NRW: Meldepflicht für neuen Tresor ?

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Finde ich witzig. Der Spezl wollte seinen Einser in seinen Büroräume aufstellen. Diese ist im Mehrparteienwohnhaus, wo er auch selber wohnt. Wurde erst abgelehnt, weil das Büro nicht bewohnt wird.... Kurzes Gespräch mit dem Bereichsleiter und dann ging das auch....
Ui, ich muss mich korrigieren. Habe nur "mein" altes Formblatt angeschaut. Da stand nichts zum Aufstellort.

Aktuell heisst es (LK in NRW):
"Als Nachweis sind dieser Erklärung ein Kaufbeleg mit Kundenname, Kundenadresse,
Kaufgegenstand, sowie Fotos des Tresores (geöffneter Zustand, erkennbare Verriegelung,
Zertifizierung) und des Aufstellungsortes in seiner gesamten Betrachtungsweise beizufügen."

Gilt die DSGVO eigentlich auch für Behörden?
 
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Meine Schränke haben keine Seriennummer, ich könnte also irgendein Typenschild versenden. Hat der Behörde (in Hannover) aber bislang gereicht.

Ja, könntest Du machen. genau so, wie Du die Waffen abends ins Wohnzimmer stellen könntest, Du machst ja auch nicht täglich Fotos von den Waffen im Schrank (wollten sie bei mir übrigens auch haben).

Man traut mir also zu, mit Waffen verantwortungsvoll umzugehen und unterstellst mir gleichzeitig, dass ich bei den Angaben zur Lagerung bescheiße. Irgendwie merkwürdig... Und was nutzt das Foto vom Aufstellort, dass könnte man dann ja auch, zusammen mit dem Typenschild, beim Bekannten aufnehmen...

Ich bleibe dabei, ich empfinde das als übergriffig.

Bei der für mich zuständigen Kreisbehörde wird im Formblatt nicht nach dem Aufstellort gefragt, sondern nur nach der Anschrift. Dann sollte man das Foto so gestalten, dass wenig zu sehen ist.

Jepp, auf meinem ist außer weißer Wand nichts zu sehen.

Gilt die DSGVO eigentlich auch für Behörden?

Meines Wissens nicht.
 
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Aktuell heisst es (LK in NRW):
"Als Nachweis sind dieser Erklärung ein Kaufbeleg mit Kundenname, Kundenadresse,
[...]
Ah ja, da wäre ich ja mal gespannt. Ich habe meinen zweiten A-Schrank damals, einige Tage vor der Verschärfung, im Baumarkt gekauft. Der Nachweis würde sich auf den Kassenbon beschränken (Thermopapier, ich sollte ihn ggf. mal einscannen).
Gilt die DSGVO eigentlich auch für Behörden?

Meines Wissens nicht.

Quatsch, natürlich gilt die auch für Behörden.
 
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Google sagt:
Behörden unterliegen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung.
 
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Was genau hat ein Foto des Tresors mit der DSGVO zu tun?
Persönlichkeitsrechte des Tresors, hier das Recht am eigenen Bild? :LOL:
 
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Ah ja, da wäre ich ja mal gespannt. Ich habe meinen zweiten A-Schrank damals, einige Tage vor der Verschärfung, im Baumarkt gekauft. Der Nachweis würde sich auf den Kassenbon beschränken (Thermopapier, ich sollte ihn ggf. mal einscannen).


Quatsch, natürlich gilt die auch für Behörden.
Kassenbelege auf Thermopapier - sofern wichtig - sollte man kopieren/scannen.
Sofern die Behörde Zweifel hat, kann sie sich ja die Sache vor Ort anschauen. Ich denke da hat kein Jäger etwas dagegen.
 
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Sofern die Behörde Zweifel hat, kann sie sich ja die Sache vor Ort anschauen. Ich denke da hat kein Jäger etwas dagegen.

Ich werde es nicht verhindern, da ich es zulassen muss aber etwas dagegen habe ich trotzdem, da ich auch das übergriffig finde. Ich habe in der Schule noch etwas von der Unverletzlichkeit der Wohnung gelernt...

Und ja, ich weiß dass es sich rechtlich etwas anders darstellt, die Konsequenzen sind aber halt so.
 
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Ich werde es nicht verhindern, da ich es zulassen muss aber etwas dagegen habe ich trotzdem, da ich auch das übergriffig finde. Ich habe in der Schule noch etwas von der Unverletzlichkeit der Wohnung gelernt...

Und ja, ich weiß dass es sich rechtlich etwas anders darstellt, die Konsequenzen sind aber halt so.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, auf das man manchmal eben verzichten muss. Wenn der Notarzt kommt, darf er ja meistens auch rein. Die Polizei "einfach so" nicht. Die Waffenbehörde eben, weil wir es dulden müssen im eigenen Interesse.
Ansonsten macht man halt die Fotos so, wie man meint, die Behörde wird schon Ruhe geben oder nachfordern.
 
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also ich würde den Sachverhalt in nem netten Brief oder mit Mail/Anruf klären und den Kaufbeleg für den kl. Tresor hinschicken, ggfalls Foto vom Standort und fertig.

bei uns im Kreis, rhpf, muss man beim ERSTEN ausstellen der WBk einen Fragebogen ausfüllen mit "wo bewahren sie die Waffen und Munition auf" und da legt man die Kopie für die Rechnung o.ä. bei...

bei Antrag der Kurzwaffen muss man wieder den Bogen ausfüllen ( wg Vorantrag halt)
kann man dann die Option " ist der Behörde bekannt" nehmen.

obwohl ich auch einer von der Sorte bin " der Staat muß nicht mehr wissen wie nötig" hab ich die 2 neueren Tresore( hab 3) dennoch gemeldet, aus 2 gründen.

1. der erste war für 3Langwaffen.
klar, dass der nebst Munition schnell voll war.
und beim Eintragen von Gewehr 5 logischerweise potentielle Fragen aufgeworfen hätte, ob ich die da alle reinquetschen will und " man Mal gucken mögen müsse"...

2. Falls die Deppen in Berlin wie 2017 wieder frei drehen und meinen, Klasse 0 und N seien auf einmal nicht mehr gut genug oder dürfen nicht mehr als den und den Inhalt haben, kann ich Altbestand Nachweisen, der in der Regel wie bei Klasse A und B auch dann noch gut genug ist...
 
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Nach meinem Verständnis tritt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in dem Moment in den Hintergrund, an dem ich diese besondere Berechtigung beantrage.

Die Kontrollen sind gesetzlich geregelt und ich tippe mal, daß gem. Absatz VII in Artikel 13 ("auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung") in Verbindung mit dem WaffG entsprechend eingegriffen werden darf. Die Spielregeln sind doch von vornherein bekannt, oder nicht? Ob da nun dazugehört, daß man Fotos vom Schrank machen MUSS, in der Art, wie die Behörde es gerne hätte, kann man diskutieren. Ich bediene die Waffenbehörde aber am liebsten außerhalb meiner vier Wände.

Ansonsten befrage mal einen Soldaten, welche Grundrechte nach dem GG er noch hat. Da fehlen einige...
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Es ist trotzdem nicht in meinem Interesse! Ob es mit dem GG vereinbar ist wurde nie abschließend geklärt.
Und nicht zuletzt, was bringt es? Komm mir nicht mit der fadenscheinigen Erklärung, es würde der Sicherheit dienen.


CdB
 

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