Als Jäger mit Nichtjäger auf dem Schießstand

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War da nicht was im nächsten Waffenrechtsentwurf, daß man diesen Schiesstourismus abstellen wollte?
 

Wheelgunner_45ACP

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War da nicht was im nächsten Waffenrechtsentwurf, daß man diesen Schiesstourismus abstellen wollte?
Da ging es mehr um diese Schieß- Events von Jochen Schweizer und Co. Da dort wirklich jeder buchen kann, der das richtige Alter hat. Und die "Schießleiter" außer Sachkunde über WBK- Besitz auch nix belegen müssen.

Bringe ich einen Gast mit, ist der von mir schon mal vorab selektiert.

Aber das ist nicht Thema des Fadens.
 
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War gerade mal auf der Hompage von Jochen Schweizer .
Was da noch fehlen würde wäre "Geschenkgutschein für Ehemann , ein Tag Puff all inclusive ....."
:ROFLMAO:
 
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Da ging es mehr um diese Schieß- Events von Jochen Schweizer und Co. Da dort wirklich jeder buchen kann, der das richtige Alter hat. Und die "Schießleiter" außer Sachkunde über WBK- Besitz auch nix belegen müssen.

Bringe ich einen Gast mit, ist der von mir schon mal vorab selektiert.

Aber das ist nicht Thema des Fadens.
Warten wir es ab, ob das in Zukunft noch so bleibt.
 
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Bis zu den Ausführungen des Jaaagers habe ich das ja auch so gesehen.
Für mich klingt es so, als könne jemand einem daraus einen Strick drehen, das sollte man im Hinterkopf haben.
Vereine veranstalten extra solche Schießen, um Nachwuchs und Mitglieder zu generieren.
Es ist nicht verwerflich, nicht verboten!
Wie soll man den auch Neumitglieder gewinnen 🤷‍♂️
 
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Bei uns ist die KJV eher zugeknöpft was Schießen von nicht Jägern angeht.

In den Schützenvereinen ist es überhaupt kein Problem, man möchte schließlich Nachwuchs und das Interesse fördern.
Die Standgebühren sind klar ausgehängt, die gesetzlichen Bedingungen für Alter und Waffentyp sind geschult. Man darf davon ausgehen das je nachdem WER den Gast mitbringt, die Aufsicht ein maximales Auge auf die Truppe hat :) Nicht nur wegen Sicherheit, sondern auch wegen Schäden an den Ständen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Wir haben hier in der Umgebung auch 2 Vereine, die veranstalten wöchentlich freies Schießen auf den Anlagen, da gibt es u.a. 100m. Da kann jeder mit eigener Waffe hin und zahlt den Gastbeitrag. Da werde ich immer nach waffenrechtlichen Dokumenten und Versicherung gefragt. Da hatte ich auch schon mehrfach Freunde oder Frau dabei, die mit meinen Waffen schießen wollten. Das ging ohne Probleme nach entrichten der entsprechenden Gebühren. Oft meinte dann die Aufsicht noch, ich solle der weiteren Person zur Seite stehen, ich kenne meine Waffen ja besser wie er. Nur einmal konnten wir nicht, da war der Andrang einfach viel zu viel für die vorhanden Standkapazität. In der Woche danach hatten wir dann die 5 Bahnen 100m für uns alleine :cool:

Edith sagt: Einzige Einschränkung ist, dass es dabei keine Leihwaffen gibt
 
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BAL

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Meine Güte, ich mache sowas doch auch. Natürlich sind Schnupperschießen (noch) nicht verboten und schonmal gar nicht verwerflich. Hier (also im Thema das ich gerade beackere, nicht im gesamten Thread) geht's darum, daß bestimmte Waffen die sportlich nicht zugelassen sind, nur unter ganz bestimmten Bedingungen geschossen werden dürfen die bei einem Schnupperschießen (oder wie auch immer man das nennen will) möglicherweise nicht erfüllt sind. Die einschlägigen Vorschriften sind im Thread zitiert und verlinkt.
Soll ich euch daraus ein Diagramm basteln, damit es verständlicher wird? Meine ich Ernst und keinesfalls abwertend!
 
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Wir haben hier in der Umgebung auch 2 Vereine, die veranstalten wöchentlich freies Schießen auf den Anlagen, da gibt es u.a. 100m. Da kann jeder mit eigener Waffe hin und zahlt den Gastbeitrag. Da werde ich immer nach waffenrechtlichen Dokumenten und Versicherung gefragt. Da hatte ich auch schon mehrfach Freunde oder Frau dabei, die mit meinen Waffen schießen wollten. Das ging ohne Probleme nach entrichten der entsprechenden Gebühren. Oft meinte dann die Aufsicht noch, ich solle der weiteren Person zur Seite stehen, ich kenne meine Waffen ja besser wie er. Nur einmal konnten wir nicht, da war der Andrang einfach viel zu viel für die vorhanden Standkapazität. In der Woche danach hatten wir dann die 5 Bahnen 100m für uns alleine :cool:

Edith sagt: Einzige Einschränkung ist, dass es dabei keine Leihwaffen gibt
So nen Stand habe ich hier auch.
2 mal in der Woche ist schießen auch für nicht Vereinsmitglieder. Da war ich schon vor Jagdschein als Gast dabei und mittlerweile hab ich auch schon den ein oder andere Kumpel mal mitbekommen. Standaufsicht ist vom Verein gestellt. Nach WBK oder Versicherung wurde ich noch nicht gefragt.
MSZU war für nicht WBK Inhaber auch nie ein Problem, Standaufsicht ist dort eh dabei.
Dornsberg war bis jetzt auch kein Problem. Besonderheit hier: gehe ich alleine mit einer Person schießen die keine Standaufsicht Prüfung hat, darf ich selber nicht schießen!
 
