Juwelier in Celle, es war Notwehr

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Ich würde die Sache komplett anders umschreiben: nämlich was zählt ist, dass seine Frau und er selbst noch lebt und nicht Krüppel oder Todt sind! Ob im nach hinein, ein Gericht einen freispricht oder bestraft, spielt das eine Rolle? Bei Überfällen weiss man immer erst nachher wie die Geschichte aus ging. Ich möchte ein Szenario mit einem Anfang und zwei möglichen Enden vorstellen:

Der Anfang:
Ein Ehepaar wird Zuhause überfallen von zwei Räubern. Das Ehepaar wird bedroht und geschlagen um ihre Wertsachen heraus zu geben und zu verraten wo der Safe sich befindet. ( Es gibt gar keinen Safe im Haus.) Dann wird die Frau schwer geschlagen und eventuell mit einem Messer bedroht um den Ehemann zu zwingen das Versteck des Safes zu verraten (den es gar nicht gibt).

nun gibt es zwei verschiedene Enden:

Ende Nummer 1:
der Ehemann bricht zusammen und weint. Die Gangster schlagen ihn und seine Frau vor Frust im Drogenrausch zu Krüppel ehe sie abhauen. Die Ehefrau sitzt jetzt im Rollstuhl er geht am Rollator.

Ende Nummer 2:
der Ehemann sagt der Tresor befände sich in seinem Büro und er würde den Schlüssel aus der Schublade seines Bürotisches nehmen um den Safe aufzusperren. Er geht unter Begleitung der zwei Räuber und seiner Ehefrau die ein Messer am Halse hat, in sein Büro und öffnet die Schublade. Darin befindet sich eine geladene Kurzwaffe die sein Vater mitbrachte aus dem zweiten Weltkrieg. Er greift die Waffe und schiesst solange auf beide Räuber bis sie zu Boden gehen und sich nicht mehr rühren!
In Anbetracht dass der Ehemann erstens kein Recht hatte eine Schusswaffe zu besitzen, er schon gar kein Recht hatte dieselbe geladen aufzubewahren, und absolut kein Recht hatte so lange zu schiessen bis beide Räuber sich nicht mehr rührten.

Welches Ende findet ihr für euch besser: Ende Nummer 1 oder Ende Nummer 2 ?

Was danach vor Gericht geschehen mag bei Ende 2: Man wird monatelang ermitteln, danach wird ein ein- zweiwöchiger Gerichtsprozess stattfinden, und da werden Leute einen aburteilen die selbst noch nie in einer solchen Lage waren. Die, wenn sie selbst in so einer Situation gewesen wären, an einem bestimmten Punkt des Geschehens nicht hätten abschätzen können ob die beiden Räuber sie innerhalb der nächsten Zeit, halbtodt und Krüppel schlagen würden oder ob die Sache für die Überfallenen einigermassen glimpflich ohne wesentliche körperliche Schäden vorbei sein würde?

Also wie kann ein Richter oder Staatsanwalt voraussagen wie die Geschichte ausgegangen wäre, wenn der Ehemann sich nicht gewehrt hätte?

Das grosse Problem bei so einem Überfall ist ja dass niemand im voraus weiss, wie die Sache ausgeht. Und es sind genug Fälle bekannt wo die Opfer eines Überfalles mit erheblichen Gesundheitschäden oder dem Leben bezahlt haben!

Wenn man in so einen Extremfall ist, muss jeder für sich selbst entscheiden was er macht oder über sich ergehen lässt. Diese Entscheidung kann kein Gesetz ihm abnehmen!
 
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Ich würde die Sache komplett anders umschreiben:....

Was danach vor Gericht geschehen mag bei Ende 2: Man wird monatelang ermitteln, danach wird ein ein- zweiwöchiger Gerichtsprozess stattfinden, und da werden Leute einen aburteilen die selbst noch nie in einer solchen Lage waren.
Schöne Geschichte... aber komplett schwachsinnig:
NOCH NIE!!! Wurde vor deutschen Gerichten der Notwehrparagraph übermäßig eng ausgelegt. IMMER wenn die Bedrohung noch anhielt, wurde zugunsten des Bedrohten entschieden.
Grenzfälle gab es nur NACH Beendigung der Bedrohung.
Entweder du kennst gegenläufige Beispiele oder hältst die Klappe.
 
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@JoeKox
Es wurde hier bereits mehrfach erwähnt, dass es völlig egal, ob eine Waffe legal besessen wurde oder nicht.
Im Fall von Notwehr (gegenwärtiger Angriff) darf benutzt werden, was zur Verfügung steht, egal, warum es zur Verfügung steht.
Also würde im konstruierten 2. Fall ebenfalls so entschieden, wie es jetzt in Realität geschehen ist.
 
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das die verwendung einer illegal besessenen waffe bei notwehr "legal" ist wurde schon vor geraumer zeit geklärt.
trotzdem denke ich das man nach abschluß der notwehrsache ein verfahren wegen illegalem waffenbesitz am halse hat.
 
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Wir resümieren: Es ist vor Gericht für das Überfallopfer offensichtlich keinesfalls von Nachteil wenn keine Augenzeugen übrig bleiben die gegen den Notwehrausübenden Aussagen könnten.
Wie kommst du denn zu dieser Unterstellung ?
Man kann davon ausgehen, dass sich die Sachlage genauso darstellen würde, wenn die beiden betroffenen Räuber wahrheitsgemäss ausgesagt hätten ....
 
