Da muss man nicht vom Fach sein.Ich vermute auch, dass die Beweislast hier nicht beim Jäger liegen dürfte. Ich kenne mich hier aber nicht aus. Vielleicht kann jemand von Fach Licht ins Dunkel bringen?
Das ganze hört sich alles sehr dubios an. Darf eigentlich nicht wahr sein.
Ein Foto, sofern eins vorhanden ist, könnte aber vielleicht helfen? Ich würde es zumindest erwähnen, schaden kann es nicht.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
In allen Fällen, wenn man beschuldigt wird. Immer.Anwalt einschalten, ansonsten Klappe halten. Das kann man immer nur empfehlen in so Fällen….
Ja, solch eine Konstellation ist denkbar. Kommt wahrscheinlich auch aufs Bundesland an. WaffR vs. JagdR.Bei uns heisst es in der Allgemeinverfügung (Bayern) ausdrücklich, dass der Nachtsichtvorsatz ausschliesslich im Revier auf dem ZF montiert sein darf.
Damit wäre ein montierte NST ausserhalb des Reviers von der Allgemeinverfügung nicht gedeckt und somit verboten, oder? Wenn man kleinlich ist folgt daraus der Verlust der Zuverlässigkeit?!
Bei uns heisst es in der Allgemeinverfügung (Bayern) ausdrücklich, dass der Nachtsichtvorsatz ausschliesslich im Revier auf dem ZF montiert sein darf.
Damit wäre ein montierte NST ausserhalb des Reviers von der Allgemeinverfügung nicht gedeckt und somit verboten, oder? Wenn man kleinlich ist folgt daraus der Verlust der Zuverlässigkeit?!
die Begründung warum das Gerät noch drauf ist ist schlüssig und niemand kann dem Beschuldigten beweisen, dass er damit den Hirsch zur Nachtzeit geschossen hat.
Erzählt wird hier nur eine Seite der Geschichte....Miese Sache für den Beschuldigen, sofern er sich wirklich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Was unterm Strich übrig bleibt ist eine Lektion für uns alle.
Aber bis die Sache vor Gericht durchgekaut ist und er wieder seine Erlaubnisse hat kann einige Zeit ins Land ziehen. Dazwischen der ganze Stress von wegen Waffen weg (wem überlassen usw.), bei Pächtern der Verlust der Pacht, etc. Das kann schon sehr an die Substanz gehen.Da muss man nicht vom Fach sein.
das ist ein althergebrachter Grundsatz des deutschen Strafverfahrensrecht: in dubio pro reo!
Aber so weit muss man gar nicht gehen.
die Begründung warum das Gerät noch drauf ist ist schlüssig und niemand kann dem Beschuldigten beweisen, dass er damit den Hirsch zur Nachtzeit geschossen hat.
das Ding muss vor Gericht mit einem Freispruch enden.
Das steht so nicht im ersten Post. Polizisten dürfen unter gewissen Umständen vor Ort "Maßnahmen" ergreifen, also Waffen oder andere Dinge einkassieren. Erlaubnisse können nur die dafür zuständigen (zumeist die ausgebenden) Behörden oder Gerichte widerrufen, und so steht es auch im ersten Beitrag.Und mit welchem Recht können Polizisten vor Ort Waffe/ Jagdschein / WBK einziehen?
Klingt für mich sehr plausibel.[...]
Ich könnte mir vorstellen, das ein montierter IR Strahler der Auslöser war. Dann ergibt das Ganze einen Sinn über den man natürlich ungern spricht.
Hättest du den ersten Post gelesen und verstanden kämen keine so unnötigen Aussagen....Mit welcher Begründung dürfen sie denn eine Waffe und JS einziehen, wenn wir im angeblichen Fall einer Wild einlädt und seine Waffe auf dem Rücksitz hat?
Hier hat kein Verbrechen stattgefunden, die Waffe wird rechtmäßig geführt, ebenso wie der Vorsatz.
Also?