Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.095
Mich würde das mit den Wärmebild Vorsatzgeräten interssieren,
ich habe es so gelesen, Nachtsicht Vorsatz/Aufsatz sind erlaubt, aber nur ohne Einsatz von (IR)Beleuchtung. Wärmebildvorsatz bleibt verboten.


1579523711919.png
Quelle: https://www.Mitbewerber.de/news/waffengesetzaenderung-sollten-jaeger-beachten-711473
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Da werden die aber auch nicht beeindruckt sein, wenn wir uns das "merken".
In Bayern liegen die Grünen bei Umfragen bei rund 25%. Da haben die Parteien andere Problemen, da geht es in erster Linie um Machterhalt.
Ich will die Politiker gar nicht beeindrucken.
ICh möchte, dass die waffenbesitzer sich das merken und endlich erkennen, was tatsächlich vorgeht.
Der Rest ist Entscheidung eines jeden Einzelnen und am ende muss man sich damit abfinden.
Die Grünen sind dabei nicht mal mein vordringliches Problem.
Das war die Union und an der Spitze sogar die CSU.
Die sind bereits drastischer als die Grünen.
Auch das mag man sich merken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Mich würde das mit den Wärmebild Vorsatzgeräten interssieren,
ich habe es so gelesen, Nachtsicht Vorsatz/Aufsatz sind erlaubt, aber nur ohne Einsatz von (IR)Beleuchtung. Wärmebildvorsatz bleibt verboten.


Anhang anzeigen 102621
Quelle: https://www.Mitbewerber.de/news/waffengesetzaenderung-sollten-jaeger-beachten-711473

Der Letzte Satz unter diesem Geschreibsel lautet

ohne Gewähr.

Die haben dort schlicht Unfug geschrieben.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Mich würde das mit den Wärmebild Vorsatzgeräten interssieren,
ich habe es so gelesen, Nachtsicht Vorsatz/Aufsatz sind erlaubt, aber nur ohne Einsatz von (IR)Beleuchtung. Wärmebildvorsatz bleibt verboten.


Anhang anzeigen 102621
Quelle: https://www.Mitbewerber.de/news/waffengesetzaenderung-sollten-jaeger-beachten-711473
In der Tat eine belustigende Antwort.
Im Verbotstext (1.2.4.2) ist ebenfalls nur von Nachtsicht die Rede. ;)
Demnach ist Wärmebild dann auch nie verboten gewesen, denn im Text (1.2.4.2) steht nur Nachtsicht. Oder der selbe Text (1.2.4.2) nimmt es eben als Ausnahme vom Umgangsverbot aus.

Ich beginne mal vorn.
Anlage 1 des WaffG hat die Begriffsbestimmung.
Wir reden also von
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
Damit ist der Begriff schonmal waffenrechtlich bestimmt. Zählt Wärmebild nun darunter?
Dann folgt in Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 das Verbot des Umgangs mit
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Und nun kommt die Ausnahme in §40 (3) WaffG
Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.
Fäält Wärmebild nicht unter die Begriffsbestimmung in 4.3, dann fällt es auch nicht unter das Verbot von 1.2.4.2.

Wie man jetzt leicht bemerkt ist ein Wärmebild zusammengefasst entweder unter Nr. 1.2.4.2 aufgeführt und damit eine Ausnahme vom Verbot.
Oder es ist eben nicht unter 1.2.4.2 aufgeführt, dann aber eben auch nicht verboten.

Im Interview wird also eindeutig Müll erzählt.
Ein Wärmebildgerät ist selbstverständlich Nachtsichttechnik und deshalb selbstverständlich auch bislang verboten gewesen.
Das hat das BKA als zuständige behörde in zahlreichen Feststellungsbescheiden auch stets so erkannt und benannt.

Das wirklich amüsante an dieser konkreten Stelle ist ja, dass egal wie man sich zu Wärmebildgerät -ist ein/kein Nachtsichttechnik- positioniert, es ist immer erlaubt. Wer meint Wärmebildvorsätze wären nicht erlaubt, soll bitte das Verbot im WaffG aufzeigen. Das kann nicht gelingen.

Das Verbot und die Ausnahme sind nämlich ident. Es ist WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Nr 1.2.4.2
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Nicht das jemand denkt, das wäre nicht ebenfalls geregelt ;)
WaffVwV Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.3
Die Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen Beleuchtungsvorrichtungen für Ziele auch Geräte, die unsichtbare Strahlen, z.B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen, aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare Strahlen sichtbar gemacht werden.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.299
Da bekommt der VollHorst ja noch eine witzige begriffliche Komponente.

Ich frage mich manchmal warum ich nicht Politiker geworden bin. Ok, ich weiß es... hätte mein Studium abbrechen oder meine Dr. Arbeit von vorne bis hinten abschreiben lassen müssen.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
hallo. Noch dazu mit fürs menschliche (tierische) Auge unsichtbarem Licht.

mit glück ist es viel hype um nichts und ein integrierter aufheller ist im sinne des waffg genauso wenig eine an der waffe montierte , verbotene künstliche lichtquelle wie nen leuchtpunktvisier im zf .

mit glück sind wirklich nur an der waffe montierte taschenlampen jeder art gemeint und der gesetzestext ist verwirrend bzw bedarf einer klarstellung .
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Da ist leider nichts streitbar. Man kann rein technisch nur darstellen, was man tatsächlich beleuchtet. Es ist das reflektierte Licht, welches man sichtbar macht.
Wäre das Ziel nicht beleuchtet, würde man es nicht sehen ;)
Hallo. Eigentlich "beleuchtet" man das Umfeld des Wildes, welches sich dann bestenfalls in dieses beleuchtete Umfeld einstellt und somit erkenn- und sichtbar wird.

Also der IR Strahler an sich ist ja, wo erlaubt, nicht das Pfui, sondern die feste Verbindung dessen mit der Waffe. In der Hand halten dürfte man ja u.U. einen, so man sich dieser gnädigen Schikane unterwerfen möchte!
Man könnte noch eine weitere Norm schaffen, um in Vorsatzgeräte integrierte Lichtquellen über die AWaffV zuzulassen. Das wäre aber auch vollkommen ungeschickt.
Ansonsten muss es wieder der Weg der Einzelbeauftragung in den Bundesländerns sein, sofern diese das auch möchten.
weshalb?
Momentan bleiben Wärmebildvorsatzgeräte und sehr hochwertige Röhrenvorsätze neben der Lösung der externen Lichtquelle (wo erlaubt).
momentan bleib ich zu Hause, wenns Licht nicht passt. Solln se doch ihrn Drägg alleene machn
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Da bekommt der VollHorst ja noch eine witzige begriffliche Komponente.

Ich frage mich manchmal warum ich nicht Politiker geworden bin. Ok, ich weiß es... hätte mein Studium abbrechen oder meine Dr. Arbeit von vorne bis hinten abschreiben lassen müssen.
hallo. Damit wärst du schon überqualifiziert!
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Also der IR Strahler an sich ist ja, wo erlaubt, nicht das Pfui, sondern die feste Verbindung dessen mit der Waffe. In der Hand halten dürfte man ja u.U. einen, so man sich dieser gnädigen Schikane unterwerfen möchte!
Ansich ist der IR Strahler grundsätzlich verboten. Auch der Handgehaltene. Einzelne Bundesländer haben aber Ausnahmen erlaubt.
§19BJagdG
Sachliche Verbote
5.a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;
Handgehalten oder z.B an die kanzel montiert ginge in BB, SN und RLP
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
97
Zurzeit aktive Gäste
498
Besucher gesamt
595
Oben