Äh .... NEIN, kannst Du eben NICHT, wenn der Gast keine eigene WBK hat. Leider.Ich weiß nicht, warum ihr euch so an diesen "sportlich zugelassen" fest beißt. Habe ich die Waffe auf meiner WBK ist sie legal. Und damit kann ich erst mal einen anderen unter meiner Anwesenheit legal schießen lassen.
Nicht-WBK-Inhaber dürfen nach § 9 (1) Nr. 3 nur mit NICHT nach § 6 (1) für das sportliche Schießen verboteten Waffen schießen. Lies Dir den leider an dieser Stelle eindeutigen § durch.
Was ich nicht machen kann, ist einen Sportschützen eine nicht zum sportlichen Schießen zugelassene Waffe leihen. Aber das ist hier nicht Thema des Fadens.
Das ist ne andere Baustelle, aber da hast Du völlig Recht.