- Registriert
- 31 Jan 2013
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Moin Männers,
Nein, ich will keine Wohnung auf Bürgergeld mieten und meine Jacht wird davon nur indirekt bezahlt
Es geht um Folgenden Sachverhalt. Ich möchte aus reiner Gutherzigkeit einer Kopfstarken Syrischen Familie mit geringem Willen zur Arbeit ein neues zuhause geben
Nun Habe ich denen ein Mietangebot gemacht das sie dem Jobcenter zur Freigabe vorlegen sollen. Die Höhe des Mietzinses habe ich nach einer Tabelle des Jobcenters aus einer Liste errechnet bzw angepasst die die Maximalen Kosten einer Wohnung in Abhängigkeit zur Personenzahl angibt. Nun Meinte das Familienoberhaupt er glaube nicht das das Jobcenter so viel zahlen würde. Nehme an er traf diese Einschätzung aus Erfahrung.
Jetzt ist meine Frage an euch: Ist das Jobcenter an die Zahlen aus solchen Listen, die sie selbst Veröffentlicht haben gebunden, also haben die Leute ein Anrecht auf eine Wohnung die eben diesen Preisrahmen nicht überschreitet oder können die das je nach Tagesform noch anders bewerten ? Vorrausgesetzt natürlich das da keine Sanktionen oder sonstiges vorliegen.
Frage hier weil ich das schonmal beim Amt erfragt habe was der Maximale Satz ist den ich Verlangen kann. Waren nicht so angetan von der Frage und sind eine Antwort schuldig geblieben...
Danke schonmal
Nein, ich will keine Wohnung auf Bürgergeld mieten und meine Jacht wird davon nur indirekt bezahlt
Es geht um Folgenden Sachverhalt. Ich möchte aus reiner Gutherzigkeit einer Kopfstarken Syrischen Familie mit geringem Willen zur Arbeit ein neues zuhause geben
Nun Habe ich denen ein Mietangebot gemacht das sie dem Jobcenter zur Freigabe vorlegen sollen. Die Höhe des Mietzinses habe ich nach einer Tabelle des Jobcenters aus einer Liste errechnet bzw angepasst die die Maximalen Kosten einer Wohnung in Abhängigkeit zur Personenzahl angibt. Nun Meinte das Familienoberhaupt er glaube nicht das das Jobcenter so viel zahlen würde. Nehme an er traf diese Einschätzung aus Erfahrung.
Jetzt ist meine Frage an euch: Ist das Jobcenter an die Zahlen aus solchen Listen, die sie selbst Veröffentlicht haben gebunden, also haben die Leute ein Anrecht auf eine Wohnung die eben diesen Preisrahmen nicht überschreitet oder können die das je nach Tagesform noch anders bewerten ? Vorrausgesetzt natürlich das da keine Sanktionen oder sonstiges vorliegen.
Frage hier weil ich das schonmal beim Amt erfragt habe was der Maximale Satz ist den ich Verlangen kann. Waren nicht so angetan von der Frage und sind eine Antwort schuldig geblieben...
Danke schonmal