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Und wenn sie nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hätten, so stehen immer noch die Erkenntnisse der Spusi, die am Tatort gefundenen Waffen der Täter, die Aussage der Überfallopfer und das mögliche Vorleben der Täter als deutliche Hinweise auf eine Notwehrlage zur Verfügung.
Nichts desto trotz war die in Millisekunden zu fällende Entscheidung des Überfallenen, keine Warnschüsse in die Decke oder Experimentalschüsse auf Kniescheiben zu machen, die einzig richtige, um die Situation zu seiner und der Sicherheit seiner Frau zu klären.
Immer noch Hut ab vor der Abgeklärtheit in dieser Stresssituation.
 
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@ Thersites & Bromisch

Es ging hier nicht um legale oder illegale Waffen. Es geht nur um die Entscheidung die in einem gewissen Moment getroffen wird. Und dass in solchen Extremsituationen niemand einem die Entscheidung abnehmen kann. Da spielt das Gesetz absolut keine Rolle mehr! Und dass Menschen, die meistens noch nie selbst in einer solchen Situation waren, hernach über einen richten!

Übrigens ist bei uns in Luxemburg gerade wieder ein solcher Fall bei Gericht. Da haben 3 Täter ein Ehepaar in einem Supermarkt ausspioniert und sind ihm bis nach Hause gefolgt. Dort haben sie das Ehepaar überfallen und extrem geschlagen und verletzt. Für ca. 750.000€ Schmuck geklaut. Das Problem ist nicht der Wert der Beute, sondern dass diese beiden alten Menschen extrem verletzt wurden, sie jetzt teilweise Krüppel sind. Ihr Haus aufgeben mussten und in ein Betreutes Wohnen ziehen mussten. Das sind z.b. die Konsequenzen eines Überfalles! Und da steht die Frage eben im Raum: wie reagiert man wenn man überfallen wird, und zumal, wenn man jemand Zuhause antrifft und er läuft nicht weg wenn er erwischt wird: was tun? Sich sofort mit äusserster Gewalt durchsetzen weil man nicht weiss wie die Sache enden wird oder sich nach Paragraphen richten. Und da gibt es z.b. Parallelen zu den USA: dort soll man ja angeblich in verschiedenen Staaten ohne Vorwarnung auf Eindringlinge schiessen dürfen! In Europa wird das ja oft als „Amerikanische Zustände“ benannt. Ohne jetzt ein Urteil zu fällen ob angemessen oder übertriebene Notwehr. Da man nie weiss wie eine Überfall- Situation endet, ist es rechtens oder unrechtens, sich sofort mit allen Mitteln zu wehren wenn man einen oder mehrere Eindringlinge in seinem Haus erwischt? Ich meine dies jetzt als moralische Frage und keinesfalls juristisch! Die Juristen beurteilen solche Situationen indem sie Tage, Wochen, Monate darüber debattieren was richtig oder falsch ist, aber der Moment in dem man sich entscheiden muss in einer solchen Situation ist meistens extrem kurz! Z.b. lautet die Frage so: schiesse ich konsequent und sofort auf Menschen die eine bedrohlichen Eindruck auf mich machen in meinen vier Wänden obschon ich keine Waffen bei ihm / ihnen sehe oder tue ich das nicht? Tue ich es nicht, sitze ich vielleicht hernach, den Rest meines Lebens im Rollstuhl? Tue ich es, habe ich eventuell auf einen unbewaffneten Einbrecher geschossen! Natürlich rede ich jetzt ausdrücklich nicht davon dass einem flüchtigen Einbrecher in den Rücken geschossen wurde selbst wenn er mir Wertsachen geklaut hat. Das ist bestimmt keine Notwehr!
 
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@JoeKox
Mach Dich bitte mal mit dem Notwehrparagraphen vertraut. Gefühlsduselige Vermutungen führen am ehesten in die Irre.

Und also sorry, wenn mich zuhause ein oder mehrere Intruder heimsuchen, nicht flüchten sobald sie merken, es ist jemand da, dann mach ich auch keine Gefangenen, so ich die Möglichkeit dazu habe.
Vielleicht sollte man ein Formular vorbereiten, dass man neben jedes Fenster und neben die Tür legt, in dem die Einbrecher ankreuzen können, was sie vorhaben, damit man entscheiden kann, ob man nur schreien muss oder ein Hammer ausreicht, um sie zu vertreiben o_O
Wer keine moralischen Bedenken hat, andere zu überfallen, sollte im Gegenzug auch nicht mit moralischen Bedenken des Gegenübers rechnen, sich zu wehren.
Ich, als Opfer, hab den Mist nicht angefangen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

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@JoeKox
Mach Dich bitte mal mit dem Notwehrparagraphen vertraut. Gefühlsduselige Vermutungen führen am ehesten in die Irre.

Und also sorry, wenn mich zuhause ein oder mehrere Intruder heimsuchen, nicht flüchten sobald sie merken, es ist jemand da, dann mach ich auch keine Gefangenen, so ich die Möglichkeit dazu habe.
Vielleicht sollte man ein Formular vorbereiten, dass man neben jedes Fenster und neben die Tür legt, in dem die Einbrecher ankreuzen können, was sie vorhaben, damit man entscheiden kann, ob man nur schreien muss oder ein Hammer ausreicht, um sie zu vertreiben o_O
Wer keine moralischen Bedenken hat, andere zu überfallen, sollte im Gegenzug auch nicht mit moralischen Bedenken des Gegenübers rechnen, sich zu wehren.
Ich, als Opfer, hab den Mist nicht angefangen.
(y)(y)(y)(y)(y)genau so ist das dem ist nix hinzuzufügen
 

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