Waffenverbot NZ, wie schnell es gehen kann

BAL

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Ich brauche niemanden der hinter mir steht wenn ich allein auf dem Stand schieße. Sind auch Sportschützen dabei, muss eine Aufsicht anwesend sein.

Ich habe auch meinen Stolz, darum NIEMALS in Blue-Jeans zum Schießstand.

Anhang anzeigen 72334

Bitte so ehrlich sein und alles posten, auch den letzten Absatz:

standaufsicht.JPGMein Sachkundenachweis:

IMAG0326.jpg

Ich kenne natürlich nicht alle Gepflogenheiten aller Schiessstände unseres Landes, aber wenn man beispielsweise bei der DEVA in Berlin ohne durch den Betreiber gestellte Aufsicht schiessen will braucht man schon soetwas:

IMAG0327.jpgIMAG0328.jpg

Dort darf man dann auch in Jeans schiessen weil mehr Wert darauf gelegt wird was mann kann und weniger wie man gekleidet ist.

Achja, einen Jagdschein habe ich auch, den stelle ich nicht ein weil der in Sachen "Schiessen und Schiessaufsicht" keinen Furz mehr wert ist, als mein Sachkundenachweis.
 
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Ohne Sachkunde eben keine WBK.
Zumeist machen die Sportschützen direkt im Anschluss die Schulung zur Standaufsicht.
Das ist bei Jägern nichts so.
Den Rest sollte man besser anhand des Gesetzes nachgehen.
Eventuell merken manche dann auch noch, dass es an ihrem Stand nicht so ganz korrekt zugeht.
§10 AWaffV ev, mal zur Kenntnis nehmen.
 
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Wer als Standaufsicht tätig werden soll, muss a) Sachkunde besitzen, b) eine Standaufsichtsbefähigung haben. Sachkunde alleine reicht NICHT.

Wenn ich als Jagdscheininhaber allein auf dem Stand bin, darf ich OHNE Schießaufsicht schießen, da ich selbst meine rechtmäßige Aufsicht bin.

Ein "normaler" Sportschütze darf das nicht.
 
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Du darfst alleine schiessen, wenn Du Dich selbst beaufsichtigst. Dazu musst Du die Standaufsichtsberechtigung haben. Gilt auch für Sportschützen.

Als Jagdscheininhaber benötige ich keine "Standaufsichtsberechtigung" weil ich auf mich allein aufpassen kann / darf. Beim Ansitz passt auch niemand auf mich / Dich auf.

Ein "normaler" Sportschütze darf nur unter Aufsicht schießen. Da bin ich als Jagdscheininhaber außen vor, da ich keine Ausbildung zur Aufsicht über andere habe.


Einfach mal beim nächsten Standbesuch nachfragen.
 
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Gern nochmal. das ist falsch.
Steht doch eindeutig im Gesetz und der AWAffV.
Darum habe ich doch darauf verwiesen.
Es gibt aber einen Unterschied zw. den sportlichen und den jagdlichen Vereinigungen (beachte: Es gilt nur für diese Vereinigungen)
Sportschützen weisen ihre Schulung zur Aufsichtsperson nach und Jäger müssen das Merkblatt zur Kenntnis nehmen und mit Unterschrift die Belehrung quittieren.

Ist es wirklich so schwer das Gesetz zu lesen, statt Schiessstandlyrik zu betreiben?
Es ist auch vollkommen egal was man auf der Jagd hat oder nicht hat. Auf Schiessstätten gelten die dort festgelegten Regelungen §27 WaffG und §§10,11 AWAffV als Grundlage.
 
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Bei den drei Schießständen, bei denen ich regelmäßig schieße wird genau so verfahren wie hier zu lesen ist.

Ich frage dort gern nach warum so gehandelt wird.


