- Registriert
- 22 Jul 2016
- Beiträge
- 561
Das würde funktionieren, aber nur wenn bereits eine Waffe mir gleichem Kaliber in der WBK eingetragen ist (vermutlich reicht da auch der Voreintrag aber das würde ich abklären)Und von wem?
Soll er sich selber, als Eigentümer und Besitzer der KW einen Leihschein ausstellen?
Einfachster Weg wäre Seinen Sachbearbeiter zu Fragen ob es OK ist die KW schon im Revier zu führen und als Grund z.B. angehende Sauen und paarmal knapp gewesen bei Nachsuche.
Im Fall einer Beschwerde entscheider Dein Amt über Deine Zuverlässigkeit, alle anderen Parteien können das nur zur Anzeige bringen.
Zuletzt bearbeitet: