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Ui, ich muss mich korrigieren. Habe nur "mein" altes Formblatt angeschaut. Da stand nichts zum Aufstellort.Finde ich witzig. Der Spezl wollte seinen Einser in seinen Büroräume aufstellen. Diese ist im Mehrparteienwohnhaus, wo er auch selber wohnt. Wurde erst abgelehnt, weil das Büro nicht bewohnt wird.... Kurzes Gespräch mit dem Bereichsleiter und dann ging das auch....
Aktuell heisst es (LK in NRW):
"Als Nachweis sind dieser Erklärung ein Kaufbeleg mit Kundenname, Kundenadresse,
Kaufgegenstand, sowie Fotos des Tresores (geöffneter Zustand, erkennbare Verriegelung,
Zertifizierung) und des Aufstellungsortes in seiner gesamten Betrachtungsweise beizufügen."
Gilt die DSGVO eigentlich auch für Behörden?