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Ich will die Politiker gar nicht beeindrucken.Da werden die aber auch nicht beeindruckt sein, wenn wir uns das "merken".
In Bayern liegen die Grünen bei Umfragen bei rund 25%. Da haben die Parteien andere Problemen, da geht es in erster Linie um Machterhalt.
Mich würde das mit den Wärmebild Vorsatzgeräten interssieren,
ich habe es so gelesen, Nachtsicht Vorsatz/Aufsatz sind erlaubt, aber nur ohne Einsatz von (IR)Beleuchtung. Wärmebildvorsatz bleibt verboten.
Anhang anzeigen 102621
Quelle: https://www.Mitbewerber.de/news/waffengesetzaenderung-sollten-jaeger-beachten-711473
In der Tat eine belustigende Antwort.Mich würde das mit den Wärmebild Vorsatzgeräten interssieren,
ich habe es so gelesen, Nachtsicht Vorsatz/Aufsatz sind erlaubt, aber nur ohne Einsatz von (IR)Beleuchtung. Wärmebildvorsatz bleibt verboten.
Anhang anzeigen 102621
Quelle: https://www.Mitbewerber.de/news/waffengesetzaenderung-sollten-jaeger-beachten-711473
Damit ist der Begriff schonmal waffenrechtlich bestimmt. Zählt Wärmebild nun darunter?4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
Und nun kommt die Ausnahme in §40 (3) WaffG1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Fäält Wärmebild nicht unter die Begriffsbestimmung in 4.3, dann fällt es auch nicht unter das Verbot von 1.2.4.2.Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.
...leider nicht nur der Horst.....aber nicht jeder Ganove ist ein PolitikerDer Horst macht sich die Welt widdewidde wie sie ihm gefällt
aber jeder Politiker ein Ganove...aber nicht jeder Ganove ist ein Politiker
hallo. Noch dazu mit fürs menschliche (tierische) Auge unsichtbarem Licht.juristen könnten sich jetzt streiten ob im vorsatzgerät integrierte aufheller "das ziel beleuchten" oder lediglich das umgeld des sichtbereiches soweit "aufhellen" dass eine sichtdarstellung aus technischer sicht gegeben ist .
grüsse
WaffVwV Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 4.3
Die Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen Beleuchtungsvorrichtungen für Ziele auch Geräte, die unsichtbare Strahlen, z.B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen, aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare Strahlen sichtbar gemacht werden.
hallo. Noch dazu mit fürs menschliche (tierische) Auge unsichtbarem Licht.
Hallo. Eigentlich "beleuchtet" man das Umfeld des Wildes, welches sich dann bestenfalls in dieses beleuchtete Umfeld einstellt und somit erkenn- und sichtbar wird.Da ist leider nichts streitbar. Man kann rein technisch nur darstellen, was man tatsächlich beleuchtet. Es ist das reflektierte Licht, welches man sichtbar macht.
Wäre das Ziel nicht beleuchtet, würde man es nicht sehen
weshalb?Man könnte noch eine weitere Norm schaffen, um in Vorsatzgeräte integrierte Lichtquellen über die AWaffV zuzulassen. Das wäre aber auch vollkommen ungeschickt.
Ansonsten muss es wieder der Weg der Einzelbeauftragung in den Bundesländerns sein, sofern diese das auch möchten.
momentan bleib ich zu Hause, wenns Licht nicht passt. Solln se doch ihrn Drägg alleene machnMomentan bleiben Wärmebildvorsatzgeräte und sehr hochwertige Röhrenvorsätze neben der Lösung der externen Lichtquelle (wo erlaubt).
hallo. Damit wärst du schon überqualifiziert!Da bekommt der VollHorst ja noch eine witzige begriffliche Komponente.
Ich frage mich manchmal warum ich nicht Politiker geworden bin. Ok, ich weiß es... hätte mein Studium abbrechen oder meine Dr. Arbeit von vorne bis hinten abschreiben lassen müssen.
Ansich ist der IR Strahler grundsätzlich verboten. Auch der Handgehaltene. Einzelne Bundesländer haben aber Ausnahmen erlaubt.Also der IR Strahler an sich ist ja, wo erlaubt, nicht das Pfui, sondern die feste Verbindung dessen mit der Waffe. In der Hand halten dürfte man ja u.U. einen, so man sich dieser gnädigen Schikane unterwerfen möchte!
Handgehalten oder z.B an die kanzel montiert ginge in BB, SN und RLP5.a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;