Anhang anzeigen 72352

Auch wen du es mantramäßig wiederholst, wird es nicht richtiger.
Auf den Schießständen der Kreisjägerschaft auf denen ich schießen gehe in NRW stellt die KJS die Standaufsicht und da schießt niemand alleine. Egal welche Bescheinigung du hast.
Auf dem Stand zu dem ich als Sportschütze fahre und der kein " Jagdstand " ist, dort darf ich auch alleine auf den Stand, weil ich die entsprechenden Prüfungen und Bescheinigungen habe. (NRW)

Sagt der Standbetreiber aber irgendwann mal, dass das nicht mehr geht ( Hausrecht ) dann nützen mir meine Bescheinigungen und Prüfungszeugnisse auch nichts mehr.
Merkste was?
 
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Egal wo ich schieß, BSSB oder BDS, ohne Standaufsicht wird nicht geschossen. Egal ob der einzelne einen Lehrgang besucht hat oder nicht. Und Aufsicht macht auch nur, wer einen Aufsichtsschein hat. Ausnahme ist nur, wenn dich der Schütze mit Aufsichtsschein alleine am Stand befindet. Der darf auch alleine schießen.
Meine berufliche Tätigkeit als Aufsicht auf einem gewerblichen Schießstand über 20 Jahre war beim BSSB auch nen Furz wert. Die wollten das ich den Kurs besuche.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Egal wo ich schieß, BSSB oder BDS, ohne Standaufsicht wird nicht geschossen. Egal ob der einzelne einen Lehrgang besucht hat oder nicht. Und Aufsicht macht auch nur, wer einen Aufsichtsschein hat. Ausnahme ist nur, wenn dich der Schütze mit Aufsichtsschein alleine am Stand befindet. Der darf auch alleine schießen.
Meine berufliche Tätigkeit als Aufsicht auf einem gewerblichen Schießstand über 20 Jahre war beim BSSB auch nen Furz wert. Die wollten das ich den Kurs besuche.
Wenn unsere Kreisgruppe Schiesstermine wahrnimmt, übernehmen bestimmte Leute die Aufsicht.
Wenn der Standbetreiber will, daß nur ihm bekannte Leute Aufsicht haben, dann ist das sein gutes Hausrecht. An Mietständen ist man entweder alleine in seiner Kabine, oder der Betreiber übernimmt die Aufsicht, sieht nach dem rechten, hat eine Kamera installiert, usw.
Neben der Einhaltung der Sicherheitsregeln sollte man ja auch die Anlage vor Ort kennen und ggf. bedienen können.
So wird man nicht mal eben schnell das Schiesskino in Ulm oder die Trapanlage in Hochbrück übertragen bekommen. Die wollen natürlich Ihre eigenen Leute haben.
 
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Bei gewerblichen Ständen schaut das sowieso immer anders aus. Das reicht von Überwachung mit Kameras bis hin zu Aufsichten hinter jedem Schützenstand. Je nach dem was man halt genehmigt bekommt.
Wenn man es gaaaaanz eng sieht, muss bei jedem offizielen Schießtraining eines anerkannten Verbandes jemand mit Schießleiterlehrgang anwesend sein. Zumindest beim BDS. Aber das wird eher flexibel gehandhabt, was ich so bis jetzt erlebt hab.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21083

Guest
Ich kenne kaum ein anderes Gesetz hierzulande, welches derart stümperhaft und nutzlos ist.

Oh, doch Aufenthaltsgesetz und Steuergesetze, speziell auch Umsatzsteuerrecht. Und ich habe noch nicht angefangen über Widersprüche im GG selber zu schreiben (Beispiel Art 3 und 12 a)

Und ich habe noch nicht angefangn über wohl selektiv geltende Gesetze zu schreiben. Gerade aktuell Schulzwang und #fridaysforfuture
 
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....oder der Betreiber übernimmt die Aufsicht, sieht nach dem rechten, hat eine Kamera installiert, usw.
Aufsicht heisst nicht "Fahrscheinkontrolle", oder gelegentliches "mal hingucken", Aufsicht fordert, so dicht am Schützen sein, dass man ihm jederzeit --> "in den Arm fallen" kann.

basti
 

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