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Meine Güte, ich mache sowas doch auch. Natürlich sind Schnupperschießen (noch) nicht verboten und schonmal gar nicht verwerflich. Hier geht's darum, daß bestimmte Waffen die sportlich nicht zugelassen sind, nur unter ganz bestimmten Bedingungen geschossen werden dürfen die bei einem Schnupperschießen (oder wie auch immer man das nennen will) möglicherweise nicht erfüllt sind. Die einschlägigen Vorschriften sind im Thread zitiert und verlinkt.
Soll ich euch daraus ein Diagramm basteln, damit es verständlicher wird? Meine ich Ernst und keinesfalls abwertend!
Ich habe gerade die Leihwaffenliste im MSZU Ulm für den 25m Stand durchgesehen.
Dort ist eine AK 47 ähnliche Waffe in 7.62x39 gelistet.

Dieses Kaliber ist sportlich nicht mehr zugelassen. Mir selbst wäre aber kein Umgangsverbot für einen Sportschützen / Gastschützen bekannt. Waffen in diesem Kaliber sind genügend im Umlauf und dürfen für Trainingszwecke sportlich genutzt werden. Nur bekommt keine neuen mehr als Sportschütze genehmigt und darf damit auch nicht auf Wettkämpfe.

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Ich habe gerade die Leihwaffenliste im MSZU Ulm für den 25m Stand durchgesehen.
Dort ist eine AK 47 ähnliche Waffe in 7.62x39 gelistet.

Dieses Kaliber ist sportlich nicht mehr zugelassen. Mir selbst wäre aber kein Umgangsverbot für einen Sportschützen / Gastschützen bekannt. Waffen in diesem Kaliber sind genügend im Umlauf und dürfen für Trainingszwecke sportlich genutzt werden. Nur bekommt keine neuen mehr als Sportschütze genehmigt und darf damit auch nicht auf Wettkämpfe.

Anhang anzeigen 243965

Quatsch, die 7,62x39 ist selbstverständlich sportlich zugelassen.

Interessant wird es, wenn eine halbautomatische Waffe, die wie eine Kriegswaffe aussieht, dieses Kaliber verschießt.
DANN ist diese spezielle Waffe nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.

Eine halbautomatische Waffe die NICHT wie eine Kriegswaffe aussieht ist weiterhin in 7,62x39 zugelassen, Beispiel Ruger Mini 30.
Ein Repetierer in 7,62x39 kann aussehen wie er will, der ist IMMER zum sportlichen Schießen zugelassen.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Ich weiß nicht, warum ihr euch so an diesen "sportlich zugelassen" fest beißt. Habe ich die Waffe auf meiner WBK ist sie legal. Und damit kann ich erst mal einen anderen unter meiner Anwesenheit legal schießen lassen.

Was ich nicht machen kann, ist einen Sportschützen eine nicht zum sportlichen Schießen zugelassene Waffe leihen. Aber das ist hier nicht Thema des Fadens.
 
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Quatsch, die 7,62x39 ist selbstverständlich sportlich zugelassen.

Interessant wird es, wenn eine halbautomatische Waffe, die wie eine Kriegswaffe aussieht, dieses Kaliber verschießt.
DANN ist diese spezielle Waffe nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.

Eine halbautomatische Waffe die NICHT wie eine Kriegswaffe aussieht ist weiterhin in 7,62x39 zugelassen, Beispiel Ruger Mini 30.
Ein Repetierer in 7,62x39 kann aussehen wie er will, der ist IMMER zum sportlichen Schießen zugelassen.

Und genau das war meine Aussage.
Die abgebildete Waffe ist eine SLB mit einer Hülsenlänge <40mm, dazu vom Erscheinungsbild an eine AK 47 angelehnt. Trotzdem darf mit dieser Waffe zu Leih- und Trainingszwecken geschossen werden.
Das sich im Waffengesetz vornehmlich an Kurz- und halbautomatischen Langwaffen gestoßen wird, ist nicht neu.

Die Mini 30 spielt sportlich keine wirkliche Rolle in Deutschland, ein viel gängigeres Beispiel ist der 30M1. Dieser wird z.B. beim BDS für Speed und bei der BDMP Disziplin speziell für diese Waffe genutzt. Aussehen und Einführungszeitpunkt kategorisieren diese Waffe nicht als Kriegs- oder Anscheinswaffe, daher greift das Waffengesetzt für diese Waffe nicht.
 
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