielle Regelung, ich meine Nachtschicht nur vom Hochsitz aus. Ohne das Bundesland zu kennen können wir kaum etwas dazu sagen.
 
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Da muss man nicht vom Fach sein.
das ist ein althergebrachter Grundsatz des deutschen Strafverfahrensrecht: in dubio pro reo!
Aber so weit muss man gar nicht gehen.
die Begründung warum das Gerät noch drauf ist ist schlüssig und niemand kann dem Beschuldigten beweisen, dass er damit den Hirsch zur Nachtzeit geschossen hat.
das Ding muss vor Gericht mit einem Freispruch enden.
Aber bis die Sache vor Gericht durchgekaut ist und er wieder seine Erlaubnisse hat kann einige Zeit ins Land ziehen. Dazwischen der ganze Stress von wegen Waffen weg (wem überlassen usw.), bei Pächtern der Verlust der Pacht, etc. Das kann schon sehr an die Substanz gehen.
 
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Und mit welchem Recht können Polizisten vor Ort Waffe/ Jagdschein / WBK einziehen?

Bei "Jagdgeschichten" gibts ja doch sehr oft , ob bewusst oder unbewusst, das Prinzip der stillen Post
 
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Und mit welchem Recht können Polizisten vor Ort Waffe/ Jagdschein / WBK einziehen?
Das steht so nicht im ersten Post. Polizisten dürfen unter gewissen Umständen vor Ort "Maßnahmen" ergreifen, also Waffen oder andere Dinge einkassieren. Erlaubnisse können nur die dafür zuständigen (zumeist die ausgebenden) Behörden oder Gerichte widerrufen, und so steht es auch im ersten Beitrag.
 
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Mit welcher Begründung dürfen sie denn eine Waffe und JS einziehen, wenn wir im angeblichen Fall einer Wild einlädt und seine Waffe auf dem Rücksitz hat?
Hier hat kein Verbrechen stattgefunden, die Waffe wird rechtmäßig geführt, ebenso wie der Vorsatz.
Also?
 

BAL

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@cast
[...]
Ich könnte mir vorstellen, das ein montierter IR Strahler der Auslöser war. Dann ergibt das Ganze einen Sinn über den man natürlich ungern spricht.
Klingt für mich sehr plausibel.

Das Bundesland in dem das passiert ist wurde nicht genannt. War es NRW muß es nichtmal ein Vorsatzgerät mit integriertem / angebauten Strahler sein. Da langt auch ein Wärmebildvorsatz oder ein Sytong OHNE Strahler.
 
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war da nicht die Rede von Allgemeinverfügung!? Oder ists doch ein anderes Bundesland!? und nicht Bayern!?

Wenn sich die Herren Polizisten doch auskennen, dann

3.4 Für jagdliche Zwecke darf die unter Nr. 3.1 genannte Technik mit der Jagdlangwaffe bzw. dem Zielhilfsmittel verbunden sein. Dies schließt auch den Hin- und Rückweg zur Jagd, zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher ein.



sollten Sie das mal lesen und vielleicht verstehen! Hin und Rückweg darf, schießen von anderem Wild außer Schwarzwild "nein". Und ein auf und Absetzen ist in Sekunden möglich. Außerdem, wer sagt, dass die Nachsuche auf den Damhirsch nicht 2 oder 3 Stunden gedauert hat!? Von dem Ansitz auf SW mal ganz abgesehen. Ebenso sollten die Herren Polizisten wissen, dass ein Stück Damwild nicht in 5 Minuten geborgen und aufgebrochen ist, außerdem kann er das Stück Wild ja nach dem SW Ansitz vom Aufberechplatz geholt haben, um es in seine Kühlkammer zu hängen.

Ich sage mal voraus, selbst wenn das alles so war, wirds für den Jäger gut und die übers Zielhinausschießenden Polizisten schlecht ausgehen.

P.S. Thema IR an der Waffe: Wenn ja, dann waren es aus Norddeutschland versetzte Polizisten, die die Allgemeinverfügung jetzt mal testen wollen. (oder einfach nur eine Vermutung von Snaggles)
 
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Sofern Deutschland nicht beschlossen hat, seine jahrzehntelange (Verwaltungs-)Strafrechtspraxis abzulegen - was unzweifelhaft zu gröberen Verfassungsproblemen führen dürfte - muss die Behörde dem Jäger nachweisen, dass er den Damhirsch mit dem Nachtsichtvorsatz erlegt hat.

Zumindest im (aus rechtstaatlicher Sicht) gelobten Österreich muss die Behörde den "maßgeblichen Sachverhalt" durch Beweisaufnahme und Beweiswürdigung feststellen und muss ihre Beweiswürdigung auch begründen.
 
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Mit welcher Begründung dürfen sie denn eine Waffe und JS einziehen, wenn wir im angeblichen Fall einer Wild einlädt und seine Waffe auf dem Rücksitz hat?
Hier hat kein Verbrechen stattgefunden, die Waffe wird rechtmäßig geführt, ebenso wie der Vorsatz.
Also?
Hättest du den ersten Post gelesen und verstanden kämen keine so unnötigen Aussagen....
 

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